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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 24<br />

auf die Vorgangsbearbeitung sind vielgestaltig. Aus dem Hierarchieprinzip<br />

als dem Fundament des Verwaltungshandelns folgen Einzelrechte<br />

(Evokationsrecht, Kassationsrecht, Weisungsbefugnis des Vorgesetzen,<br />

etc.), die auf die Vorgangsbearbeitung erheblichen Einfluss haben<br />

und die Bearbeitung von nicht genau kalkulierbaren Ereignissen abhängig<br />

werden lassen. Diese werden vor allem durch die jeweils übergeordnete<br />

Hierarchieebene ausgelöst. Bei stark strukturierten Prozessen<br />

(s.Kap. 3.3.1) sind die Eingriffsmöglichkeiten der Hierarchie eher kalkulierbar<br />

und daher im Rahmen von Prozessmodellen eher berücksichtigungsfähig<br />

als bei unstrukturierten Prozessen (s. Kap. 3.3.2) in der<br />

planenden Verwaltung.<br />

Eingriffsrechte von<br />

Vorgesetzten<br />

Grundsätzlich besteht daher die Anforderung, dass Vorgangsbearbeitungssysteme<br />

sowohl die Bearbeitung von strukturierten als auch unstrukturierten<br />

Prozessen ermöglichen müssen- unabhängig davon, ob<br />

strukturierte oder unstrukturierte Geschäftsprozesse konkret unterstützt<br />

werden sollen. Das gilt für alle Verwaltungstypen; diese unterscheiden<br />

sich nur im Schwerpunkt der Nutzung eines Systems. 10)<br />

3.1.3 Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns<br />

Das Verwaltungshandeln wird bestimmt durch eine Reglementierung der<br />

Aufgabenerfüllung durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Diese<br />

binden die Verwaltung und schränken die Flexibilität der Entscheidungsfindung<br />

ein. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen<br />

bilden insbesondere Geschäftsordnungen, Verschlusssachenanweisungen<br />

sowie zahlreiche landes-, ressort- und kommunalspezifische<br />

Detailregelungen, wie z. B. die Aktenordnung, den normativen Rahmen.<br />

Regeln und Normen des<br />

Verwaltungshandelns<br />

Dieser Rahmen schränkt den Gestaltungsspielraum auch bei einer möglichen<br />

Reorganisation der Geschäftsprozesse ein. Auf effizienzsteigernde<br />

Effekte, die Grundprinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns beeinträchtigen,<br />

muss daher verzichtet werden. Im Rahmen der wesentlichen<br />

Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns<br />

sollen Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen<br />

vor der Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen mit dem Ziel der<br />

Optimierung überprüft und im Hinblick auf die Vorteile der elektronischen<br />

Vorgangsbearbeitung neu gestaltet werden. In diesem Zusammenhang<br />

sind dann ggf. Verwaltungsvorschriften, Geschäftsordnungen sowie<br />

sonstige organisatorische Regelungen anzupassen.<br />

10)<br />

Insbesondere im Rahmen der Zertifizierung von Produkten nach dem DOMEA®-<strong>Konzept</strong><br />

wird die Möglichkeit geprüft, ob die Systeme beide Prozesstypen unterstützen.

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