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Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern ...

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3. Bildung<br />

Seit 1991 wurden gemäß Bund-Län<strong>der</strong>-Programmen<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Realisierung <strong>der</strong> Chancengleichheit für<br />

Frauen <strong>in</strong> Forschung und Lehre, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Qualifizierung von Frauen für e<strong>in</strong>e Professur, <strong>in</strong><br />

erheblicher Höhe geför<strong>der</strong>t, zuletzt mit mehr als 4 Mio.<br />

Euro jährlich. Nachdem <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform<br />

das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP)<br />

nach Auslaufen ab dem Jahr 2007 nicht mehr verlängert<br />

wurde, hat <strong>der</strong> bayerische Haushaltsgesetzgeber ungeachtet<br />

des Wegfalls <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung im<br />

Bayerischen Staatshaushalt die Haushaltsstelle <strong>zur</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit für Frauen <strong>in</strong> Forschung<br />

und Lehre fortgeführt und zunächst – aufstockend<br />

zu den übertragenen Restmitteln aus dem HWP –<br />

mit 175.000 Euro, im Nachtragshaushalt 2008 mit 2 Mio.<br />

Euro aus re<strong>in</strong>en Landesmitteln ausgestattet.<br />

Hieraus werden wie schon bisher Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für Nachwuchswissenschaftler<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit den Frauenbeauftragten <strong>der</strong> Hochschulen<br />

f<strong>in</strong>anziert, etwa Habilitations- und an<strong>der</strong>e post-doc-<br />

Stipendien an Universitäten, Promotionsstipendien,<br />

Weiterqualifizierungsstipendien für FH-Absolvent<strong>in</strong>nen<br />

zum Erwerb <strong>der</strong> für e<strong>in</strong>e FH-Professur erfor<strong>der</strong>lichen<br />

wissenschaftlichen Qualifikation, Qualifizierungsstipendien<br />

für Kunsthochschulabsolvent<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> das<br />

Lehrauftragsprogramm an Fachhochschulen „Re<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

die Hörsäle“.<br />

Diese Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen für e<strong>in</strong>e<br />

Professur zeitigen bereits nachweisbare Erfolge (Frauenanteil<br />

an den Professuren im Jahr 1995 bei 5,6 %; im Jahr<br />

2005 bei 10,1 %, 2006 bei 11,1 und 2007 bei rund 12 %).<br />

In den Jahren 2007 und 2008 wurden durch Bund-Län<strong>der</strong>-Vere<strong>in</strong>barung<br />

neue Instrumente <strong>zur</strong> Erhöhung des<br />

Frauenanteils an den Professuren geschaffen: Nach <strong>der</strong><br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Vere<strong>in</strong>barung gem. Art. 91b Abs. 1 Nr. 2<br />

des Grundgesetzes über das Professor<strong>in</strong>nenprogramm<br />

des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern <strong>in</strong> Wissenschaft und<br />

Forschung an deutschen Hochschulen (Professor<strong>in</strong>nenprogramm)<br />

mit den Richtl<strong>in</strong>ien des Bundesm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Bildung und Forschung <strong>zur</strong> Umsetzung des Professor<strong>in</strong>nenprogramms<br />

vom 10.03.2008 wurde e<strong>in</strong> Anreiz<br />

<strong>zur</strong> Erstberufung von Frauen auf möglichst neu geschaffene<br />

Professuren geschaffen. Bundesweit sollen hierdurch<br />

200 zusätzliche Professuren für Frauen entstehen.<br />

Insgesamt können die Hochschulen für maximal fünf<br />

Jahre von 2008 bis 2012 und <strong>in</strong> maximal drei Fällen e<strong>in</strong>e<br />

hälftige Anschubf<strong>in</strong>anzierung von – bedarfsgerecht – bis<br />

zu 75.000 Euro jährlich je Professur (W 2 o<strong>der</strong> W 3) vom<br />

Bund erhalten, wenn e<strong>in</strong>e erstberufene Frau im Rahmen<br />

des Programms auf e<strong>in</strong>e unbefristete Professur, die<br />

frühestens am 01.12.2007 ausgeschrieben wurde, ernannt<br />

wird. Re<strong>in</strong> theoretisch könnte damit jede Hochschule<br />

Bundesmittel von <strong>in</strong>sgesamt 1.125.000 Euro für<br />

die gesamte Programmlaufzeit und bei maximaler Inanspruchnahme<br />

des Programms mit drei Professor<strong>in</strong>nen<br />

erhalten.<br />

Nach <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Vere<strong>in</strong>barung Hochschulpakt soll<br />

<strong>der</strong> zusätzliche Ausbau <strong>der</strong> Hochschulen auch dazu genutzt<br />

werden, den Anteil von Frauen bei <strong>der</strong> Besetzung<br />

von Professuren und sonstigen Stellen auszubauen.<br />

Dies wird <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem bayerischen Programm<br />

zum Ausbau <strong>der</strong> Hochschulen mit 38.000 Studienplätzen<br />

bis 2011 umgesetzt werden.<br />

Diese Programme zielen darauf ab, mehr Frauen auf<br />

neu ausgeschriebene bzw. geschaffene Professuren zu<br />

berufen. Sie setzen also das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ausreichenden<br />

Zahl von berufungsfähigen Frauen voraus.<br />

Deshalb setzt <strong>Bayern</strong> ergänzend auf die wissenschaftliche<br />

Nachwuchsför<strong>der</strong>ung von Frauen, wie sie seit 1991<br />

erfolgreich praktiziert worden ist.<br />

Auch <strong>in</strong> Zukunft sollen die bewährten Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

wissenschaftlichen Nachwuchsför<strong>der</strong>ung von Frauen<br />

mit dem Ziel <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Zahl von berufungsfähigen<br />

Frauen fortgeführt und die genannten Bund-<br />

Län<strong>der</strong>-Programme umgesetzt werden. Fortgeführt werden<br />

sollen auch die übrigen schon bisher verfolgten Strategien<br />

<strong>zur</strong> Umsetzung des Leitpr<strong>in</strong>zips <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichberechtigung von Frauen und<br />

Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wissenschaft.<br />

Um die auf allen Ebenen <strong>der</strong> Hochschulen bereits <strong>in</strong><br />

Gang gekommene Bewusstse<strong>in</strong>sän<strong>der</strong>ung nachhaltig zu<br />

verankern soll dieser Prozess seitens <strong>der</strong> Bayerischen<br />

<strong>Staatsregierung</strong> weiter begleitet und unterstützt werden.<br />

Dazu soll von <strong>der</strong> <strong>Staatsregierung</strong> <strong>der</strong> hohe Stellenwert<br />

<strong>der</strong> Gleichstellung mit dem Ziel <strong>der</strong> Erhöhung des<br />

Frauenanteils <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wissenschaft weiterh<strong>in</strong> bei möglichst<br />

vielen Gelegenheiten gegenüber den Hochschulverantwortlichen<br />

angesprochen und so im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es<br />

top-down-Prozesses <strong>in</strong> alle Ebenen <strong>der</strong> Hochschulen<br />

und <strong>der</strong> Wissenschaft transportiert werden. Wie schon<br />

bisher sollen bei allen sich bietenden Gelegenheiten<br />

Appelle an die Hochschulleitungen gerichtet werden,<br />

den Gleichstellungsauftrag und das neue Leitpr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong><br />

Gleichberechtigung von Frauen und Männern an Hochschulen<br />

aktiv und mit <strong>der</strong> Zielrichtung e<strong>in</strong>er Erhöhung<br />

des Frauenanteils <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wissenschaft, vor allem an den<br />

Professuren, umzusetzen.<br />

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