Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 84<br />
Phase II : ZdA-Verfügung und Transferfrist eines Vorgangs<br />
Ein Vorgang kann erst dann zdA verfügt werden, wenn eine Sache<br />
abgeschlossen ist.<br />
Mit dem Zeitpunkt der zdA-Verfügung eines Vorgangs beginnt der Ablauf der<br />
Transferfrist.<br />
Die Transferfrist gibt an, wie lange ein Vorgang im aktiven Bestand des VBS<br />
verbleibt.<br />
Wird ein Vorgang innerhalb dieses Zeitraums verändert oder ergänzt, so<br />
beginnt die Transferfrist von neuem. Dies gilt nicht bei einem Zugriff zu Leseund<br />
Recherchezwecken.<br />
Abbildung 4: Lebenszyklus, Phase II<br />
Phase III: Auslagern in die elektronische Altregistratur<br />
Mit Ablauf der Transferfrist wird ein Vorgang zusammen mit allen zugehörigen<br />
Dokumenten in die elektronische Altregistratur transferiert. Nur<br />
vollständige zdA- verfügte Vorgänge können verlagert werden.<br />
Zum Zeitpunkt der Auslagerung sind durch das System verschiedene<br />
Prozesse automatisch anzustoßen, welche wesentliche Bedeutung für<br />
die Sicherstellung der langfristigen Lesbarkeit und Revisionssicherheit<br />
der betreffenden Vorgänge und Dokumente haben.<br />
Phase III : Verlagerung in die elektronische Altregistratur<br />
Verlagerung erfolgt automatisch bei<br />
Ablauf der Transferfrist<br />
Es werden nur vollständige Vorgänge<br />
verlagert<br />
Auszuführende Tätigkeiten bei der Verlagerung:<br />
Formatkonvertierung<br />
Erneuerung der elektronischen Signatur (falls nötig)<br />
Verlagerung auf revisionssichere Speichermedien