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Organisatorischer Zusammenschluss von Kleinunternehmen in der ...

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Anmerkungen zu analytischen Zugängen zum Gegenstandsbereich<br />

Darunter s<strong>in</strong>d Situationen zu verstehen, <strong>in</strong> denen das rationale Handeln <strong>der</strong> Beteiligten Ergebnisse<br />

zu Tage för<strong>der</strong>t, die für die unmittelbaren Akteure o<strong>der</strong> für die Gesellschaft als Ganzes abträglich<br />

s<strong>in</strong>d. Trotzdem ist <strong>der</strong> Anreiz für die direkt Beteiligten, die bestehende Lage o<strong>der</strong> ihr eigenes<br />

Verhalten so zu än<strong>der</strong>n, daß für sie o<strong>der</strong> für alle Beteiligten positive Handlungsfolgen entstehen,<br />

äußerst ger<strong>in</strong>g. Am Ende geraten alle <strong>in</strong> sogenannte ‚Rationalitätenfallen’. Der Weg zur<br />

wechselseitig vorteilhaften Kooperation ist versperrt“ (BRENNAN/BUCHANAN 1993: XII 25 ).<br />

Y<br />

gesteht<br />

Y<br />

gesteht nicht<br />

X<br />

gesteht 6 / 6 0,5 / 10<br />

X<br />

gesteht nicht 10 / 0,5 1 / 1<br />

Abbildung 4: Das Gefangenendilemma (<strong>in</strong> Anlehnung an BRENNAN/BUCHANAN 1993: 5)<br />

Das klassische Gefangenendilemma (vgl. Abbildung 4, S. 43) soll dies verdeutlichen: Zwei Ver-<br />

dächtige (X und Y) werden festgenommen und getrennt <strong>von</strong>e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong>haftiert. Die Polizei weiß,<br />

dass sie zusammen e<strong>in</strong>e Straftat begangen haben, hat jedoch nicht genügend Beweise und ist des-<br />

halb auf Geständnisse angewiesen. Die Ermittler sichern jedem <strong>der</strong> beiden Verdächtigen als An-<br />

reiz für e<strong>in</strong> Geständnis zu, <strong>in</strong> diesem Fall vor Gericht nicht die Höchststrafe <strong>von</strong> 10 Jahren zu<br />

beantragen. Gesteht nur e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> beiden, würde se<strong>in</strong> Komplize mit <strong>der</strong> Höchststrafe <strong>von</strong> 10 Jah-<br />

ren belegt, während se<strong>in</strong>e eigene Strafe auf e<strong>in</strong> halbes Jahr reduziert wird (Kronzeugenregelung).<br />

Gestehen beide werden sie jeweils 6 Jahre h<strong>in</strong>ter Gitter wan<strong>der</strong>n (Kronzeugenregelung muss nicht<br />

angewandt werden). Gesteht ke<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Beiden, werden sie auf Grund e<strong>in</strong>es kle<strong>in</strong>en Gesetzversto-<br />

ßes zu ger<strong>in</strong>gen Strafen verurteilt (e<strong>in</strong> Jahr). Nun ist es für X, unabhängig da<strong>von</strong> was Y tut, besser<br />

zu gestehen. Sollte X gestehen und Y nicht, bekäme X die halbjährige Strafe (besser als e<strong>in</strong> Jahr bei<br />

Geständnis <strong>von</strong> Y). Sollte Y gestehen, bekäme X sechs Jahre (besser als 10 Jahre bei nicht geste-<br />

hen). Zu gestehen wird zur dom<strong>in</strong>anten Strategie, weil sie dem <strong>in</strong>dividuellen Nutzen entspricht.<br />

Dies führt aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge nicht zum rational besten Ergebnis für das Kollektiv, da beide bei<br />

25 Dar<strong>in</strong> <strong>von</strong> Watr<strong>in</strong>, Christian: „E<strong>in</strong>leitung zur deutschen Ausgabe. Die Bedeutung <strong>von</strong> Regeln für die gesellschaftliche<br />

Kooperation.“<br />

43

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