01.12.2012 Aufrufe

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wahlrecht nach Satz 1 Nr. 2 Satz 3 und 4 bleibt unberührt.<br />

99 Drucksache 713/05<br />

>Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche<br />

Abnutzung bei Gebäuden<br />

(11) 1 Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche<br />

Abnutzung (>AfaA) sind nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bei<br />

Gebäuden zulässig, bei denen die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG bemessen<br />

wird. 2 AfaA sind jedoch auch bei Gebäuden nicht zu beanstanden, bei<br />

denen AfA nach § 7 Abs. 5 EStG vorgenommen wird.<br />

Absetzung für Substanzverringerung<br />

1Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind beim unentgeltlichen<br />

Erwerb eines >Bodenschatzes nur zulässig, soweit der Rechtsvorgänger<br />

Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut aufgewendet hat. 2AfS sind vorzunehmen, sobald mit dem Abbau des Bodenschatzes begonnen<br />

wird. 3Sie berechnen sich nach dem Verhältnis der im Wirtschaftsjahr<br />

geförderten Menge des Bodenschatzes zur gesamten geschätzten Abbaumenge.<br />

4AfS, die unterblieben sind, um dadurch unberechtigte Steuervorteile<br />

zu erlangen, dürfen nicht nachgeholt werden.<br />

R 7.5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!