01.12.2012 Aufrufe

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 713/05 64<br />

R 6.5<br />

Kinderspielplatz<br />

(2) 1 Entstehen dem Stpfl. Aufwendungen für die Anlage eines Kinderspielplatzes<br />

im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes,<br />

liegen nur dann Herstellungskosten des Gebäudes vor, wenn die Gemeinde<br />

als Eigentümerin den Kinderspielplatz angelegt und dafür Beiträge<br />

von den Grundstückseigentümern erhoben hat. 2 In allen anderen<br />

Fällen (Errichtung des Spielplatzes auf einem Grundstück des Stpfl. oder<br />

als gemeinsamer Spielplatz mit anderen Hauseigentümern) entsteht<br />

durch die Aufwendungen ein selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut,<br />

dessen Nutzungsdauer im Allgemeinen mit zehn Jahren angenommen<br />

werden kann.<br />

Zuschüsse für Anlagegüter<br />

Begriff des Zuschusses<br />

(1) 1Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber<br />

zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden<br />

Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. 2Fehlt ein Eigeninteresse<br />

des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. 3In der Regel wird ein Zuschuss<br />

auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang<br />

mit einer Leistung des Zuschussempfängers feststellbar ist.<br />

Wahlrecht<br />

(2) 1 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten<br />

Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Stpfl. ein >Wahlrecht. 2 Er<br />

kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall<br />

werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden<br />

Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. 3 Er kann die Zuschüsse<br />

aber auch erfolgsneutral behandeln; in diesem Fall dürfen die<br />

Anlagegüter, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, die der Stpfl.<br />

selbst, also ohne Berücksichtigung der Zuschüsse aufgewendet hat.<br />

4 Voraussetzung für die erfolgsneutrale Behandlung der Zuschüsse ist,<br />

dass in der handelsrechtlichen Jahresbilanz entsprechend verfahren wird.<br />

5 Soweit in einem folgenden Wirtschaftsjahr bei einem Wirtschaftsgut in<br />

der handelsrechtlichen Jahresbilanz eine nach Satz 3 vorgenommene<br />

Bewertung durch eine Zuschreibung rückgängig gemacht wird, erhöht der<br />

Betrag der Zuschreibung den Buchwert des Wirtschaftsgutes.<br />

Nachträglich gewährte Zuschüsse<br />

(3) 1 Werden Zuschüsse, die erfolgsneutral behandelt werden, erst<br />

nach der Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern gewährt, sind<br />

sie nachträglich von den gebuchten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

abzusetzen. 2 Ebenso ist zu verfahren, wenn die Anlagen mit Hilfe<br />

eines Darlehens angeschafft oder hergestellt worden sind und der nach-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!