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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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65 Drucksache 713/05<br />

träglich gewährte Zuschuss auf dieses Darlehen verrechnet oder zur<br />

Tilgung des Darlehens verwendet wird.<br />

Im Voraus gewährte Zuschüsse<br />

(4) 1 Werden Zuschüsse gewährt, die erfolgsneutral behandelt werden<br />

sollen, wird aber das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die<br />

Gewährung des Zuschusses folgenden Wirtschaftsjahr angeschafft oder<br />

hergestellt, kann in Höhe der – noch – nicht verwendeten Zuschussbeträge<br />

eine steuerfreie Rücklage gebildet werden, die im Wirtschaftsjahr der<br />

Anschaffung oder Herstellung auf das Anlagegut zu übertragen ist. 2 Für<br />

die Bildung der Rücklage ist Voraussetzung, dass in der handelsrechtlichen<br />

Jahresbilanz ein entsprechender Passivposten in mindestens gleicher<br />

Höhe ausgewiesen wird.<br />

Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung<br />

Allgemeines<br />

(1) 1 Die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven<br />

kann in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden.<br />

2 Voraussetzung ist, dass<br />

1. ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer<br />

Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs<br />

gegen >Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet,<br />

2. innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut<br />

(Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, auf dessen<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten die aufgedeckten stillen Reserven<br />

übertragen werden, und<br />

3. in dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entsprechend verfahren<br />

wird.<br />

Höhere Gewalt – behördlicher Eingriff<br />

(2) 1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut infolge von<br />

Elementarereignissen wie z. B. Brand, Sturm oder Überschwemmung<br />

sowie durch andere unabwendbare Ereignisse wie z. B. Diebstahl oder<br />

unverschuldeten Unfall ausscheidet; eine Mithaftung auf Grund Betriebsgefahr<br />

ist unschädlich. 2 Fälle eines behördlichen Eingriffs sind z. B. Maßnahmen<br />

zur Enteignung oder Inanspruchnahme für Verteidigungszwecke.<br />

Übertragung aufgedeckter stiller Reserven<br />

(3) 1 Bei einem ausgeschiedenen Betriebsgrundstück mit aufstehendem<br />

Gebäude können beim Grund und Boden und beim Gebäude aufgedeckte<br />

stille Reserven jeweils auf neu angeschafften Grund und Boden<br />

oder auf ein neu angeschafftes oder hergestelltes Gebäude übertragen<br />

werden. 2 Soweit eine Übertragung der bei dem Grund und Boden aufgedeckten<br />

stillen Reserven auf die Anschaffungskosten des erworbenen<br />

R 6.6

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