Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 24<br />
auf die Vorgangsbearbeitung sind vielgestaltig. Aus dem Hierarchieprinzip<br />
als dem Fundament des Verwaltungshandelns folgen Einzelrechte<br />
(Evokationsrecht, Kassationsrecht, Weisungsbefugnis des Vorgesetzen,<br />
etc.), die auf die Vorgangsbearbeitung erheblichen Einfluss haben<br />
und die Bearbeitung von nicht genau kalkulierbaren Ereignissen abhängig<br />
werden lassen. Diese werden vor allem durch die jeweils übergeordnete<br />
Hierarchieebene ausgelöst. Bei stark strukturierten Prozessen<br />
(s.Kap. 3.3.1) sind die Eingriffsmöglichkeiten der Hierarchie eher kalkulierbar<br />
und daher im Rahmen von Prozessmodellen eher berücksichtigungsfähig<br />
als bei unstrukturierten Prozessen (s. Kap. 3.3.2) in der<br />
planenden Verwaltung.<br />
Eingriffsrechte von<br />
Vorgesetzten<br />
Grundsätzlich besteht daher die Anforderung, dass Vorgangsbearbeitungssysteme<br />
sowohl die Bearbeitung von strukturierten als auch unstrukturierten<br />
Prozessen ermöglichen müssen- unabhängig davon, ob<br />
strukturierte oder unstrukturierte Geschäftsprozesse konkret unterstützt<br />
werden sollen. Das gilt für alle Verwaltungstypen; diese unterscheiden<br />
sich nur im Schwerpunkt der Nutzung eines Systems. 10)<br />
3.1.3 Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns<br />
Das Verwaltungshandeln wird bestimmt durch eine Reglementierung der<br />
Aufgabenerfüllung durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Diese<br />
binden die Verwaltung und schränken die Flexibilität der Entscheidungsfindung<br />
ein. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen<br />
bilden insbesondere Geschäftsordnungen, Verschlusssachenanweisungen<br />
sowie zahlreiche landes-, ressort- und kommunalspezifische<br />
Detailregelungen, wie z. B. die Aktenordnung, den normativen Rahmen.<br />
Regeln und Normen des<br />
Verwaltungshandelns<br />
Dieser Rahmen schränkt den Gestaltungsspielraum auch bei einer möglichen<br />
Reorganisation der Geschäftsprozesse ein. Auf effizienzsteigernde<br />
Effekte, die Grundprinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns beeinträchtigen,<br />
muss daher verzichtet werden. Im Rahmen der wesentlichen<br />
Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns<br />
sollen Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen<br />
vor der Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen mit dem Ziel der<br />
Optimierung überprüft und im Hinblick auf die Vorteile der elektronischen<br />
Vorgangsbearbeitung neu gestaltet werden. In diesem Zusammenhang<br />
sind dann ggf. Verwaltungsvorschriften, Geschäftsordnungen sowie<br />
sonstige organisatorische Regelungen anzupassen.<br />
10)<br />
Insbesondere im Rahmen der Zertifizierung von Produkten nach dem DOMEA®-<strong>Konzept</strong><br />
wird die Möglichkeit geprüft, ob die Systeme beide Prozesstypen unterstützen.