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Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...

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UV-Fallforum – Typische Fallstricke im Reha-Management<br />

aus heutiger Sicht immer noch der Fallstrick Nummer 1 für das Reha-Management. Wir<br />

wollen <strong>die</strong>s im Folgenden anhand von Fällen aus der Praxis verdeutlichen.<br />

Fallstricke <strong>in</strong> der Akutphase<br />

Die ersten potenziellen Fallstricke lauern <strong>in</strong> der Phase der Primärdiagnostik und Akutbehandlung.<br />

Hier beg<strong>in</strong>nt meist schon das Dilemma, weil Basisdaten verspätet, unzureichend,<br />

fehlerhaft oder gar nicht <strong>über</strong>mittelt werden. Wenn ke<strong>in</strong>e valide Diagnose gestellt und<br />

<strong>über</strong>mittelt wird, setzt sich <strong>die</strong>ser Fehler <strong>in</strong> der weiteren Fallsteuerung unweigerlich fort.<br />

Der zum Reha-Management als Leitfaden für den „Lotsen“ unterlegte Behandlungskorridor<br />

sowie alle Prognosepar<strong>am</strong>eter s<strong>in</strong>d von <strong>die</strong>sem Basisfehler behaftet.<br />

Dies würde ke<strong>in</strong>e Bedeutung haben, wenn das Heilverfahren optimal laufen würde, was<br />

jedoch leider nicht immer der Fall ist. Zum Abschluss der Akutbehandlung f<strong>in</strong>den wir häufig<br />

e<strong>in</strong>e Lücke <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>leitung s<strong>in</strong>nvoller und notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen Rezepte<br />

werden ausgestellt, Beg<strong>in</strong>n und Intensität der Behandlung jedoch nicht durch Absprache<br />

mit den Partnern sichergestellt. Auch im Bereich begleitender Maßnahmen erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

unzureichende Kommunikation, so werden erkannte Probleme im sozialen Bereich häufig<br />

nicht zeitgerecht mitgeteilt, der Unfallversicherungsträger kann nicht e<strong>in</strong>greifen, wie es<br />

se<strong>in</strong>e Aufgabe wäre.<br />

Wir wollen <strong>die</strong>s an folgendem Beispielsfall verdeutlichen.<br />

Der Versicherte ist Leiharbeitnehmer, 42 Jahre alt. Er erlitt <strong>am</strong> 05.03.2008 e<strong>in</strong>en Arbeitsunfall.<br />

Hierbei zog er sich e<strong>in</strong>e Tibiakopftrümmerfraktur zu. Er wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zum Verletzungsartenverfahren<br />

(VAV) -zugelassenen Haus versorgt. Die erste Kenntnis <strong>über</strong> das<br />

Ereignis erhielten wir <strong>am</strong> 09.04.2008 durch e<strong>in</strong>en H-Arztbericht aus der <strong>am</strong>bulanten Weiterbehandlung.<br />

Am 15.04.08 erhielten wir vom erstbehandelnden Haus sowohl <strong>die</strong> Aufnahmemitteilung<br />

und den Kosten<strong>über</strong>nahmeantrag vom 05.03.08, als auch <strong>die</strong> Entlassungsmitteilung<br />

vom 11.04.08. Bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt lag ke<strong>in</strong> D-<strong>Bericht</strong> vor.<br />

E<strong>in</strong> hier sicherlich s<strong>in</strong>nvolles Reha-Management als Unterstützung der ärztlichen Behandlung<br />

konnte daher aufgrund fehlender Informationen nicht zeitnah durchgeführt werden.<br />

Erst <strong>am</strong> 25.04.08 erhielten wir e<strong>in</strong>en Zwischenbericht datiert vom 21.04.08, <strong>die</strong>ser bezog sich<br />

aber auf <strong>die</strong> zwischenzeitlich erfolgte erneute stationäre Aufnahme vom 17.04.08, nicht aber<br />

auf <strong>die</strong> Entlassung vom 03.04.08. Es wurde von e<strong>in</strong>er Wundheilungsstörung nach Tibiakopftrümmerfraktur<br />

berichtet. Als Nebendiagnose wurde im Wortlaut „C2H5OH-Abusus“ angegeben:<br />

„Der Patient weise Verwahrlosungstendenzen auf“.<br />

Der Versicherte wurde von der VBG nach Überprüfung der problematischen häuslichen<br />

Voraussetzungen (alle<strong>in</strong>stehend, ke<strong>in</strong>e Betreuung) <strong>am</strong> 09.05. zur Vermeidung weiterer<br />

Komplikationen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären Rehabilitationse<strong>in</strong>richtung untergebracht. Wobei klar<br />

ist, dass <strong>die</strong> stationäre Maßnahme nur den negativen Begleitumständen geschuldet ist.<br />

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