Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
65 Drucksache 713/05<br />
träglich gewährte Zuschuss auf dieses Darlehen verrechnet oder zur<br />
Tilgung des Darlehens verwendet wird.<br />
Im Voraus gewährte Zuschüsse<br />
(4) 1 Werden Zuschüsse gewährt, die erfolgsneutral behandelt werden<br />
sollen, wird aber das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die<br />
Gewährung des Zuschusses folgenden Wirtschaftsjahr angeschafft oder<br />
hergestellt, kann in Höhe der – noch – nicht verwendeten Zuschussbeträge<br />
eine steuerfreie Rücklage gebildet werden, die im Wirtschaftsjahr der<br />
Anschaffung oder Herstellung auf das Anlagegut zu übertragen ist. 2 Für<br />
die Bildung der Rücklage ist Voraussetzung, dass in der handelsrechtlichen<br />
Jahresbilanz ein entsprechender Passivposten in mindestens gleicher<br />
Höhe ausgewiesen wird.<br />
Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung<br />
Allgemeines<br />
(1) 1 Die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven<br />
kann in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden.<br />
2 Voraussetzung ist, dass<br />
1. ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer<br />
Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs<br />
gegen >Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet,<br />
2. innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut<br />
(Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, auf dessen<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten die aufgedeckten stillen Reserven<br />
übertragen werden, und<br />
3. in dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entsprechend verfahren<br />
wird.<br />
Höhere Gewalt – behördlicher Eingriff<br />
(2) 1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut infolge von<br />
Elementarereignissen wie z. B. Brand, Sturm oder Überschwemmung<br />
sowie durch andere unabwendbare Ereignisse wie z. B. Diebstahl oder<br />
unverschuldeten Unfall ausscheidet; eine Mithaftung auf Grund Betriebsgefahr<br />
ist unschädlich. 2 Fälle eines behördlichen Eingriffs sind z. B. Maßnahmen<br />
zur Enteignung oder Inanspruchnahme für Verteidigungszwecke.<br />
Übertragung aufgedeckter stiller Reserven<br />
(3) 1 Bei einem ausgeschiedenen Betriebsgrundstück mit aufstehendem<br />
Gebäude können beim Grund und Boden und beim Gebäude aufgedeckte<br />
stille Reserven jeweils auf neu angeschafften Grund und Boden<br />
oder auf ein neu angeschafftes oder hergestelltes Gebäude übertragen<br />
werden. 2 Soweit eine Übertragung der bei dem Grund und Boden aufgedeckten<br />
stillen Reserven auf die Anschaffungskosten des erworbenen<br />
R 6.6