Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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Drucksache 713/05 182<br />
R 33a.2<br />
2. Vermögensgegenstände, die einen besonderen persönlichen Wert,<br />
z. B. Erinnerungswert, für den Unterhaltsempfänger haben oder zu<br />
seinem Hausrat gehören, und ein angemessenes Hausgrundstück im<br />
Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, wenn der Unterhaltsempfänger<br />
das Hausgrundstück allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt,<br />
denen es nach seinem Tode weiter als Wohnung dienen soll.<br />
Opfergrenze, Ländergruppeneinteilung<br />
(3) 1 Die >Opfergrenze ist unabhängig davon zu beachten, ob die unterhaltene<br />
Person im Inland oder im Ausland lebt. 2 Die nach § 33a Abs. 1<br />
Satz 5 EStG maßgeblichen Beträge sind anhand der >Ländergruppeneinteilung<br />
zu ermitteln.<br />
Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung<br />
befindenden, auswärtig untergebrachten,<br />
volljährigen Kindes<br />
Allgemeines<br />
(1) 1Den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG kann nur erhalten, wer für<br />
das in Berufsausbildung befindliche Kind auch tatsächlich einen Freibetrag<br />
nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld erhält. 2Der Freibetrag nach<br />
§ 33a Abs. 2 EStG kommt daher für Kinder i. S. d. § 63 Abs. 1 EStG in<br />
Betracht.<br />
(2) 1Für die Inanspruchnahme eines Freibetrags nach § 33a Abs. 2<br />
EStG ist Voraussetzung, dass dem Stpfl. Aufwendungen für die Berufsausbildung<br />
des auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes entstehen.<br />
2Auf ihre Höhe kommt es nicht an. 3Unterhaltsaufwendungen für<br />
ein in Berufsausbildung befindliches Kind sind auch als Aufwendungen für<br />
seine Berufsausbildung anzusehen. 4Wegen des Begriffs der Berufsausbildung<br />
>R 32.5.<br />
Auswärtige Unterbringung<br />
(3) 1 Eine auswärtige Unterbringung i. S. d. § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG<br />
liegt vor, wenn ein Kind außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt. 2 Dies<br />
ist nur anzunehmen, wenn für das Kind außerhalb des Haushalts der<br />
Eltern eine Wohnung ständig bereitgehalten und das Kind auch außerhalb<br />
des elterlichen Haushalts verpflegt wird. 3 Seine Unterbringung muss<br />
darauf angelegt sein, die räumliche Selbständigkeit des Kindes während<br />
seiner ganzen Ausbildung, z. B. eines Studiums, oder eines bestimmten<br />
Ausbildungsabschnitts, z. B. eines Studiensemesters oder -trimesters, zu<br />
gewährleisten. 4 Voraussetzung ist, dass die auswärtige Unterbringung<br />
auf eine gewisse Dauer angelegt ist. 5 Auf die Gründe für die auswärtige<br />
Unterbringung kommt es nicht an.