Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...
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Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />
und dem verbliebenen Schaden gutachtlich beurteilen zu können. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass Kniegelenksverletzungen <strong>in</strong> der <strong>über</strong>wiegenden Mehrzahl der Fälle als Komb<strong>in</strong>ationstraumen,<br />
seltener als Monoverletzung imponieren. Die gutachtliche Bewertung und<br />
E<strong>in</strong>schätzung gel<strong>in</strong>gt umso leichter, je exakter der Erstbefund e<strong>in</strong>schließlich des Unfallhergangs<br />
dokumentiert ist und je mehr objektive Untersuchungsdaten beispielsweise <strong>in</strong> Gestalt<br />
e<strong>in</strong>es zeitnah angefertigten, technisch e<strong>in</strong>wandfreien Kernsp<strong>in</strong>tomogr<strong>am</strong>ms oder gar<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es schriftlichen und bildlichen Arthroskopiebefundes zur Verfügung stehen. E<strong>in</strong><br />
lückenloses Vorerkrankungenverzeichnis sowie allfällige Befunde aus der Zeit vor dem im<br />
Rede stehenden Unfall s<strong>in</strong>d weitere Hilfen, welche für e<strong>in</strong>e gutachtliche Beurteilung des<br />
Zus<strong>am</strong>menhanges große Bedeutung besitzen.<br />
Aus mediz<strong>in</strong>ischer Sicht bestehen regelmäßig dann ke<strong>in</strong>e Zweifel an e<strong>in</strong>er Kausalitätsbeziehung<br />
zwischen Ereignis und Knieb<strong>in</strong>nenschaden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt<br />
s<strong>in</strong>d:<br />
• Das Ereignis ist unstreitig belegt<br />
• Die akute Symptomatik führte zum Niederlegen der beruflichen Tätigkeit<br />
• Der zeitnah erhobene Lokalbefund ist dokumentiert<br />
• Frische Verletzungszeichen wie Hämatom und/oder e<strong>in</strong> Hämarthros s<strong>in</strong>d nachgewiesen<br />
• Zeichen e<strong>in</strong>er frischen Zerreißung s<strong>in</strong>d belegt (nach F. Schröter)<br />
Aus versicherungsrechtlicher Sicht entsteht dann e<strong>in</strong>e Kausalitätsproblematik, wenn es<br />
sich um e<strong>in</strong> Schadensbild aus sog. <strong>in</strong>nerer Ursache handelt. Beispiel hierfür ist <strong>die</strong> konstitutionell<br />
bed<strong>in</strong>gte Kniescheiben (Sub-)Luxation, <strong>die</strong> Begleitschäden im S<strong>in</strong>ne osteochondraler<br />
Frakturen oder e<strong>in</strong>er Ruptur des vorderen Kreuzbandes verursachen kann, welche ihrerseits<br />
als frische Verletzung imponieren. Nur wenn bei e<strong>in</strong>em solchen Ereignis e<strong>in</strong>e relevante<br />
E<strong>in</strong>wirkung von außen im S<strong>in</strong>ne der Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er Verletzung belegt ist, handelt es sich<br />
zweifelfrei um e<strong>in</strong>e Unfallfolge, ansonsten muss von e<strong>in</strong>er Schädigung aus <strong>in</strong>nerer Ursache<br />
ausgegangen werden, <strong>die</strong> nicht mehr unter Versicherungsschutz fällt.<br />
Die weitaus meisten Knieb<strong>in</strong>nenschäden entstehen durch <strong>in</strong>direkte Krafte<strong>in</strong>leitungen, bei<br />
welchen <strong>die</strong> Gewalt nicht direkt <strong>am</strong> Knie e<strong>in</strong>wirkt. Dadurch verursachte Läsionen führen<br />
regelhaft durch das so benannte „subluxation movement“ zu Komb<strong>in</strong>ationsverletzungen,<br />
ausgelöst durch<br />
• Achsenstress, der <strong>die</strong> Kollateralbänder, <strong>die</strong> Kapsel und fallweise Menisci und Knorpel<br />
schädigen kann<br />
• Rotationsstress, der <strong>die</strong> Kreuzbänder und Menisci, aber auch Knorpel und <strong>die</strong> Gelenkkapsel<br />
gefährdet<br />
• Komb<strong>in</strong>ierten Stress (Achse, Rotation), der sämtliche Knieb<strong>in</strong>nenstrukturen <strong>in</strong>klusive<br />
des Streckapparates erfassen kann<br />
Die aufgrund der häufig schwer nachvollziehbaren und oft komplexen Unfallmechanik<br />
und der mangelhaften Erhebung und Dokumentation des Erstbefundes schwierigen Zus<strong>am</strong>menhangsbeurteilungen<br />
sollten dazu veranlassen, mit derartigen Gutachten nur erfahrene<br />
Sachverständige zu betrauen. Auch <strong>die</strong>se sollten sich vorzugsweise an e<strong>in</strong>e Art Checkliste<br />
von Prüfkriterien halten, <strong>die</strong> folgende E<strong>in</strong>zelschritte umfasst:<br />
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