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Organisatorischer Zusammenschluss von Kleinunternehmen in der ...

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Theoretische Grundlagen: Die Neue Institutionenökonomik<br />

stimmter Regelwerke ist Anreiz genug, diese auch tatsächlich durchzuführen bzw. zum<strong>in</strong>dest zu<br />

verfolgen (PRIDDAT 2005: 16). Die Organisation kann versuchen, Mittel <strong>in</strong> die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu <strong>in</strong>vestieren. Nun br<strong>in</strong>gt NORTH (1992: 83, dazu auch<br />

MORRISON ET AL. 2008: o. S.) die Machtkomponente <strong>in</strong>s Spiel: Formelle Institutionen können<br />

nur dann geän<strong>der</strong>t werden (etwa über politische o<strong>der</strong> gerichtliche Entscheidungen), wenn dies<br />

den Interessen <strong>der</strong>jenigen entspricht, welche ausreichend Verhandlungsmacht haben, diese Modi-<br />

fikationen auch durchzuführen. Im Unterschied dazu s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formelle Institutionen durch e<strong>in</strong>e<br />

vorsätzliche Politik weit weniger leicht zu bee<strong>in</strong>flussen (NORTH 1992: 7). Bisher wurden formelle<br />

und <strong>in</strong>formelle Institutionen geson<strong>der</strong>t betrachtet. Gerade <strong>in</strong> ihrem Zusammenspiel jedoch sor-<br />

gen sie für e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Stabilität und än<strong>der</strong>n sich nur langsam (NORTH 1988: 211). Dass es<br />

aber nicht immer zu e<strong>in</strong>em Zusammenspiel kommen muss, zeigt das Verhältnis <strong>von</strong> formellen und<br />

<strong>in</strong>formellen Institutionen, das, wie gesehen, auch konfligierend se<strong>in</strong> kann. Im Umkehrschluss<br />

müsste dies dann zu gesellschaftlichen Konflikten und Instabilitäten führen. Darauf weist auch<br />

VOIGT (2002: 20) h<strong>in</strong>, <strong>der</strong> die Durchsetzung <strong>von</strong> wachstums- und entwicklungsför<strong>der</strong>nden Insti-<br />

tutionen durch die kulturelle Prägung <strong>der</strong> jeweiligen Gesellschaft beschränkt sieht. Än<strong>der</strong>ungen<br />

des <strong>in</strong>stitutionellen Rahmens „über Nacht“ sche<strong>in</strong>en dabei eher die Ausnahme zu se<strong>in</strong>, vielmehr<br />

kommt es häufiger zu schrittweisen und so langandauernden Verschiebungen <strong>in</strong> den Randzonen<br />

<strong>der</strong> Regelwerke:<br />

„Diese kle<strong>in</strong>en Än<strong>der</strong>ungen sowohl <strong>der</strong> formgebundenen Regeln wie <strong>der</strong> formlosen Beschränkungen<br />

werden im Lauf <strong>der</strong> Zeit den Institutionenrahmen allmählich verän<strong>der</strong>n, so daß er<br />

schließlich e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Menge <strong>von</strong> Entscheidungsmöglichkeiten vorstellt als am Anfang“<br />

(NORTH 1992: 83).<br />

Sowohl fundamentale als auch allmähliche Än<strong>der</strong>ungen bezeichnet er, wir s<strong>in</strong>d beim theoreti-<br />

schen Kern <strong>der</strong> North’schen Argumentation angekommen, als <strong>in</strong>stitutionellen Wandel. Dieser<br />

erfolgt immer dann, wenn neue Institutionen im Gegensatz zu den existierenden <strong>von</strong> den<br />

verhandlungs- und durchsetzungsmächtigen Akteuren als Gew<strong>in</strong>n versprechen<strong>der</strong> angesehen<br />

werden (FRAMBACH 2001: 12). Nun ist die Verhandlungs- bzw. Durchsetzungsmacht nicht aus-<br />

schließlich <strong>in</strong> Organisationen als handelnden E<strong>in</strong>heiten begründet. Institutionen s<strong>in</strong>d also nicht<br />

immer das Ergebnis e<strong>in</strong>es zielgerichteten Entwurfs e<strong>in</strong>er befugten Instanz, son<strong>der</strong>n können auch<br />

e<strong>in</strong>e „spontane“ Entstehung auf Grundlage des Eigen<strong>in</strong>teresses des E<strong>in</strong>zelnen se<strong>in</strong>, ohne Übere<strong>in</strong>-<br />

kunft, legislativen Zwang o<strong>der</strong> sogar ohne Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (RICH-<br />

TER/FURUBOTN 2003: 8, VOIGT 2002: 35). Die höhere Stabilität weisen „spontane“ Institutionen<br />

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