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Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern ...

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5. Gesundheit<br />

lisieren o<strong>der</strong> Nachtwache halten. Neben dem Erwachsenenbereich<br />

entwickelt sich zunehmend auch <strong>der</strong> Bereich<br />

<strong>der</strong> ambulanten K<strong>in</strong><strong>der</strong>hospizarbeit, bei dem vor allem<br />

<strong>der</strong> psycho<strong>sozialen</strong> Betreuung <strong>der</strong> betroffenen Familie<br />

<strong>in</strong> ihrer Gesamtheit große Bedeutung zukommt. Neben<br />

– vor allem im Großraum München aktiven – speziellen<br />

ambulanten K<strong>in</strong><strong>der</strong>hospizdiensten, verfügen auch die<br />

vorhandenen Erwachsenenhospizvere<strong>in</strong>e zunehmend<br />

über speziell für die Belange <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>hospizarbeit geschulte<br />

Helfer<strong>in</strong>nen und Helfer.<br />

Im Jahr 1999 hat <strong>der</strong> Freistaat 3,6 Mio. Euro für die Gründung<br />

<strong>der</strong> Bayerischen Stiftung Hospiz bereitgestellt und<br />

verfügt damit als e<strong>in</strong>ziges Bundesland über e<strong>in</strong>e eigene<br />

Hospizstiftung. Aufgabe <strong>der</strong> Stiftung ist die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Sterbebegleitung, vor allem im ambulanten<br />

Bereich. Seit ihrer Gründung bis Ende 2007 wurden<br />

rund 1,7 Mio. Euro <strong>zur</strong> Erfüllung des Stiftungszwecks<br />

ausgereicht. Zu den Aktivitäten <strong>der</strong> Bayerischen Stiftung<br />

Hospiz gehören die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ambulanten Hospizarbeit,<br />

die För<strong>der</strong>ung des Bayerischen Hospizverbandes,<br />

die Durchführung verschiedener Modellprojekte <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Palliativversorgung, die Öffentlichkeitsarbeit,<br />

die Herausgabe e<strong>in</strong>er Schriftenreihe sowie die Organisation<br />

regelmäßiger Fachtagungen. Ambulante Hospizdienste<br />

haben daneben die Möglichkeit, die För<strong>der</strong>ung<br />

e<strong>in</strong>er Fachkraft bei <strong>der</strong> Krankenkasse nach § 39a<br />

Absatz 2 SGB V zu beantragen. Aufgabe dieser geför<strong>der</strong>ten<br />

ambulanten Hospizdienste ist es, palliativ-pflegerische<br />

Beratung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen und die Gew<strong>in</strong>nung, Schulung, Koord<strong>in</strong>ation<br />

und Unterstützung <strong>der</strong> ehrenamtlichen Helfer<strong>in</strong>nen<br />

und Helfer sicherzustellen.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation hat 1990 e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition<br />

für e<strong>in</strong> ganzheitliches Betreuungskonzept <strong>zur</strong> Begleitung<br />

von Menschen <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Lebensphase erstellt.<br />

Danach versteht man unter „Palliative Care“ die aktive,<br />

ganzheitliche Behandlung, Pflege und Begleitung von<br />

Patienten von dem Zeitpunkt an, da ihre Krankheit nicht<br />

mehr auf kurative, d. h. heilungsorientierte Behandlung<br />

anspricht. Denn ab diesem Zeitpunkt kommt <strong>der</strong> Schmerzbehandlung<br />

und <strong>der</strong> Beherrschung weiterer Begleitsymptome<br />

sowie <strong>der</strong> L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung psychischer, sozialer und spiritueller<br />

Probleme e<strong>in</strong>e überragende Bedeutung zu.<br />

<strong>Bayern</strong>weit verfügen zahlreiche ambulante Pflegekräfte<br />

und Fachkräfte aus an<strong>der</strong>en psycho<strong>sozialen</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>n<br />

über Zusatzqualifikationen im Bereich „Palliative<br />

Care“. Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung <strong>in</strong> Palliativmediz<strong>in</strong>,<br />

Palliativpflege und Hospizarbeit stehen <strong>in</strong><br />

<strong>Bayern</strong> vier Akademien <strong>zur</strong> Verfügung. Im nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Bereich verfügen daneben 30 Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärzte<br />

über die nach den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer<br />

erworbene Zusatzweiterbildung „Palliativmediz<strong>in</strong>“.<br />

<strong>Bayern</strong> hat auf <strong>der</strong> 79. Gesundheitsm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> im Juni 2006 e<strong>in</strong>en Beschlussvorschlag <strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

ambulanten, palliativmediz<strong>in</strong>ischen und palliativpflegerischen<br />

Versorgung vorgelegt, <strong>der</strong> langfristig darauf<br />

abzielt, die palliativmediz<strong>in</strong>ische und palliativpflegerische<br />

Versorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regelversorgung abzubilden.<br />

Er wurde e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Allen dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />

For<strong>der</strong>ungen wurde zwischenzeitlich durch das<br />

am 01.04.2007 <strong>in</strong> Kraft getretene Gesetz <strong>zur</strong> Stärkung<br />

des Wettbewerbs <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-WSG) <strong>in</strong> vollem Umfang Rechnung getragen.<br />

Durch die mit maßgeblicher Unterstützung des Freistaats<br />

<strong>Bayern</strong> erreichte E<strong>in</strong>fügung <strong>der</strong> §§ 37b und 132d<br />

<strong>in</strong> das SGB V wurden zum ersten Mal die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>e angemessene Vergütung <strong>der</strong> spezialisierten<br />

ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschaffen.<br />

E<strong>in</strong> vom Sozialm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>berufener Arbeitskreis,<br />

<strong>in</strong> dem Experten und maßgeblich Beteiligte vertreten<br />

s<strong>in</strong>d, unterstützt die Umsetzung <strong>der</strong> SAPV <strong>in</strong><br />

<strong>Bayern</strong>. Für die Weiterbildung <strong>zur</strong> „Palliative Care Fachkraft“<br />

hat <strong>der</strong> Arbeitskreis des Expertenkreises Palliativund<br />

Hospizversorgung <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> daneben e<strong>in</strong> eigenes<br />

Konzept entwickelt. Der Freistaat för<strong>der</strong>t nur Weiterbildungen<br />

<strong>zur</strong> „Palliative Care Fachkraft“, die auf <strong>der</strong><br />

Grundlage dieses Konzeptes erfolgen. Dadurch wird<br />

sichergestellt, dass die Weiterbildungsmaßnahmen<br />

bayernweit e<strong>in</strong>heitlich und auf hohem Niveau erfolgen.<br />

Über die Bayerische Stiftung Hospiz wurden zudem zahlreiche<br />

Modellprojekte im Bereich <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung<br />

geför<strong>der</strong>t, wie z. B. Palliativ-Netzwerke,<br />

<strong>in</strong> denen nie<strong>der</strong>gelassene Palliativmediz<strong>in</strong>er und Palliativpflegekräfte<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit ambulanten<br />

Hospizdiensten die ambulante Versorgung <strong>der</strong> Patienten<br />

im vertrauten zu Hause sicherstellen.<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hospizbewegung wird auch weiterh<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Stellenwert <strong>in</strong> <strong>der</strong> bayerischen<br />

Sozialpolitik e<strong>in</strong>nehmen. Gegenwärtig wird unter an<strong>der</strong>em<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hospizverband,<br />

den Kassen und verschiedenen Experten e<strong>in</strong><br />

Konzept für e<strong>in</strong>e flächendeckende ambulante K<strong>in</strong><strong>der</strong>hospizversorgung<br />

<strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> erarbeitet, das auch die<br />

pädiatrische Palliativversorgung mit e<strong>in</strong>beziehen wird.<br />

Daneben tritt <strong>Bayern</strong> auf Bundesebene für e<strong>in</strong>e klare gesetzliche<br />

Regelung <strong>zur</strong> Patientenverfügung e<strong>in</strong>. Bestrebungen,<br />

das Verbot <strong>der</strong> aktiven Sterbehilfe aufzuweichen<br />

o<strong>der</strong> die Beihilfe zum Suizid gewerbsmäßig zu<br />

organisieren, erteilt <strong>der</strong> Freistaat e<strong>in</strong>e klare Absage. Die<br />

Stärkung <strong>der</strong> Hospiz- und Palliativversorgung bleibt<br />

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