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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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Drucksache 713/05 182<br />

R 33a.2<br />

2. Vermögensgegenstände, die einen besonderen persönlichen Wert,<br />

z. B. Erinnerungswert, für den Unterhaltsempfänger haben oder zu<br />

seinem Hausrat gehören, und ein angemessenes Hausgrundstück im<br />

Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, wenn der Unterhaltsempfänger<br />

das Hausgrundstück allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt,<br />

denen es nach seinem Tode weiter als Wohnung dienen soll.<br />

Opfergrenze, Ländergruppeneinteilung<br />

(3) 1 Die >Opfergrenze ist unabhängig davon zu beachten, ob die unterhaltene<br />

Person im Inland oder im Ausland lebt. 2 Die nach § 33a Abs. 1<br />

Satz 5 EStG maßgeblichen Beträge sind anhand der >Ländergruppeneinteilung<br />

zu ermitteln.<br />

Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung<br />

befindenden, auswärtig untergebrachten,<br />

volljährigen Kindes<br />

Allgemeines<br />

(1) 1Den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG kann nur erhalten, wer für<br />

das in Berufsausbildung befindliche Kind auch tatsächlich einen Freibetrag<br />

nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld erhält. 2Der Freibetrag nach<br />

§ 33a Abs. 2 EStG kommt daher für Kinder i. S. d. § 63 Abs. 1 EStG in<br />

Betracht.<br />

(2) 1Für die Inanspruchnahme eines Freibetrags nach § 33a Abs. 2<br />

EStG ist Voraussetzung, dass dem Stpfl. Aufwendungen für die Berufsausbildung<br />

des auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes entstehen.<br />

2Auf ihre Höhe kommt es nicht an. 3Unterhaltsaufwendungen für<br />

ein in Berufsausbildung befindliches Kind sind auch als Aufwendungen für<br />

seine Berufsausbildung anzusehen. 4Wegen des Begriffs der Berufsausbildung<br />

>R 32.5.<br />

Auswärtige Unterbringung<br />

(3) 1 Eine auswärtige Unterbringung i. S. d. § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG<br />

liegt vor, wenn ein Kind außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt. 2 Dies<br />

ist nur anzunehmen, wenn für das Kind außerhalb des Haushalts der<br />

Eltern eine Wohnung ständig bereitgehalten und das Kind auch außerhalb<br />

des elterlichen Haushalts verpflegt wird. 3 Seine Unterbringung muss<br />

darauf angelegt sein, die räumliche Selbständigkeit des Kindes während<br />

seiner ganzen Ausbildung, z. B. eines Studiums, oder eines bestimmten<br />

Ausbildungsabschnitts, z. B. eines Studiensemesters oder -trimesters, zu<br />

gewährleisten. 4 Voraussetzung ist, dass die auswärtige Unterbringung<br />

auf eine gewisse Dauer angelegt ist. 5 Auf die Gründe für die auswärtige<br />

Unterbringung kommt es nicht an.

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