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Organisatorischer Zusammenschluss von Kleinunternehmen in der ...

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Theoretische Grundlagen: Die Neue Institutionenökonomik<br />

verbunden ist o<strong>der</strong> umgekehrt (ebd.: 40f.). Es s<strong>in</strong>d aber nicht nur unterschiedliche Beziehungs-<br />

muster, welche die Wirksamkeit <strong>von</strong> Institutionen bestimmen.<br />

2.3 Überwachung und Bestrafung<br />

„E<strong>in</strong> wesentlicher Aspekt <strong>der</strong> Wirkungsweise <strong>von</strong> Institutionen ist […] die Kostspieligkeit <strong>der</strong><br />

Feststellung <strong>von</strong> Übertretungen und die Schwere <strong>der</strong> Strafe. […] Manche […] s<strong>in</strong>d erfolgreich,<br />

weil sie die Regeln fortgesetzt missachten […]. Ob diese Strategie lohnt, hängt offensichtlich vom<br />

Erfolg e<strong>in</strong>er Überwachung und <strong>von</strong> <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Strafe ab“ (NORTH 1992: 4f.).<br />

Die E<strong>in</strong>haltung <strong>von</strong> Institutionen muss also kontrolliert werden. Dabei lassen sich nach VOIGT<br />

(2002: 36ff.) folgende Idealformen <strong>der</strong> Überwachung <strong>von</strong> Regeln unterscheiden: 1) Konventio-<br />

nen durch Selbstüberwachung, weil Regelbruch Nachteile für den Regelbrechenden bedeutet 2)<br />

ethische Regeln mit imperativer Selbstb<strong>in</strong>dung, die nicht auf zweckrationalem Kalkül beruht 3)<br />

Sitten mit spontaner Überwachung durch an<strong>der</strong>e Akteure 4) formelle private Regeln mit geplan-<br />

ter Überwachung durch an<strong>der</strong>e Akteure und 5) Regeln positiven Rechts durch organisierte staat-<br />

liche Überwachung. Wenn staatliche Institutionen und die damit e<strong>in</strong>hergehenden Sanktionen<br />

jedoch nicht durchsetzungsfähig s<strong>in</strong>d, wie dies idealtypisch für Fälle prekärer Staatlichkeit gilt<br />

(vgl. Kapitel III.1.1, S. 32), muss gesellschaftliche Interaktion (und die damit verbundene Re-<br />

gele<strong>in</strong>haltung) auf an<strong>der</strong>e Art und Weise sichergestellt werden.<br />

2.4 Institutionen und Organisationen<br />

Geson<strong>der</strong>ter Betrachtung bedürfen nun, und dabei zieht NORTH e<strong>in</strong>e Analogie aus dem Mann-<br />

schaftssport heran, die Spielregeln auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en und die teilnehmenden Spieler auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite (1992: 5). Die Spielregeln legen den Rahmen fest, auf welche Art und Weise das Spiel statt-<br />

f<strong>in</strong>det. Doch <strong>in</strong> diesem äußeren Rahmen kann durch Komb<strong>in</strong>ation <strong>von</strong> Können, Strategie und<br />

Koord<strong>in</strong>ation versucht werden, den Ausgang des Spiels zu den eigenen Gunsten zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Die Spieler organisieren sich als Mannschaft, zusammengesetzt aus E<strong>in</strong>zelpersonen, aber mit ei-<br />

nem geme<strong>in</strong>samen Ziel: im Rahmen <strong>der</strong> Spielregeln möglichst erfolgreich zu agieren, und darüber<br />

h<strong>in</strong>aus zur Bee<strong>in</strong>flussung dieses Rahmens 10 (ebd.).<br />

10 Hier greift Norths Analogie zum Mannschaftssport dann sicherlich zu kurz.<br />

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