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Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern ...

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Auch auf Bundesebene wächst das Bewusstse<strong>in</strong> für die<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Früherkennungsuntersuchungen. Es<br />

kommt Bewegung <strong>in</strong> die von <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Staatsregierung</strong><br />

seit langem gefor<strong>der</strong>te Überarbeitung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien<br />

des Geme<strong>in</strong>samen Bundesausschusses.<br />

Am 16.04.2008 wurde die Feststellung aufgenommen,<br />

dass <strong>der</strong> untersuchende Arzt bei erkennbaren Zeichen<br />

e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>desvernachlässigung o<strong>der</strong> -misshandlung die<br />

notwendigen Schritte e<strong>in</strong>zuleiten hat. Der Geme<strong>in</strong>same<br />

Bundesausschuss hat überdies die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />

Untersuchung für K<strong>in</strong><strong>der</strong> im Alter von drei Jahren<br />

(U7a) sowie die Verlängerung <strong>der</strong> Toleranzgrenze<br />

<strong>der</strong> U6 um e<strong>in</strong>en Monat beschlossen. Der Beschluss ist<br />

am 01.07.2008 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

Schutz vor Vernachlässigung, Verwahrlosung und<br />

Misshandlung<br />

Die Gewährleistung e<strong>in</strong>es effektiven K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzes ist<br />

e<strong>in</strong>e gesamtgesellschaftliche Herausfor<strong>der</strong>ung und zugleich<br />

Daueraufgabe höchster Priorität. Vielfältige Angebote<br />

und Maßnahmen fügen sich bereits jetzt zu<br />

e<strong>in</strong>em beachtlichen Gesamtkonzept zusammen. Auf<br />

den <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> etablierten K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfestrukturen<br />

aufbauend wird <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz fortlaufend<br />

weiter optimiert. 4<br />

In Art. 126 Abs. 3 Satz 1 BV heißt es: „K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche<br />

s<strong>in</strong>d durch staatliche und geme<strong>in</strong>dliche Maßnahmen<br />

und E<strong>in</strong>richtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche,<br />

geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen<br />

Misshandlung zu schützen“. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d hat zudem e<strong>in</strong>en<br />

verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass se<strong>in</strong>e Eltern<br />

für es sorgen und <strong>der</strong> mit ihrem Elternrecht untrennbar<br />

verbundenen Pflicht <strong>zur</strong> Pflege und Erziehung nachkommen.<br />

Das Elternrecht dient maßgeblich dem Wohl des<br />

K<strong>in</strong>des – es ist wesentlich e<strong>in</strong> Recht im Interesse des K<strong>in</strong>des.<br />

Über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Elternverantwortung<br />

wacht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG die staatliche Geme<strong>in</strong>schaft<br />

(Grundlage des staatlichen Wächteramtes).<br />

E<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang <strong>der</strong><br />

Eltern bei <strong>der</strong> Erziehung ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> und e<strong>in</strong>em starken<br />

Staat, <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> Not schützt, ist unter diesen verfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben elementare Richtschnur des<br />

bayerischen Gesamtkonzepts zum K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz.<br />

Oberstes Ziel muss es se<strong>in</strong>, Eltern bei Anzeichen von Überfor<strong>der</strong>ungssituationen<br />

früh zu unterstützen. Wirksamer<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz ist dabei neben e<strong>in</strong>er „Kultur des H<strong>in</strong>sehens“<br />

auf e<strong>in</strong>e „Kultur des Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong>s“ angewiesen: In <strong>der</strong><br />

Vernetzung <strong>der</strong> unterschiedlichen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n befassten<br />

Professionen liegt häufig <strong>der</strong> Schlüssel zum Erfolg. Gerade<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> als die Schwächsten <strong>in</strong> unserer Gesellschaft<br />

brauchen aber auch den Schutz des Staates. Wenn Eltern<br />

trotz Unterstützung ihrer Erziehungsverantwortung nicht<br />

gerecht werden können o<strong>der</strong> wollen und das K<strong>in</strong>deswohl<br />

gefährdet ist, ist konsequentes Handeln – wenn es se<strong>in</strong><br />

muss auch gegen den Willen <strong>der</strong> Eltern – erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Insoweit s<strong>in</strong>d durch das Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des GDVG<br />

und des BayEUG vom 16.05.2008 landesgesetzliche Verbesserungen<br />

e<strong>in</strong>getreten. Denn mit diesem Gesetz wurde<br />

– wie oben bereits ausgeführt – die Kooperation des<br />

Gesundheitsbereichs mit <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

<strong>in</strong>tensiviert und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e Mitteilungspflicht für<br />

Ärzte und Hebammen gegenüber dem Jugendamt e<strong>in</strong>geführt,<br />

wenn im Rahmen <strong>der</strong> Berufsausübung gewichtige<br />

Anhaltspunkte für Misshandlung, Vernachlässigung<br />

o<strong>der</strong> sexuellen Missbrauch bekannt werden. Bei krisenhaften<br />

Zuspitzungen besteht hoher Handlungsdruck.<br />

Zur Sicherstellung des K<strong>in</strong>deswohls muss dann – notfalls<br />

auch ohne E<strong>in</strong>verständnis <strong>der</strong> Eltern – konsequent<br />

gehandelt werden. E<strong>in</strong>e Strafbarkeit wegen Verstoß gegen<br />

die Schweigepflicht ist durch die Neuregelung ausgeschlossen.<br />

So wird Rechtssicherheit zugunsten <strong>der</strong><br />

betroffenen Berufsgruppen geschaffen.<br />

Unter Beteiligung <strong>der</strong> Praxis wurde 2007 überdies die<br />

fachliche Handreichung „K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz braucht starke<br />

Netze“ erarbeitet, die weitere Impulse <strong>zur</strong> Vernetzung<br />

vor Ort geben soll. Das Interesse an <strong>der</strong> Handreichung<br />

ist nach wie vor sehr groß. 5<br />

Auf den <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> bereits etablierten K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfestrukturen<br />

aufbauend wird <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz fortlaufend<br />

weiter optimiert. Beson<strong>der</strong>s bedeutsam für die<br />

Weiterentwicklung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die verstärkte <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre Vernetzung und<br />

e<strong>in</strong> Vorgehen im engen Schulterschluss aller Akteure.<br />

E<strong>in</strong> echtes bayerisches Erfolgsmodell s<strong>in</strong>d dabei die<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzkonferenzen. Als Auftakt für die regionalen<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzkonferenzen wurde im November<br />

2007 die Landesk<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzkonferenz durchgeführt.<br />

Im Laufe des Jahres 2008 fanden daraufh<strong>in</strong> bayernweit<br />

auf Regierungsbezirksebene <strong>in</strong>sgesamt zehn regionale<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzkonferenzen statt. Diese Veranstaltungen<br />

boten e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s gute Gelegenheit, geme<strong>in</strong>sam<br />

4<br />

Weitere Informationen unter www.k<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz.bayern.de<br />

5 <br />

Die Handreichung ist onl<strong>in</strong>e unter www.k<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz.bayern.de verfügbar.<br />

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