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Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat

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177 Drucksache 713/05<br />

3. Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf VZ<br />

zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese<br />

Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.<br />

Fehlende Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen<br />

(5) 1 Hat ein Arbeitnehmer trotz Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld<br />

erhalten, weil ein entsprechender Antrag abgelehnt worden ist, kann dies<br />

durch die Vorlage des Ablehnungsbescheids nachgewiesen werden; hat<br />

der Arbeitnehmer keinen Antrag gestellt, kann dies durch die Vorlage der<br />

vom Arbeitgeber nach § 312 SGB III ausgestellten Arbeitsbescheinigung<br />

im Original belegt werden. 2 Kann ein Arbeitnehmer weder durch geeignete<br />

Unterlagen nachweisen noch in sonstiger Weise glaubhaft machen,<br />

dass er keine Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen erhalten<br />

hat, kann das Finanzamt bei der für den Arbeitnehmer zuständigen<br />

Agentur für Arbeit (§ 327 SGB III) eine Bescheinigung darüber anfordern<br />

(Negativbescheinigung).<br />

Zu § 33 EStG<br />

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art<br />

1 § 33 EStG setzt eine Belastung des Stpfl. auf Grund außergewöhnlicher<br />

und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen<br />

voraus. 2Der Stpfl. ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen<br />

Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen<br />

hat. 3Die Belastung tritt mit der Verausgabung ein. 4Zwangsläufigkeit dem Grunde nach wird in der Regel auf Aufwendungen des Stpfl. für sich<br />

selbst oder für Angehörige i. S. d. § 15 AO beschränkt sein.<br />

5Aufwendungen für andere Personen können diese Voraussetzung nur<br />

ausnahmsweise erfüllen (sittliche Pflicht).<br />

Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände<br />

Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung<br />

können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden<br />

Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt<br />

werden:<br />

1. Sie müssen einen existentiell notwendigen Gegenstand betreffen –<br />

dies sind Wohnung, Hausrat und Kleidung, nicht aber z. B. ein PKW,<br />

eine Garage oder Außenanlagen.<br />

ı<br />

ı<br />

R 33.1<br />

R 33.2

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