Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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199 Drucksache 713/05<br />
gegebenen Bescheid steht diesem sowie den vertretenen Anteilseignern<br />
oder Gläubigern zu.<br />
(5) 1War die Erstattung zu niedrig, ist dem Sammelantragsteller ein<br />
geänderter Bescheid zu erteilen. 2Der Bescheid über die Rückforderung<br />
zu Unrecht gezahlter Erstattungsbeträge ist nicht an den Sammelantragsteller,<br />
sondern an den vertretenen Anteilseigner oder Gläubiger zu<br />
richten (§ 45c Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 45b Abs. 3 EStG).<br />
Zu § 46 EStG<br />
Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG<br />
§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG gilt auch für die Fälle, in denen der Stpfl. rechtlich<br />
in nur einem Dienstverhältnis steht, die Bezüge aber von verschiedenen<br />
öffentlichen Kassen ausgezahlt und gesondert nach Maßgabe der<br />
jeweiligen Lohnsteuerkarte dem Steuerabzug unterworfen worden sind.<br />
Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG<br />
(1) Die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nur anwendbar, wenn<br />
der Arbeitnehmer nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs. 2<br />
Nr. 1 bis 7 EStG zu veranlagen ist.<br />
(2) 1Die Antragsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die weder<br />
durch eine Aufforderung zur Abgabe der <strong>Einkommensteuer</strong>erklärung<br />
noch durch den Erlass eines Grundlagenbescheids verlängerbar ist. 2Bei Versäumung der Antragsfrist ist unter den Voraussetzungen des<br />
§ 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.<br />
(3) Sollen ausländische Verluste, die nach einem DBA bei der Ermittlung<br />
des z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG) außer Ansatz geblieben sind, zur<br />
Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden,<br />
ist auf Antrag eine Veranlagung durchzuführen.<br />
(4) 1Hat ein Arbeitnehmer im VZ zeitweise nicht in einem Dienstverhältnis<br />
gestanden, so kann die Dauer der Nichtbeschäftigung z. B. durch<br />
eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit, wie einen<br />
Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld oder eine Bewilligung<br />
von Leistungen nach dem SGB III, belegt werden. 2Kann ein Arbeitnehmer<br />
Zeiten der Nichtbeschäftigung durch geeignete Unterlagen nicht<br />
nachweisen oder in sonstiger Weise glaubhaft machen, ist dies kein<br />
Grund, die Antragsveranlagung nicht durchzuführen. 3Ob und in welcher<br />
Höhe außer dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen<br />
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R 46.1<br />
R 46.2