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Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...

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III. Sitzung<br />

Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />

Vorsitz: K. Weise, Tüb<strong>in</strong>gen/A. R. Platz, Ma<strong>in</strong>z<br />

Assessor. jur. N. Erl<strong>in</strong>ghagen,<br />

Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />

Zus<strong>am</strong>menfassung:<br />

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens<br />

im Feststellungsverfahren <strong>die</strong> Auswahl der Beweismittel vorzunehmen. Die Beauftragung<br />

von Gutachten muss planvoll, zweckgerichtet und sorgfältig vorbereitet se<strong>in</strong>. Der Gutachter<br />

ist dabei durch präzise Fragen zu leiten. Alle Beteiligte, Unfallversicherungsträger, Versicherte<br />

und Gutachter verb<strong>in</strong>det das geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>e Interesse an e<strong>in</strong>er möglichst objektiven,<br />

auf aktueller wissenschaftlicher Kenntnis beruhenden, das Gleichheitsgebot beachtenden<br />

und gerichtsfesten Begutachtung. Dabei ist der versicherte und zu begutachtende Bürger<br />

im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte Partner und nicht Objekt im<br />

Verfahren. Der unfallversicherungsrechtliche Rahmen ist gesetzt und durch den Gutachter<br />

zu beachten. Gutachten s<strong>in</strong>d durch den ausgewählten Gutachter selbst zu erstatten, Abweichungen<br />

davon führen zum Beweisverwertungsverbot. Jeder Beteiligte hat durch <strong>die</strong><br />

gewissenhafte Wahrnehmung se<strong>in</strong>er Aufgaben <strong>die</strong> Qualität der Begutachtung stetig zu<br />

verbessern.<br />

Schlüsselwörter:<br />

Gesetzliche Unfallversicherung, Feststellungsverfahren, Begutachtung, Versicherter,<br />

Rechte, Sachverständiger<br />

Summary:<br />

Statutory accident <strong>in</strong>surers are obliged to select the evidence with<strong>in</strong> the context of their<br />

dutiful discretion <strong>in</strong> declaratory proceed<strong>in</strong>gs. Orders for expert reports must be well<br />

planned, target-oriented, and carefully prepared. The expert must be guided by precise<br />

questions. All those <strong>in</strong>volved, accident <strong>in</strong>surers, the <strong>in</strong>sured persons and the expert share<br />

a common <strong>in</strong>terest: an expert report that is as objective as possible, is based on the latest<br />

scientific understand<strong>in</strong>g, that observes the pr<strong>in</strong>ciple of equality, and will withstand court<br />

scrut<strong>in</strong>y. With<strong>in</strong> his constitutionally guaranteed rights the <strong>in</strong>sured citizen undergo<strong>in</strong>g the<br />

ex<strong>am</strong><strong>in</strong>ation is a partner <strong>in</strong> the proceed<strong>in</strong>gs, not an object. The fr<strong>am</strong>ework is set by accident<br />

<strong>in</strong>surance law, and must be observed by the ex<strong>am</strong><strong>in</strong><strong>in</strong>g expert. Expert reports must be<br />

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