Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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155 Drucksache 713/05<br />
Sparer-Freibetrag<br />
(1) 1Der einem Ehegatten zustehende, aber durch von ihm bezogene<br />
Kapitaleinkünfte nicht ausgefüllte anteilige Sparer-Freibetrag ist im Falle<br />
der Zusammenveranlagung bei dem anderen Ehegatten zu berücksichtigen.<br />
2Der Sparer-Freibetrag darf bei den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
nicht zu negativen Einkünften führen oder diese erhöhen. 3Der gemeinsame<br />
Sparer-Freibetrag ist zusammenveranlagten Ehegatten auch<br />
dann zu gewähren, wenn nur ein Ehegatte positive Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
in dieser Höhe erzielt hat, die Ehegatten insgesamt aber einen<br />
Verlust aus Kapitalvermögen erlitten haben.<br />
(2) Vor Abzug des Sparer-Freibetrags sind die Werbungskosten, gegebenenfalls<br />
ein Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 2 EStG)<br />
zu berücksichtigen.<br />
Zu § 21 EStG<br />
Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand<br />
(1) 1Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen,<br />
Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig >Erhaltungsaufwand.<br />
2Zum >Erhaltungsaufwand gehören z. B Aufwendungen für den Einbau<br />
messtechnischer Anlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von<br />
Heiz- und Wasserkosten oder für den Einbau einer privaten Breitbandanlage<br />
und einmalige Gebühren für den Anschluss privater Breitbandanlagen<br />
an das öffentliche Breitbandnetz bei bestehenden Gebäuden.<br />
(2) 1Nach der Fertigstellung des Gebäudes ist >Herstellungsaufwand<br />
anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und<br />
die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder für die über<br />
den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung<br />
eines Gebäudes entstehen (>§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). 2Betragen die<br />
Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne<br />
Baumaßnahme nicht mehr als 4.000 Euro (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer)<br />
je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand<br />
zu behandeln. 3Auf Aufwendungen, die der endgültigen<br />
Fertigstellung eines neu errichteten Gebäudes dienen, ist die Vereinfachungsregelung<br />
jedoch nicht anzuwenden.<br />
(3) 1Kosten für die gärtnerische Gestaltung der Grundstücksfläche bei<br />
einem Wohngebäude gehören nur zu den Herstellungskosten des Gebäudes,<br />
soweit diese Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen<br />
und Bäumen an den Grundstücksgrenzen („lebende Umzäunung“) ent-<br />
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R 20.3<br />
R 21.1