Konzept
Konzept
Konzept
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 55<br />
4.2 Bearbeitung<br />
4.2.1 Ist-Zustand<br />
Ziel der Eingangsbehandlung durch den Eingangsempfänger ist u. a. die<br />
„Zuteilung der Zuständigkeit“ für einen Geschäftsvorfall, für den der Anstoß<br />
entweder über einen externen Eingang oder als interner Eingang<br />
aus der Behörde erfolgt. Der Eingangsempfänger kann dabei je nach Inhalt<br />
der Eingänge und Verwaltungstyp unterschiedlich hoch in der Behördenhierarchie<br />
angesiedelt sein.<br />
Der Eingangsempfänger vermerkt die Kenntnisnahme und prüft die Zuständigkeit.<br />
Bei Nichtzuständigkeit ist der Eingang an die zuständige<br />
Stelle weiterzuleiten. Zudem ist der Eingangsempfänger verantwortlich,<br />
„dass wichtige Eingänge rechtzeitig den Vorgesetzten und den beteiligten<br />
Stellen bekannt werden“.<br />
Nach dem Geschäftsverteilungsplan ermittelt er die für die Bearbeitung<br />
zuständige Stelle und legt durch Geschäftsgangvermerke den weiteren<br />
Geschäftsgang fest. Er leitet den Eingang nun an den nächsten Beteiligten<br />
im Geschäftsgang, wenn notwendig unter Einbeziehung der Registratur.<br />
Jeder Beteiligte im Geschäftsgang vermerkt auf dem Eingang die Kenntnisnahme,<br />
indem er sein Namenszeichen oder einen Strich in der ihm<br />
vorbehaltenen Farbe anbringt (Papier). Darüber hinaus werden standardisierte<br />
oder frei formulierte Geschäftsgangvermerke angebracht, um so<br />
schon vor Bearbeitungsbeginn die geschäftsmäßige Behandlung eines<br />
Geschäftsvorfalls zu beeinflussen. Dazu gehören z. B. der Zeichnungsvorbehalt,<br />
die Bitte um Vortrag, Rücksprache bzw. telefonische Rücksprache,<br />
der Kenntnisvorbehalt vor Abgang/nach Abgang, die Eingabe<br />
eines Dokuments in den Geschäftsgang und der Unterschriftsvorbehalt.<br />
Werden im Rahmen der Bearbeitung des Geschäftsvorfalls weitere Organisationseinheiten<br />
durch Mitzeichnung (s. 4.2.1.2) beteiligt, so wird<br />
auch der mitzuzeichnende Entwurf auf dem Dienstweg weitergeleitet.<br />
Somit sind auch hier die vorgesetzten Stellen am Geschäftsgang beteiligt<br />
und können ihrerseits durch Vermerke zum Geschäftsgang korrigierend<br />
auf diesen einwirken und Beteiligungs- und Informationswünsche kundtun.<br />
Das Weiterleiten von Dokumenten im Geschäftsgang garantiert den vorgesetzten<br />
Stellen die Information über Geschäftsvorfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich.<br />
Zudem ermöglicht es ihnen – im Rahmen ihrer Weisungsbefugnisse<br />
– die Verantwortung für einen Vorgang ganz oder teilweise<br />
an sich zu ziehen. Nachgeordnete Stellen haben dagegen die