Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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Drucksache 713/05 64<br />
R 6.5<br />
Kinderspielplatz<br />
(2) 1 Entstehen dem Stpfl. Aufwendungen für die Anlage eines Kinderspielplatzes<br />
im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes,<br />
liegen nur dann Herstellungskosten des Gebäudes vor, wenn die Gemeinde<br />
als Eigentümerin den Kinderspielplatz angelegt und dafür Beiträge<br />
von den Grundstückseigentümern erhoben hat. 2 In allen anderen<br />
Fällen (Errichtung des Spielplatzes auf einem Grundstück des Stpfl. oder<br />
als gemeinsamer Spielplatz mit anderen Hauseigentümern) entsteht<br />
durch die Aufwendungen ein selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut,<br />
dessen Nutzungsdauer im Allgemeinen mit zehn Jahren angenommen<br />
werden kann.<br />
Zuschüsse für Anlagegüter<br />
Begriff des Zuschusses<br />
(1) 1Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber<br />
zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden<br />
Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. 2Fehlt ein Eigeninteresse<br />
des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. 3In der Regel wird ein Zuschuss<br />
auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang<br />
mit einer Leistung des Zuschussempfängers feststellbar ist.<br />
Wahlrecht<br />
(2) 1 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten<br />
Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Stpfl. ein >Wahlrecht. 2 Er<br />
kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall<br />
werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden<br />
Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. 3 Er kann die Zuschüsse<br />
aber auch erfolgsneutral behandeln; in diesem Fall dürfen die<br />
Anlagegüter, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, die der Stpfl.<br />
selbst, also ohne Berücksichtigung der Zuschüsse aufgewendet hat.<br />
4 Voraussetzung für die erfolgsneutrale Behandlung der Zuschüsse ist,<br />
dass in der handelsrechtlichen Jahresbilanz entsprechend verfahren wird.<br />
5 Soweit in einem folgenden Wirtschaftsjahr bei einem Wirtschaftsgut in<br />
der handelsrechtlichen Jahresbilanz eine nach Satz 3 vorgenommene<br />
Bewertung durch eine Zuschreibung rückgängig gemacht wird, erhöht der<br />
Betrag der Zuschreibung den Buchwert des Wirtschaftsgutes.<br />
Nachträglich gewährte Zuschüsse<br />
(3) 1 Werden Zuschüsse, die erfolgsneutral behandelt werden, erst<br />
nach der Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern gewährt, sind<br />
sie nachträglich von den gebuchten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
abzusetzen. 2 Ebenso ist zu verfahren, wenn die Anlagen mit Hilfe<br />
eines Darlehens angeschafft oder hergestellt worden sind und der nach-