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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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199 Drucksache 713/05<br />

gegebenen Bescheid steht diesem sowie den vertretenen Anteilseignern<br />

oder Gläubigern zu.<br />

(5) 1War die Erstattung zu niedrig, ist dem Sammelantragsteller ein<br />

geänderter Bescheid zu erteilen. 2Der Bescheid über die Rückforderung<br />

zu Unrecht gezahlter Erstattungsbeträge ist nicht an den Sammelantragsteller,<br />

sondern an den vertretenen Anteilseigner oder Gläubiger zu<br />

richten (§ 45c Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 45b Abs. 3 EStG).<br />

Zu § 46 EStG<br />

Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG<br />

§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG gilt auch für die Fälle, in denen der Stpfl. rechtlich<br />

in nur einem Dienstverhältnis steht, die Bezüge aber von verschiedenen<br />

öffentlichen Kassen ausgezahlt und gesondert nach Maßgabe der<br />

jeweiligen Lohnsteuerkarte dem Steuerabzug unterworfen worden sind.<br />

Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG<br />

(1) Die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nur anwendbar, wenn<br />

der Arbeitnehmer nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs. 2<br />

Nr. 1 bis 7 EStG zu veranlagen ist.<br />

(2) 1Die Antragsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die weder<br />

durch eine Aufforderung zur Abgabe der <strong>Einkommensteuer</strong>erklärung<br />

noch durch den Erlass eines Grundlagenbescheids verlängerbar ist. 2Bei Versäumung der Antragsfrist ist unter den Voraussetzungen des<br />

§ 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.<br />

(3) Sollen ausländische Verluste, die nach einem DBA bei der Ermittlung<br />

des z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG) außer Ansatz geblieben sind, zur<br />

Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden,<br />

ist auf Antrag eine Veranlagung durchzuführen.<br />

(4) 1Hat ein Arbeitnehmer im VZ zeitweise nicht in einem Dienstverhältnis<br />

gestanden, so kann die Dauer der Nichtbeschäftigung z. B. durch<br />

eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit, wie einen<br />

Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld oder eine Bewilligung<br />

von Leistungen nach dem SGB III, belegt werden. 2Kann ein Arbeitnehmer<br />

Zeiten der Nichtbeschäftigung durch geeignete Unterlagen nicht<br />

nachweisen oder in sonstiger Weise glaubhaft machen, ist dies kein<br />

Grund, die Antragsveranlagung nicht durchzuführen. 3Ob und in welcher<br />

Höhe außer dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen<br />

ı<br />

ı<br />

R 46.1<br />

R 46.2

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