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German (PDF) - Center for Security Studies (CSS) - ETH Zürich

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36 Bulletin 1995 zur schweizerischen SicherheitspolitikIn "schwerwiegenden und dringlichen Situationen" kommt der politischeDringlichkeitsmechanismus 21 zur Anwendung. Er sieht politischeKonsultationen vor, die durch Empfehlungen zur Lösungdes Konfliktes beitragen sollen.Schliesslich sind auch friedenserhaltende Massnahmen unter deroperativen Leitung der OSZE vorgesehen, welche die politischenLösungsbemühungen ergänzen. Sie bestehen in der Entsendungvon zivilem oder militärischem Personal und umfassen das Spektrumvon Erkundungs- und Berichterstattermissionen über Beobachter-und Überwachungsmissionen bis zum Einsatz grössererStreitkräfte. Aufgabengebiete sind die Überwachung von Waffenstillständenund Truppenrückzügen, die Unterstützung bei derWahrung von Recht und Ordnung sowie die Leistung humanitärerHilfe und Betreuung von Flüchtlingen. Zwangsmassnahmen sindkeine vorgesehen. 22Eine brisante Weiterentwicklung erfuhr das friedenserhaltendeInstrumentarium durch die Initiative Russlands im Jahre 1993,seine im "nahen Ausland", sprich auf dem Gebiet der ehemaligenUdSSR stehenden Truppen als Peacekeeping-Truppen der OSZE21 Der politische Krisenmechanismus wurde anlässlich des Treffens der Aussenministerin Berlin (1991) geschaffen. Ein Teilnehmerstaat kann vombetroffenen Staat eine Klarstellung über Zwischenfälle, die ein Prinzip derSchlussakte verletzen oder den "Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität"gefährden, verlangen. Bleibt die Situation weiterhin ungelöst, kann eineDringlichkeitssitzung des Hohen Rates oder des Ständigen Rates einberufenwerden. Diese kann Empfehlungen oder Schlussfolgerungen vereinbarenoder ein besonderes Ratstreffen anberaumen. Vgl. zum Politischen Krisenmechanismus:Schlotter, Neue KSZE, 34 (Schaubild 3).Der Berliner Mechanismus wurde bisher zweimal in bezug auf die Lage inJugoslawien (1991/1992) und einmal betreffend Nagorny-Karabach (1993)ausgelöst.22 Als Grundsätze für das OSZE-Peacekeeping werden im Helsinki II-Dokumentgenannt: Anordnung und Leitung durch Konsens; keine Zwangsmassnahmen;Zustimmung der direkt betroffenen Parteien; unparteiischeDurchführung; zeitlich begrenzt, da kein Ersatz für eine Verhandlungslösung;alle OSZE-Staaten sind zur Teilnahme berechtigt, sofern sie nichtvon den betroffenen Parteien zurückgewiesen werden; OSZE kann bestehendeOrganisation (EU; Nato; WEU; GUS) ersuchen, Ressourcen fürPeacekeeping unter der politischen Leitung der OSZE zur Verfügung zustellen.

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