Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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Drucksache 713/05 88<br />
3. vorbehaltlich der Regelung in § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG auf Wirtschaftsgüter,<br />
die zum Betriebsvermögen eines anderen als Einzelunternehmen<br />
geführten Betriebs eines Mitunternehmers gehören, soweit<br />
der begünstigte Gewinn anteilig auf diesen Mitunternehmer entfällt,<br />
4. vorbehaltlich der Regelung in § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG auf Wirtschaftsgüter,<br />
die zum Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft<br />
oder zum Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers<br />
bei einer anderen Personengesellschaft gehören, soweit<br />
diese Wirtschaftsgüter dem Mitunternehmer der Gesellschaft, aus deren<br />
Betriebsvermögen das veräußerte Wirtschaftsgut ausgeschieden<br />
ist, zuzurechnen sind und soweit der begünstigte Gewinn anteilig auf<br />
diesen Mitunternehmer entfällt.<br />
(8) 1 Wird der begünstigte Gewinn, der bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes<br />
entstanden ist, bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
eines Wirtschaftsgutes eines anderen Betriebs des Stpfl. berücksichtigt,<br />
ist er erfolgsneutral dem Kapitalkonto der für den veräußernden<br />
Betrieb aufzustellenden Bilanz hinzuzurechnen. 2 Gleichzeitig ist ein Betrag<br />
in Höhe des begünstigten Gewinns von den Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten der in dem anderen Betrieb angeschafften oder hergestellten<br />
Wirtschaftsgüter erfolgsneutral (zu Lasten des Kapitalkontos)<br />
abzusetzen. 3 Eine nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG gebildete Rücklage<br />
kann auf einen anderen Betrieb erst in dem Wirtschaftsjahr übertragen<br />
werden, in dem der Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
bei Wirtschaftsgütern des anderen Betriebs vorgenommen wird.<br />
Rücklage bei Änderung der Unternehmensform<br />
(9) 1 Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft<br />
kann der bisherige Einzelunternehmer eine von ihm gebildete<br />
Rücklage in einer Ergänzungsbilanz weiterführen. 2 Wird eine<br />
Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen umgewandelt, kann der<br />
den Betrieb fortführende Gesellschafter eine Rücklage der Gesellschaft<br />
insoweit weiterführen, als sie (anteilig) auf ihn entfällt. 3 Bei der Realteilung<br />
einer Personengesellschaft unter Fortführung entsprechender Einzelunternehmen<br />
kann die Rücklage anteilig in den Einzelunternehmen<br />
fortgeführt werden.<br />
>Rücklage bei Betriebsveräußerung<br />
(10) 1 Veräußert ein Stpfl. seinen Betrieb, zu dessen Betriebsvermögen<br />
eine Rücklage i. S. d. § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG gehört, oder bildet<br />
er eine solche Rücklage anlässlich der Betriebsveräußerung, kann er die<br />
Rücklage noch für die Zeit weiterführen, für die sie ohne Veräußerung<br />
des Betriebs zulässig gewesen wäre. 2 Wegen der Übertragungsmöglichkeit<br />
>Absatz 6 und 7. 3 Wird eine Rücklage, die nicht anlässlich der Betriebsveräußerung<br />
gebildet worden ist, weitergeführt, kann für den Veräußerungsgewinn<br />
der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und eine Tarifermäßigung<br />
nach § 34 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn die<br />
Rücklage keine stillen Reserven enthält, die bei der Veräußerung einer