Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...
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Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />
Entsprechend Art. 3 Abs. 1 und 3 GG und auch als Ausfluss des Sozialstaatspr<strong>in</strong>zips darf er<br />
erwarten, geschützt durch <strong>die</strong> Qualität und Objektivität des Feststellungsverfahrens und<br />
durch e<strong>in</strong>e von hoher, aktueller wissenschaftlicher Sachkenntnis geprägte Begutachtung <strong>in</strong><br />
allen Teilen unseres Landes und im Vergleich mit ähnlich Geschädigten gleich behandelt<br />
und mit den gleichen Leistungen versorgt zu werden.<br />
Entsprechend dem aus dem allgeme<strong>in</strong>en Persönlichkeitsrecht herrührenden Recht auf<br />
<strong>in</strong>formationelle Selbstbestimmung darf er erwarten, als Herr se<strong>in</strong>er Daten im Rahmen des<br />
§ 200 Abs. 2 SGB VII auswählen zu dürfen, welchem Gutachter gegen<strong>über</strong> er se<strong>in</strong>e zum<br />
Teil sehr persönlichen Daten offenbaren möchte. Dabei s<strong>in</strong>d eigene Vorschläge zum Gutachter,<br />
soweit sie fachlich akzeptabel s<strong>in</strong>d, nicht als Störung, sondern im S<strong>in</strong>ne der Akzeptanz<br />
der späteren Entscheidungen grundsätzlich und <strong>in</strong> der Regel als willkommen anzusehen!<br />
Die Regeln unseres Feststellungsverfahrens stehen nicht gegen <strong>die</strong> Versicherten, sie konkretisieren<br />
vielmehr deren verfassungsmäßige Rechte; sie täglich auch im Detail der Begutachtung<br />
zu verwirklichen ist e<strong>in</strong>e ständige Aufgabe. Sprechen wir also mit unseren<br />
versicherten Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürgern und nicht nur <strong>über</strong> sie, nehmen wir sie mit auf<br />
den Weg, begleiten wir sie bei der Begutachtung ebenso, wie wir das <strong>in</strong> der Rehabilitation<br />
schon seit langer Zeit erfolgreich tun, dann wird aus gefühlter Übermacht gute Partnerschaft!<br />
3. Begutachtung aus der Sicht des Gutachters<br />
Wird e<strong>in</strong> Arzt mit der Erstattung e<strong>in</strong>es Gutachtens beauftragt, f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Handeln<br />
e<strong>in</strong> Rollenwechsel statt: Aus dem heilenden, den Kranken begleitenden Arzt muss nun e<strong>in</strong><br />
zwar freundlicher aber distanziert, objektiv und re<strong>in</strong> von wissenschaftlichem Fachverstand<br />
geprägter Sachverständiger werden.<br />
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