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German (PDF) - Center for Security Studies (CSS) - ETH Zürich

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22 Bulletin 1995 zur schweizerischen SicherheitspolitikWirtschaft, Wissenschaft und Technik sowie Umwelt 7 ; Korb III: Zusammenarbeitin humanitären und anderen Bereichen; Korb IV:Folgen der Konferenz. Das Herzstück der Schlussakte bildet aberdie Prinzipienerklärung - der sogenannte "Dekalog" -, auf derenGrundlage die Teilnehmerstaaten ihre Beziehungen zu gestaltenversichern. 8 Die Konferenzprinzipien der gleichberechtigten Teilnahmeund der Beschlussfassung im Konsens 9 verliehen derSchlussakte erhebliches politisches Gewicht, wenngleich der KSZE-Prozess bis heute keine unmittelbare völkerrechtliche Verbindlichkeitbeinhaltet. 10 Die eigentliche Leistung der Schlussakte789Während des kalten Krieges konnte die wirtschaftliche Zusammenarbeitaufgrund der zu unterschiedlichen Wirtschaftssysteme in Ost und West alsdrittes Standbein neben der sicherheitspolitischen und menschlichen Dimensionkeine grösseren Erfolge verzeichnen. Erst seit Ende des Ost-West-Antagonismus wurde mit dem Bekenntnis zur Marktwirtschaft und zumPrivateigentum ein Durchbruch erzielt. Der Beitrag der OSZE zur Unterstützungdes Übergangs zur Marktwirtschaft findet heute im Rahmen derjährlich in Prag durchgeführten OSZE-Wirtschafts<strong>for</strong>en statt. Im Gegensatzzu den zahlreichen internationalen Wirtschaftsorganisationen verfügtdie OSZE aber über keine Kompetenz, die es ihr erlauben würde, sich inWirtschaftsfragen operationell zu engagieren.Die 10 Prinzipien lauten: souveräne Gleichheit der Staaten, Gewaltverzicht,Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten,friedliche Regelung von Streitigkeiten, Nichteinmischung in innereAngelegenheiten, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker,Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten und Erfüllungvölkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben.Als oberster Grundsatz der Arbeitsmethoden der KSZE gilt bis heute, dassalle Staaten "souverän" und "unabhängig" sowie unter der Bedingung der"vollen Gleichheit" am KSZE-Prozess teilnehmen und dass Beschlüsse imKonsens gefasst werden. Diese Grundsätze wurden bereits 1972/73 anlässlichder Vorverhandlungen, den Konsultationen in Dipoli (Helsinki), inden Schlussempfehlungen - dem sogenannten "Blauen Buch" - fixiert.10 Dabei ist zu beachten, dass die KSZE/OSZE-Dokumente aber insofern einerechtliche Bedeutung besitzen, als sie bestehende völkerrechtliche Normenoder Grundsätze des Völkergewohnheitsrechtes bekräftigen (so bestätigendie Prinzipien als Verhaltenskodex einzelne Bestimmungen der Uno-Charta).Im weiteren schaffen sie eine moralische Verpflichtung, die gemeinsamangenommenen Werte und Normen namentlich im Bereich der Gewährlei-

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