Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...
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Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />
Doch wechseln wir jetzt e<strong>in</strong>mal <strong>die</strong> Perspektive:<br />
2. Begutachtung aus der Sicht der versicherten Person<br />
S<strong>in</strong>d Sie schon e<strong>in</strong>mal begutachtet worden? Wie fühlt sich e<strong>in</strong> mündiger Mitmensch, wenn<br />
er (vielleicht erstmals im Leben) e<strong>in</strong>bestellt, gewogen, gemessen, abgebildet, durchleuchtet,<br />
gebogen, durchbewegt, durch e<strong>in</strong> Krankenhaus geschleust, beschrieben und beurteilt wird?<br />
Das Bundessozialgericht hat kürzlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entscheidung vom 5.2.2008 (Az: B 2 U 8/07 R)<br />
unter Bezugnahme auf von Wulffen und P. Becker für das sozialgerichtliche Verfahren e<strong>in</strong><br />
Bild gezeichnet, das Anlass zum Nachdenken gibt. Dort ist nachzulesen:<br />
„Das sozialgerichtliche Verfahren ist durch e<strong>in</strong> hohes Maß an Ungleichheit zwischen den<br />
Beteiligten zu Gunsten der Verwaltung geprägt, weil meistens e<strong>in</strong> „normaler“ Mensch gegen<br />
e<strong>in</strong>e Sozialversicherung klagt, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e von ihm begehrte Feststellung oder Sozialleistung<br />
abgelehnt hat. Diesem „normalen“ Menschen, der oftmals durch Armut, Alter, Arbeitslosigkeit<br />
oder körperliche Gebrechen e<strong>in</strong>geschränkt ist, steht e<strong>in</strong>e spezialisierte Fachverwaltung<br />
mit nahezu unbegrenzten f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen, besonders ausgebildeten Sachbearbeitern,<br />
entsprechend geschulten Juristen und oftmals Ärzten sowie weiteren Fachwissenschaftlern<br />
gegen<strong>über</strong>. Im Bereich der Unfallversicherungsträger ist dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus hervorzuheben,<br />
dass <strong>die</strong>se mittels ihrer Zus<strong>am</strong>menschlüsse <strong>über</strong> eigene Kl<strong>in</strong>iken und große<br />
spezialisierte naturwissenschaftliche und technische Forschungse<strong>in</strong>richtungen ver-<br />
fügen.“<br />
Zugegeben, <strong>die</strong>se Schilderung steht im Zus<strong>am</strong>menhang mit der im konkreten Fall zu klärenden<br />
Fachfrage der Chancengleichheit im Sozialgerichtsprozess und passt vielleicht nicht<br />
ganz zum Thema Begutachtung. Oder doch? Welches Weltbild bzw. welches (Zerr-)Bild von<br />
der Realität der Arbeit der Unfallversicherungsträger spricht aus <strong>die</strong>sen Worten? Stehen wir<br />
den Versicherten „gegen<strong>über</strong>“? Nutzen wir unsere personelle und materielle Ausstattung<br />
tatsächlich gegen <strong>die</strong> Versicherten? Ist e<strong>in</strong>e solche Darstellung gerechtfertigt?<br />
Bei allem Respekt vor unserem höchsten Fachgericht möchte ich dem widersprechen:<br />
Erstens: Es gibt <strong>die</strong> Unfallversicherungsträger <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser Form nur, weil der Gesetzgeber,<br />
also <strong>in</strong> unserer Demokratie das Volk, es so will. Dies hat er gerade wieder durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />
grundsätzlich bestätigt.<br />
Zweitens: Viele Tausend Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter der Unfallversicherung entsprechen<br />
mit ihrer Arbeit nach ihrem Gelöbnis nicht nur dem Grundgesetz und den Gesetzen. Sie<br />
fühlen sich besonders im Versicherten dem Mitmenschen <strong>in</strong> schwieriger Lebenslage täglich<br />
neu verpflichtet. Wir stehen den Versicherten bei – nicht gegen<strong>über</strong>!<br />
Drittens: Die Klagestatistik belegt <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t bee<strong>in</strong>druckend <strong>die</strong> Qualität unserer Arbeit<br />
durch <strong>die</strong> Abbildung der uns bestätigenden Entscheidungen unabhängiger Gerichte.<br />
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