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Bericht über die Unfallmedizinische Tagung in Mainz am - Deutsche ...

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Das BG-Gutachten – Worauf kommt es an?<br />

Doch wechseln wir jetzt e<strong>in</strong>mal <strong>die</strong> Perspektive:<br />

2. Begutachtung aus der Sicht der versicherten Person<br />

S<strong>in</strong>d Sie schon e<strong>in</strong>mal begutachtet worden? Wie fühlt sich e<strong>in</strong> mündiger Mitmensch, wenn<br />

er (vielleicht erstmals im Leben) e<strong>in</strong>bestellt, gewogen, gemessen, abgebildet, durchleuchtet,<br />

gebogen, durchbewegt, durch e<strong>in</strong> Krankenhaus geschleust, beschrieben und beurteilt wird?<br />

Das Bundessozialgericht hat kürzlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entscheidung vom 5.2.2008 (Az: B 2 U 8/07 R)<br />

unter Bezugnahme auf von Wulffen und P. Becker für das sozialgerichtliche Verfahren e<strong>in</strong><br />

Bild gezeichnet, das Anlass zum Nachdenken gibt. Dort ist nachzulesen:<br />

„Das sozialgerichtliche Verfahren ist durch e<strong>in</strong> hohes Maß an Ungleichheit zwischen den<br />

Beteiligten zu Gunsten der Verwaltung geprägt, weil meistens e<strong>in</strong> „normaler“ Mensch gegen<br />

e<strong>in</strong>e Sozialversicherung klagt, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e von ihm begehrte Feststellung oder Sozialleistung<br />

abgelehnt hat. Diesem „normalen“ Menschen, der oftmals durch Armut, Alter, Arbeitslosigkeit<br />

oder körperliche Gebrechen e<strong>in</strong>geschränkt ist, steht e<strong>in</strong>e spezialisierte Fachverwaltung<br />

mit nahezu unbegrenzten f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen, besonders ausgebildeten Sachbearbeitern,<br />

entsprechend geschulten Juristen und oftmals Ärzten sowie weiteren Fachwissenschaftlern<br />

gegen<strong>über</strong>. Im Bereich der Unfallversicherungsträger ist dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus hervorzuheben,<br />

dass <strong>die</strong>se mittels ihrer Zus<strong>am</strong>menschlüsse <strong>über</strong> eigene Kl<strong>in</strong>iken und große<br />

spezialisierte naturwissenschaftliche und technische Forschungse<strong>in</strong>richtungen ver-<br />

fügen.“<br />

Zugegeben, <strong>die</strong>se Schilderung steht im Zus<strong>am</strong>menhang mit der im konkreten Fall zu klärenden<br />

Fachfrage der Chancengleichheit im Sozialgerichtsprozess und passt vielleicht nicht<br />

ganz zum Thema Begutachtung. Oder doch? Welches Weltbild bzw. welches (Zerr-)Bild von<br />

der Realität der Arbeit der Unfallversicherungsträger spricht aus <strong>die</strong>sen Worten? Stehen wir<br />

den Versicherten „gegen<strong>über</strong>“? Nutzen wir unsere personelle und materielle Ausstattung<br />

tatsächlich gegen <strong>die</strong> Versicherten? Ist e<strong>in</strong>e solche Darstellung gerechtfertigt?<br />

Bei allem Respekt vor unserem höchsten Fachgericht möchte ich dem widersprechen:<br />

Erstens: Es gibt <strong>die</strong> Unfallversicherungsträger <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser Form nur, weil der Gesetzgeber,<br />

also <strong>in</strong> unserer Demokratie das Volk, es so will. Dies hat er gerade wieder durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

grundsätzlich bestätigt.<br />

Zweitens: Viele Tausend Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter der Unfallversicherung entsprechen<br />

mit ihrer Arbeit nach ihrem Gelöbnis nicht nur dem Grundgesetz und den Gesetzen. Sie<br />

fühlen sich besonders im Versicherten dem Mitmenschen <strong>in</strong> schwieriger Lebenslage täglich<br />

neu verpflichtet. Wir stehen den Versicherten bei – nicht gegen<strong>über</strong>!<br />

Drittens: Die Klagestatistik belegt <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t bee<strong>in</strong>druckend <strong>die</strong> Qualität unserer Arbeit<br />

durch <strong>die</strong> Abbildung der uns bestätigenden Entscheidungen unabhängiger Gerichte.<br />

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