Von Leuten, die auszogen, Geschlechterverhältnisse zu verändern â¦
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Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe<br />
eher eine Konkurrenz <strong>zu</strong> ihren originären Organisationszielen sehen bzw.<br />
der Meinung sind, dass sie mit <strong>die</strong>sem Thema wenig <strong>zu</strong> tun haben (vgl. Kapitel<br />
4). Solche Reaktionen können einerseits als Abwehr gedeutet werden.<br />
Dahinter kann sich aber auch schlicht ein Missverständnis verbergen, das<br />
aus mangelnder Kenntnis der Zielset<strong>zu</strong>ng von Gender Mainstreaming resultiert.<br />
Jenseits dessen können <strong>die</strong> abwehrenden Reaktionen aber auch mit<br />
dem KJP selber, konkret mit der Art der Förderkriterien und der bisherigen<br />
Förderpraxis <strong>zu</strong>sammenhängen. <strong>Von</strong> daher lohnt sich ein genauerer Blick<br />
auf den Kinder- und Jugenplan, insbesondere auf <strong>die</strong> politischen Rahmenbedingungen,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Aufnahme von Gender Mainstreaming in <strong>die</strong> Förderrichtlinien<br />
begünstigten. Wie kommt es, dass <strong>die</strong> KJP-geförderten Organisationen<br />
der Kinder- und Jugendhilfe mit Nachdruck aufgefordert sind, mit<br />
ihren Angeboten und Maßnahmen <strong>zu</strong>r Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit<br />
bei<strong>zu</strong>tragen, indem sie ausgerechnet Gender Mainstreaming implementieren?<br />
Kurz und knapp: wie kommt Gender Mainstreaming in den<br />
Kinder- und Jugendplan? (Und warum löst <strong>die</strong> Umset<strong>zu</strong>ngsanforderung bei<br />
einem Teil der Träger Verärgerung und Unmut aus?)<br />
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist, wie eingangs schon erwähnt,<br />
ein zentrales politisches Steuerungs- und Förderinstrument, das vor<br />
50 Jahren <strong>zu</strong>r Anregung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Jugendhilfe geschaffen<br />
wurde. Vorausset<strong>zu</strong>ng für <strong>die</strong> Förderung eines Trägers ist, „dass er<br />
a. <strong>die</strong> fachlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für <strong>die</strong> geplante Maßnahme erfüllt,<br />
b. <strong>die</strong> Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung<br />
der Mittel bietet,<br />
c. gemeinnützige Ziele verfolgt,<br />
d. eine angemessene Eigenleistung erbringt und<br />
e. <strong>die</strong> Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit<br />
leistet“ (BMI 2001, S. 20).<br />
Diese Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllend, obliegt es den geförderten Trägern <strong>zu</strong><br />
entscheiden, was und wie sie was tun. Ihre Autonomie soll – entsprechend<br />
dem Subsidiaritätsprinzip – gewahrt bleiben. Die Organisationen sind es<br />
also gewohnt, Fördermittel <strong>zu</strong> beantragen, <strong>die</strong> bewilligten Mittel zweckentsprechend<br />
<strong>zu</strong> verwenden und in ihren Sachberichten Rechenschaft darüber<br />
ab<strong>zu</strong>legen (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 4.2). Sie sind es nicht gewohnt, dass ihnen<br />
eine inhaltliche Aufgabe gestellt wird, wie es mit Gender Mainstreaming in<br />
gewisser Weise der Fall ist. Wenngleich keine Vorgaben gemacht werden,<br />
wie <strong>die</strong>se Aufgabe <strong>zu</strong> erfüllen ist – das BMFSFJ betont im Gegenteil <strong>die</strong><br />
völlige Handlungsfreiheit der Träger – so wird ihnen doch etwas Neues abverlangt,<br />
was es in der Geschichte des KJP offensichtlich so noch nie gegeben<br />
hat. Die Anforderung <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng von Gender Mainstreaming repräsentiert<br />
eine neue Politikform, <strong>die</strong> sich vielleicht im Kontext der Debatte<br />
um den aktivierenden Staat verstehen lässt. In <strong>die</strong>se Debatte über <strong>die</strong> Zukunft<br />
des Wohlfahrtsstaates, <strong>die</strong> in Deutschland Mitte der 1990er-Jahre einsetzte,<br />
waren sowohl <strong>die</strong> Gewerkschaften als auch <strong>die</strong> sozialdemokratische<br />
Partei involviert. „Die Rede vom aktivierenden Staat bezeichnet <strong>die</strong> Forderung<br />
nach Herstellung eines veränderten Beziehungsverhältnisses von Staat<br />
und Gesellschaft. … Kontraste <strong>zu</strong> Auffassungen aus früherer Zeit werden<br />
unter dem Stichwort ‚Aktivierung’ dabei vor allem an zwei Punkten deutlich:<br />
• der stärkeren Betonung der eigenen Möglichkeiten und Verantwort-<br />
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