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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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Drucksache 713/05 34<br />

R 4.10<br />

ı<br />

Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende<br />

Betriebsausgaben<br />

Allgemeines<br />

(1) 1Durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 7 i. V. m. Abs. 7 EStG wird der<br />

Abzug von betrieblich veranlassten Aufwendungen, die die Lebensführung<br />

des Stpfl. oder anderer Personen berühren, eingeschränkt. 2Vor Anwendung dieser Vorschriften ist stets zu prüfen, ob die als Betriebsausgaben<br />

geltend gemachten Aufwendungen z. B. für Repräsentation,<br />

Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden, Reisen, Kraftfahrzeughaltung<br />

bereits zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung<br />

i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG gehören. 3Die nach § 4 Abs. 5 und 7 EStG<br />

nicht abziehbaren Betriebsausgaben sind keine Entnahmen i. S. d. § 4<br />

Abs. 1 Satz 2 EStG.<br />

Geschenke<br />

(2) 1 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für betrieblich<br />

veranlasste Geschenke (>Geschenk) an natürliche Personen, die<br />

nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, oder an juristische Personen grundsätzlich<br />

nicht abgezogen werden. 2 Personen, die zu dem Stpfl. auf Grund<br />

eines Werkvertrages oder eines Handelsvertretervertrages in ständiger<br />

Geschäftsbeziehung stehen, sind den Arbeitnehmern des Stpfl. nicht<br />

gleichgestellt. 3 Entstehen die Aufwendungen für ein Geschenk in einem<br />

anderen Wirtschaftsjahr als dem, in dem der Gegenstand geschenkt wird,<br />

und haben sich die Aufwendungen in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie<br />

gemacht wurden, gewinnmindernd ausgewirkt, ist, wenn ein Abzug nach<br />

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen ist, im Wirtschaftsjahr der<br />

Schenkung eine entsprechende Gewinnerhöhung vorzunehmen. 4 Das<br />

Abzugsverbot greift nicht, wenn die zugewendeten Wirtschaftsgüter beim<br />

Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt werden können.<br />

(3) 1 Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Geschenks<br />

zählen auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger<br />

sowie die Umsatzsteuer (>§ 9b EStG), wenn der Abzug als Vorsteuer<br />

ohne Berücksichtigung des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG ausgeschlossen<br />

ist; Verpackungs- und Versandkosten gehören nicht dazu. 2 Übersteigen<br />

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Geschenks an<br />

einen Empfänger oder, wenn an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr<br />

mehrere Geschenke gegeben werden, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

aller Geschenke an diesen Empfänger die Freigrenze gem.<br />

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, entfällt der Abzug in vollem Umfang.<br />

(4) 1 Ein >Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen<br />

Dritten voraus. 2 Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung<br />

als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen<br />

ist. 3 Sie wird jedoch nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass<br />

mit der Zuwendung der Zweck verfolgt wird, Geschäftsbeziehungen zu<br />

sichern oder zu verbessern oder für ein Erzeugnis zu werben. 4 Ein Ge-

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