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Ermäßigter Steuersatz auf Schulspeisung<br />

Ermäßigter Steuersatz auf Schulspeisung<br />

Ermäßigter Steuersatz auf Schulspeisung<br />

Bemühungen von Volkmar Vogel<br />

Berlin/Altenburg (OTZ). Zum Antrag der Koalitionsfraktionen zur Prävention von<br />

Fehlernährung und Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen gibt CDU-<br />

Bundestagsabgeordneter Volkmar Vogel als Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Erklärung ab.<br />

Mit seiner Abgeordnetenkollegin Antje Tillmann (CDU), Mitglied im Finanzausschuss des<br />

Deutschen Bundestages, hat Vogel im Kreise seiner Fraktionskollegen für einen ermäßigten<br />

Steuersatz auf Schulspeisungen geworben. Anlass waren ein Besuch der Wakos GmbH & Co.<br />

KG aus Gera in seiner Bürgersprechstunde sowie ein nachfolgendes Schreiben im Frühjahr<br />

2006.<br />

Ergebnis ist, dass der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zum<br />

Thema Fehlernährung und Übergewicht beraten hat. Den Anstoß gab die<br />

Regierungserklärung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz, in welcher die Bundesregierung ihr Programm zur Verbesserung des<br />

Ernährungs- und Bewegungsverhaltens der Bevölkerung vorgestellt hatte.<br />

Der Antrag von CDU/CSU und SPD sieht neben weiteren Maßnahmen auch die Prüfung einer<br />

Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung bei der Schulverpflegung vor.<br />

Dies ist nach geltendem Recht schon jetzt grundsätzlich möglich - jedoch nur, wenn die<br />

Schulspeisung durch die Schule selbst vorgenommen wird. Da jedoch fast alle<br />

Bildungseinrichtungen ihre Verpflegung an externe Betreiber oder Caterer vergeben haben,<br />

greift die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung hier nicht.<br />

"Da die Umsatzsteuer mittlerweile in Europa weitestgehend einheitlich erhoben wird, müssen<br />

wir ein solches Vorgehen auf seine Vereinbarkeit mit geltendem europäischen Recht<br />

überprüfen", weist Volkmar Vogel auf die noch bevorstehenden Probleme hin. "Wir wollen<br />

diese Befreiung und werden die Forderung in die Diskussion um den Bericht der<br />

Europäischen Kommission zur Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze einfließen<br />

lassen. Wir erwarten, dass dabei auch die heftig diskutierte Frage nach einer<br />

Umsatzsteuerermäßigung für Babywindeln aufgegriffen wird", hieß es weiter.<br />

15.05.2007<br />

http://lev-thueringen.de/spiegel/20070516195528/20070516194954/index.html [16.05.2007 22:34:49]

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