Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 48<br />
• sie werden unabhängig von den Primärinformationen nach anderen<br />
Kriterien vergeben, etwa im Falle einer existierenden Vorgangsnummer<br />
oder eines Aktenzeichen 20) .<br />
Die organisatorische wie technische Gestaltung dieser Funktion wird zunächst<br />
von der Form des externen Einganges bestimmt. Aus diesem<br />
Grund wird die weitere Diskussion getrennt nach den beiden möglichen<br />
Ausprägungen geführt.<br />
4.1.4.3 Externe Eingänge in Papierform<br />
In Papierform vorliegende Eingänge sind grundsätzlich in eine elektronische<br />
Form zu überführen. Die Extrahierung von Metadaten und Bearbeitungsinformationen<br />
aus den Primärinformationen kann dabei grundsätzlich<br />
durch manuelle oder maschinelle Inhaltserschließungsprozesse<br />
erfolgen.<br />
Die manuelle Erfassung der Metadaten kann vor oder nach dem Digitalisieren<br />
des Posteingangs durchgeführt werden. Aufgrund des damit verbundenen<br />
Aufwands ist die Erfassung weitestgehend technisch zu unterstützen<br />
und auf die erforderlichen Attribute zu beschränken.<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Übernahme von Meta- und Bearbeitungsinformationen<br />
ist das Vorhandensein von Sekundärinformationen auf dem<br />
Schriftstück selbst (z. B. Barcodes). Damit ist eine einfache maschinelle<br />
Auswertung und Zuordnung nach dem Digitalisieren möglicht, dies wird<br />
vor allem beim Rücklauf von Antwortschreiben oder bei Papierformularen<br />
genutzt.<br />
Eine maschinelle Inhaltserschließung von Schriftstücken ist erst nach der<br />
Digitalisierung, d. h. der Überführung in die elektronische Form möglich.<br />
Hier gelten die Aussagen wie sie in den Ausführungen zu externen Eingängen<br />
in elektronischer Form im nachfolgenden Abschnitt zu finden<br />
sind.<br />
Formulare und<br />
standardisierte Datenstrukturen<br />
bieten<br />
hohes Automatisierungs<br />
-potenzial<br />
Besonderer Überlegungen bedarf die Gestaltung der Verfahrensweise<br />
bezüglich des Verbleibs des Papieroriginals. Selbst wenn eine Aufbewahrung<br />
des Originals aufgrund rechtlicher Anforderungen nicht zwingend<br />
erforderlich ist, muss nach dem Erfassen eine gewisse Zeit bis zur<br />
Vernichtung des Originals abgewartet werden. Gründe hierfür sind die<br />
u. U. bestehende Notwendigkeit einer erneuten Erfassung, beispielsweise<br />
wenn das Image nicht die erforderliche Qualität aufweist oder das<br />
Schriftstück nur unvollständig erfasst wurde sowie die Möglichkeit der<br />
falschen Deklaration des Eingangsstücks.<br />
20)<br />
s. Kapitel 7, Anlage 4 : Das Akten- und Vorgangskonzept der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung