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Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern ...

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dazu, dass die Vermögen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im oberen Vermögensdezil<br />

unterschätzt werden (vgl. Ammermüller<br />

u. a. 2005: 81ff.).<br />

Das nachfolgend ausgewiesene Geldvermögen umfasst<br />

Bau- und sonstige Sparguthaben, weitere Anlagen bei<br />

Banken und Sparkassen, Wertpapiere (Aktien, Rentenwerte,<br />

Aktienfonds und sonstige Wertpapiere sowie<br />

Vermögensbeteiligungen), verliehenes Geld an Privatpersonen<br />

sowie Versicherungsguthaben aus Lebens-,<br />

Sterbegeld-, Ausbildungs-, Aussteuer- und privaten<br />

Rentenversicherungen. Das Immobilienvermögen wird<br />

<strong>in</strong> Form des Verkehrswerts <strong>der</strong> jeweiligen Grundstücke<br />

und (Wohn-)Gebäude erfasst.<br />

Bei den von den Haushalten <strong>in</strong> <strong>der</strong> EVS angegebenen<br />

Vermögenswerten handelt es sich um Bruttovermögen.<br />

Für den materiellen Wohlstand s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie die Nettovermögen, d. h. die Bruttovermögen<br />

abzüglich <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten, ausschlaggebend. Zur<br />

Ermittlung des Nettoimmobilienvermögens wurden von<br />

dem Verkehrswert die Restschulden aus Hypotheken,<br />

Baudarlehen u. ä. abgezogen. Das Nettogeldvermögen<br />

ergibt sich durch den Abzug <strong>der</strong> Restschulden aus<br />

Konsumentenkrediten vom Bruttogeldvermögen.<br />

Die ausgewiesenen Anteile <strong>der</strong> Haushalte mit Vermögensbesitz<br />

beziehen sich auf alle Haushalte <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong>.<br />

Haushalten mit fehlenden Angaben zum Vorhandense<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Vermögensart wird unterstellt, sie würden<br />

diese Vermögensart nicht besitzen.<br />

Die Berechnung <strong>der</strong> Durchschnittsvermögen erfolgt zum<br />

e<strong>in</strong>en für alle Haushalte, und zum an<strong>der</strong>en auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> Haushalte, die über die jeweilige Vermögensart verfügen.<br />

Haushalte, bei denen Angaben <strong>zur</strong> Höhe von<br />

Vermögen o<strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten fehlen, werden <strong>in</strong><br />

beiden Fällen aus <strong>der</strong> Durchschnittsberechnung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Vermögensart ausgeschlossen. Dies gilt z. B.<br />

auch für Haushalte, die Immobilienvermögen besitzen,<br />

aber ke<strong>in</strong>en Verkehrswert genannt haben. 21 Negative<br />

Vermögen gehen <strong>in</strong> die Durchschnittsberechnung e<strong>in</strong>.<br />

Die Vermögen <strong>in</strong> <strong>der</strong> EVS werden jeweils für den Haushalt<br />

<strong>in</strong>sgesamt erhoben und können nicht e<strong>in</strong>zelnen<br />

Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n zugeordnet werden. E<strong>in</strong>e gleichmäßige<br />

Aufteilung des Vermögens auf alle Haushaltsmitglie<strong>der</strong><br />

wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten entsprechen. So ist z. B. bei e<strong>in</strong>em<br />

Familienhaushalt davon auszugehen, dass das Haushaltsvermögen<br />

vorrangig das Vermögen <strong>der</strong> Eltern und<br />

nicht das <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> ist. Aus diesem Grund wird die<br />

Haushaltsgröße bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Durchschnittsvermögen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

1.4.2 Vermögensbesitz<br />

95,2 Prozent <strong>der</strong> Haushalte <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> besitzen Geldo<strong>der</strong><br />

Immobilienvermögen (vgl. Darstellung 1.46 im<br />

Anhang). In e<strong>in</strong>igen Fällen s<strong>in</strong>d die bestehenden Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

allerd<strong>in</strong>gs höher als das Vermögen. So<br />

liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Haushalte, die über e<strong>in</strong> positives<br />

Nettogesamtvermögen verfügen, mit 92,1 Prozent<br />

3,2 Prozentpunkte unter dem Anteil <strong>der</strong> Haushalte<br />

mit Bruttovermögen.<br />

Über Immobilienvermögen verfügen <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> 57,7<br />

Prozent <strong>der</strong> Haushalte, <strong>in</strong> Westdeutschland 51,8, <strong>in</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 46,1 und <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />

61,6 Prozent. Entsprechend variieren auch die Anteile<br />

<strong>der</strong> Haushalte mit selbst genutztem Wohneigentum. Sie<br />

liegen jeweils wenige Prozentpunkte unter den Anteilen<br />

<strong>der</strong> Haushalte mit Immobilienbesitz.<br />

Während sich die Anteile <strong>der</strong> Haushalte mit Geldvermögen<br />

<strong>in</strong> den soziodemografischen Gruppen nur um wenige<br />

Prozentpunkte unterscheiden, zeigen sich beim<br />

Immobilienvermögen zum Teil erhebliche Unterschiede.<br />

Haushalte mit Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden unter 25<br />

Jahren verfügen erwartungsgemäß mit 16,5 Prozent am<br />

seltensten über Immobilienvermögen. Mit zunehmendem<br />

Alter <strong>der</strong> Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden<br />

steigt zunächst <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Haushalte mit Immobilienbesitz.<br />

71,3 Prozent <strong>der</strong> Haushalte mit Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden<br />

im Alter von 45 bis unter 55 Jahren<br />

besitzen Immobilien. Bei den Haushalten mit Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden<br />

von 65 Jahren und älter s<strong>in</strong>d es<br />

nur noch 53,9 Prozent.<br />

Drei Viertel <strong>der</strong> Haushalte mit verheirateten, nicht<br />

getrennt lebenden Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden<br />

besitzen Immobilienvermögen. Bei geschiedenen<br />

Haupte<strong>in</strong>kommensbeziehenden s<strong>in</strong>d es nur 37,7 Prozent.<br />

Von den Alle<strong>in</strong>erziehenden-Haushalten besitzen<br />

lediglich 33,5 Prozent Immobilien, bei den Paarhaushalten<br />

mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n dagegen 77,9 Prozent. Leben drei und<br />

mehr K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahren <strong>in</strong> dem Haushalt, steigt <strong>der</strong><br />

Anteil auf 85,4 Prozent.<br />

21<br />

Fehlende Verkehrswerte von Immobilien werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> EVS 2003 – im Gegensatz zu fehlenden Versicherungsguthaben – nicht durch Imputation ersetzt.<br />

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