Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksache 713/05 180<br />
ausreichen. 4 Diese Erleichterung entbindet den Stpfl. aber nicht<br />
von der Verpflichtung, in Einzelfällen die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit<br />
und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen<br />
dem Finanzamt auf Verlangen nachzuweisen,<br />
– durch amtsärztliches Attest vor Kauf oder Behandlung<br />
– für Bade- und Heilkuren; bei Vorsorgekuren muss auch die Gefahr<br />
einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei Klimakuren der<br />
medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer<br />
bescheinigt werden,<br />
– für psychotherapeutische Behandlungen,<br />
– für den Krankheitswert einer Legasthenie oder einer anderen Behinderung<br />
eines Kindes, der die auswärtige Unterbringung für eine<br />
medizinische Behandlung erfordert,<br />
– für die Notwendigkeit der Betreuung alter oder hilfloser Stpfl. durch<br />
eine >Begleitperson, sofern sich diese nicht bereits aus dem Ausweis<br />
nach dem SGB IX ergibt,<br />
– für medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände<br />
des täglichen Lebens anzusehen sind >§ 33 Abs. 1 SGB V,<br />
– für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie<br />
Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und<br />
Eigenbluttherapie,<br />
dem amtsärztlichen Attest stehen ärztliche Bescheinigungen eines<br />
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK, >§ 275<br />
SGB V) gleich; bei Pflichtversicherten die Bescheinigung der Versicherungsanstalt,<br />
bei öffentlich Bediensteten die Bescheinigung von<br />
Beihilfestellen in Behörden, wenn offensichtlich die Notwendigkeit der<br />
Kur im Rahmen der Bewilligung von Zuschüssen oder Beihilfen anerkannt<br />
worden ist,<br />
– durch Attest des behandelnden Krankenhausarztes für Aufwendungen<br />
für Besuchsfahrten zu in einem Krankenhaus für längere Zeit liegenden<br />
Ehegatten oder Kind des Stpfl., wenn das Attest bestätigt, dass<br />
gerade der Besuch des Stpfl. zur Linderung oder Heilung einer bestimmten<br />
Krankheit entscheidend beitragen kann.<br />
Privatschulbesuch<br />
(2) 1 Ist ein Kind ausschließlich wegen einer Behinderung im Interesse<br />
einer angemessenen Berufsausbildung auf den Besuch einer Privatschule<br />
(Sonderschule oder allgemeine Schule in privater Trägerschaft)<br />
mit individueller Förderung angewiesen, weil eine geeignete öffentliche<br />
Schule oder eine den schulgeldfreien Besuch ermöglichende geeignete<br />
Privatschule nicht zur Verfügung steht oder nicht in zumutbarer Weise<br />
erreichbar ist, ist das Schulgeld dem Grunde nach als außergewöhnliche<br />
Belastung nach § 33 EStG – neben einem auf den Stpfl. übertragbaren<br />
Pauschbetrag für behinderte Menschen – zu berücksichtigen. 2 Der<br />
Nachweis, dass der Besuch der Privatschule erforderlich ist, muss durch<br />
eine Bestätigung der zuständigen obersten Landeskultusbehörde oder