Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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Drucksache 713/05 192<br />
R 34b.3<br />
für die nicht bereits aus anderen Gründen ein amtlich anerkanntes<br />
Betriebsgutachten vorliegt, auf die Festsetzung eines Nutzungssatzes<br />
durch ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten verzichtet<br />
werden. 3 In diesen Fällen ist bei der Anwendung des § 34b EStG ein<br />
Nutzungssatz (>R 34b.1 Abs. 8) von 4,5 fm ohne Rinde je Hektar<br />
zugrunde zu legen.<br />
Nutzungsnachweis<br />
(3) Für den Nutzungsnachweis nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG genügt<br />
es, die Holznutzungen infolge höherer Gewalt von den übrigen<br />
Nutzungen zu trennen.<br />
Aktivierung<br />
(4) Von der Aktivierung eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes<br />
kann nach § 4a des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes<br />
ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />
Schätzung<br />
(5) 1 Sind aus der Buchführung Merkmale, die für die Anwendung<br />
des § 34b EStG von Bedeutung sind, nicht klar ersichtlich, sind diese<br />
im Wege der Schätzung zu ermitteln. 2 Entsprechendes gilt bei<br />
nichtbuchführenden Land- und Forstwirten.<br />
Unverzügliche Mitteilung<br />
(6) Die Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt darf nicht<br />
deshalb verzögert werden, weil der Schaden dem Umfang und der<br />
Höhe nach noch nicht feststeht.<br />
Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen,<br />
nachgeholten Nutzungen und Holznutzungen<br />
infolge höherer Gewalt<br />
(1) 1Bei der Aufteilung der Erlöse aus den einzelnen Holznutzungsarten<br />
ist nicht von den Reinerlösen, sondern von den Roherlösen auszugehen.<br />
2Die Roherlöse aus den nachgeholten Nutzungen und den außerordentlichen<br />
Holznutzungen sind in der Regel mit dem Durchschnittsfestmeterpreis<br />
des Gesamteinschlags zu berechnen. 3Weist der Stpfl. nach,<br />
dass er die über den Nutzungssatz hinausgehende Holznutzung ausschließlich<br />
in der Endnutzung geführt hat und hat er in der Buchführung<br />
eine einwandfreie Trennung von End- und Vornutzung nach Masse und<br />
Wert vorgenommen, kann der Durchschnittsfestmeterpreis der Endnutzung<br />
unterstellt werden. 4Sind in dem Gesamteinschlag Holznutzungen<br />
infolge höherer Gewalt enthalten, ist der Erlös aus diesen Holznutzungen<br />
vorher abzusetzen.<br />
(2) 1Die Roherlöse der innerhalb des Nutzungssatzes anfallenden<br />
Holznutzungen sind um die persönlichen und sachlichen Verwaltungs-