Einkommensteuer-Richtlinien - Bundesrat
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177 Drucksache 713/05<br />
3. Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf VZ<br />
zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese<br />
Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.<br />
Fehlende Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen<br />
(5) 1 Hat ein Arbeitnehmer trotz Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld<br />
erhalten, weil ein entsprechender Antrag abgelehnt worden ist, kann dies<br />
durch die Vorlage des Ablehnungsbescheids nachgewiesen werden; hat<br />
der Arbeitnehmer keinen Antrag gestellt, kann dies durch die Vorlage der<br />
vom Arbeitgeber nach § 312 SGB III ausgestellten Arbeitsbescheinigung<br />
im Original belegt werden. 2 Kann ein Arbeitnehmer weder durch geeignete<br />
Unterlagen nachweisen noch in sonstiger Weise glaubhaft machen,<br />
dass er keine Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen erhalten<br />
hat, kann das Finanzamt bei der für den Arbeitnehmer zuständigen<br />
Agentur für Arbeit (§ 327 SGB III) eine Bescheinigung darüber anfordern<br />
(Negativbescheinigung).<br />
Zu § 33 EStG<br />
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art<br />
1 § 33 EStG setzt eine Belastung des Stpfl. auf Grund außergewöhnlicher<br />
und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen<br />
voraus. 2Der Stpfl. ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen<br />
Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen<br />
hat. 3Die Belastung tritt mit der Verausgabung ein. 4Zwangsläufigkeit dem Grunde nach wird in der Regel auf Aufwendungen des Stpfl. für sich<br />
selbst oder für Angehörige i. S. d. § 15 AO beschränkt sein.<br />
5Aufwendungen für andere Personen können diese Voraussetzung nur<br />
ausnahmsweise erfüllen (sittliche Pflicht).<br />
Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände<br />
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung<br />
können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden<br />
Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt<br />
werden:<br />
1. Sie müssen einen existentiell notwendigen Gegenstand betreffen –<br />
dies sind Wohnung, Hausrat und Kleidung, nicht aber z. B. ein PKW,<br />
eine Garage oder Außenanlagen.<br />
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R 33.1<br />
R 33.2