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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 55<br />

4.2 Bearbeitung<br />

4.2.1 Ist-Zustand<br />

Ziel der Eingangsbehandlung durch den Eingangsempfänger ist u. a. die<br />

„Zuteilung der Zuständigkeit“ für einen Geschäftsvorfall, für den der Anstoß<br />

entweder über einen externen Eingang oder als interner Eingang<br />

aus der Behörde erfolgt. Der Eingangsempfänger kann dabei je nach Inhalt<br />

der Eingänge und Verwaltungstyp unterschiedlich hoch in der Behördenhierarchie<br />

angesiedelt sein.<br />

Der Eingangsempfänger vermerkt die Kenntnisnahme und prüft die Zuständigkeit.<br />

Bei Nichtzuständigkeit ist der Eingang an die zuständige<br />

Stelle weiterzuleiten. Zudem ist der Eingangsempfänger verantwortlich,<br />

„dass wichtige Eingänge rechtzeitig den Vorgesetzten und den beteiligten<br />

Stellen bekannt werden“.<br />

Nach dem Geschäftsverteilungsplan ermittelt er die für die Bearbeitung<br />

zuständige Stelle und legt durch Geschäftsgangvermerke den weiteren<br />

Geschäftsgang fest. Er leitet den Eingang nun an den nächsten Beteiligten<br />

im Geschäftsgang, wenn notwendig unter Einbeziehung der Registratur.<br />

Jeder Beteiligte im Geschäftsgang vermerkt auf dem Eingang die Kenntnisnahme,<br />

indem er sein Namenszeichen oder einen Strich in der ihm<br />

vorbehaltenen Farbe anbringt (Papier). Darüber hinaus werden standardisierte<br />

oder frei formulierte Geschäftsgangvermerke angebracht, um so<br />

schon vor Bearbeitungsbeginn die geschäftsmäßige Behandlung eines<br />

Geschäftsvorfalls zu beeinflussen. Dazu gehören z. B. der Zeichnungsvorbehalt,<br />

die Bitte um Vortrag, Rücksprache bzw. telefonische Rücksprache,<br />

der Kenntnisvorbehalt vor Abgang/nach Abgang, die Eingabe<br />

eines Dokuments in den Geschäftsgang und der Unterschriftsvorbehalt.<br />

Werden im Rahmen der Bearbeitung des Geschäftsvorfalls weitere Organisationseinheiten<br />

durch Mitzeichnung (s. 4.2.1.2) beteiligt, so wird<br />

auch der mitzuzeichnende Entwurf auf dem Dienstweg weitergeleitet.<br />

Somit sind auch hier die vorgesetzten Stellen am Geschäftsgang beteiligt<br />

und können ihrerseits durch Vermerke zum Geschäftsgang korrigierend<br />

auf diesen einwirken und Beteiligungs- und Informationswünsche kundtun.<br />

Das Weiterleiten von Dokumenten im Geschäftsgang garantiert den vorgesetzten<br />

Stellen die Information über Geschäftsvorfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich.<br />

Zudem ermöglicht es ihnen – im Rahmen ihrer Weisungsbefugnisse<br />

– die Verantwortung für einen Vorgang ganz oder teilweise<br />

an sich zu ziehen. Nachgeordnete Stellen haben dagegen die

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