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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 84<br />

Phase II : ZdA-Verfügung und Transferfrist eines Vorgangs<br />

Ein Vorgang kann erst dann zdA verfügt werden, wenn eine Sache<br />

abgeschlossen ist.<br />

Mit dem Zeitpunkt der zdA-Verfügung eines Vorgangs beginnt der Ablauf der<br />

Transferfrist.<br />

Die Transferfrist gibt an, wie lange ein Vorgang im aktiven Bestand des VBS<br />

verbleibt.<br />

Wird ein Vorgang innerhalb dieses Zeitraums verändert oder ergänzt, so<br />

beginnt die Transferfrist von neuem. Dies gilt nicht bei einem Zugriff zu Leseund<br />

Recherchezwecken.<br />

Abbildung 4: Lebenszyklus, Phase II<br />

Phase III: Auslagern in die elektronische Altregistratur<br />

Mit Ablauf der Transferfrist wird ein Vorgang zusammen mit allen zugehörigen<br />

Dokumenten in die elektronische Altregistratur transferiert. Nur<br />

vollständige zdA- verfügte Vorgänge können verlagert werden.<br />

Zum Zeitpunkt der Auslagerung sind durch das System verschiedene<br />

Prozesse automatisch anzustoßen, welche wesentliche Bedeutung für<br />

die Sicherstellung der langfristigen Lesbarkeit und Revisionssicherheit<br />

der betreffenden Vorgänge und Dokumente haben.<br />

Phase III : Verlagerung in die elektronische Altregistratur<br />

Verlagerung erfolgt automatisch bei<br />

Ablauf der Transferfrist<br />

Es werden nur vollständige Vorgänge<br />

verlagert<br />

Auszuführende Tätigkeiten bei der Verlagerung:<br />

Formatkonvertierung<br />

Erneuerung der elektronischen Signatur (falls nötig)<br />

Verlagerung auf revisionssichere Speichermedien

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