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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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Drucksache 713/05 192<br />

R 34b.3<br />

für die nicht bereits aus anderen Gründen ein amtlich anerkanntes<br />

Betriebsgutachten vorliegt, auf die Festsetzung eines Nutzungssatzes<br />

durch ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten verzichtet<br />

werden. 3 In diesen Fällen ist bei der Anwendung des § 34b EStG ein<br />

Nutzungssatz (>R 34b.1 Abs. 8) von 4,5 fm ohne Rinde je Hektar<br />

zugrunde zu legen.<br />

Nutzungsnachweis<br />

(3) Für den Nutzungsnachweis nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG genügt<br />

es, die Holznutzungen infolge höherer Gewalt von den übrigen<br />

Nutzungen zu trennen.<br />

Aktivierung<br />

(4) Von der Aktivierung eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes<br />

kann nach § 4a des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes<br />

ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />

Schätzung<br />

(5) 1 Sind aus der Buchführung Merkmale, die für die Anwendung<br />

des § 34b EStG von Bedeutung sind, nicht klar ersichtlich, sind diese<br />

im Wege der Schätzung zu ermitteln. 2 Entsprechendes gilt bei<br />

nichtbuchführenden Land- und Forstwirten.<br />

Unverzügliche Mitteilung<br />

(6) Die Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt darf nicht<br />

deshalb verzögert werden, weil der Schaden dem Umfang und der<br />

Höhe nach noch nicht feststeht.<br />

Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen,<br />

nachgeholten Nutzungen und Holznutzungen<br />

infolge höherer Gewalt<br />

(1) 1Bei der Aufteilung der Erlöse aus den einzelnen Holznutzungsarten<br />

ist nicht von den Reinerlösen, sondern von den Roherlösen auszugehen.<br />

2Die Roherlöse aus den nachgeholten Nutzungen und den außerordentlichen<br />

Holznutzungen sind in der Regel mit dem Durchschnittsfestmeterpreis<br />

des Gesamteinschlags zu berechnen. 3Weist der Stpfl. nach,<br />

dass er die über den Nutzungssatz hinausgehende Holznutzung ausschließlich<br />

in der Endnutzung geführt hat und hat er in der Buchführung<br />

eine einwandfreie Trennung von End- und Vornutzung nach Masse und<br />

Wert vorgenommen, kann der Durchschnittsfestmeterpreis der Endnutzung<br />

unterstellt werden. 4Sind in dem Gesamteinschlag Holznutzungen<br />

infolge höherer Gewalt enthalten, ist der Erlös aus diesen Holznutzungen<br />

vorher abzusetzen.<br />

(2) 1Die Roherlöse der innerhalb des Nutzungssatzes anfallenden<br />

Holznutzungen sind um die persönlichen und sachlichen Verwaltungs-

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