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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 48<br />

• sie werden unabhängig von den Primärinformationen nach anderen<br />

Kriterien vergeben, etwa im Falle einer existierenden Vorgangsnummer<br />

oder eines Aktenzeichen 20) .<br />

Die organisatorische wie technische Gestaltung dieser Funktion wird zunächst<br />

von der Form des externen Einganges bestimmt. Aus diesem<br />

Grund wird die weitere Diskussion getrennt nach den beiden möglichen<br />

Ausprägungen geführt.<br />

4.1.4.3 Externe Eingänge in Papierform<br />

In Papierform vorliegende Eingänge sind grundsätzlich in eine elektronische<br />

Form zu überführen. Die Extrahierung von Metadaten und Bearbeitungsinformationen<br />

aus den Primärinformationen kann dabei grundsätzlich<br />

durch manuelle oder maschinelle Inhaltserschließungsprozesse<br />

erfolgen.<br />

Die manuelle Erfassung der Metadaten kann vor oder nach dem Digitalisieren<br />

des Posteingangs durchgeführt werden. Aufgrund des damit verbundenen<br />

Aufwands ist die Erfassung weitestgehend technisch zu unterstützen<br />

und auf die erforderlichen Attribute zu beschränken.<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Übernahme von Meta- und Bearbeitungsinformationen<br />

ist das Vorhandensein von Sekundärinformationen auf dem<br />

Schriftstück selbst (z. B. Barcodes). Damit ist eine einfache maschinelle<br />

Auswertung und Zuordnung nach dem Digitalisieren möglicht, dies wird<br />

vor allem beim Rücklauf von Antwortschreiben oder bei Papierformularen<br />

genutzt.<br />

Eine maschinelle Inhaltserschließung von Schriftstücken ist erst nach der<br />

Digitalisierung, d. h. der Überführung in die elektronische Form möglich.<br />

Hier gelten die Aussagen wie sie in den Ausführungen zu externen Eingängen<br />

in elektronischer Form im nachfolgenden Abschnitt zu finden<br />

sind.<br />

Formulare und<br />

standardisierte Datenstrukturen<br />

bieten<br />

hohes Automatisierungs<br />

-potenzial<br />

Besonderer Überlegungen bedarf die Gestaltung der Verfahrensweise<br />

bezüglich des Verbleibs des Papieroriginals. Selbst wenn eine Aufbewahrung<br />

des Originals aufgrund rechtlicher Anforderungen nicht zwingend<br />

erforderlich ist, muss nach dem Erfassen eine gewisse Zeit bis zur<br />

Vernichtung des Originals abgewartet werden. Gründe hierfür sind die<br />

u. U. bestehende Notwendigkeit einer erneuten Erfassung, beispielsweise<br />

wenn das Image nicht die erforderliche Qualität aufweist oder das<br />

Schriftstück nur unvollständig erfasst wurde sowie die Möglichkeit der<br />

falschen Deklaration des Eingangsstücks.<br />

20)<br />

s. Kapitel 7, Anlage 4 : Das Akten- und Vorgangskonzept der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung

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