Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Das Land hat einen Kooperationsvertrag mit dem Servicebüro der Bundesregierung für die<br />
lokalen Bündnisse geschlossen. Bislang gibt es in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in folgenden 9 Kreisen<br />
und Städten Lokale Bündnisse für Familie:<br />
• Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld „Familie Stärken – die Chemie Stimmt“<br />
• Burgenlandkreis<br />
• Altmarkkreis Salzwedel<br />
• Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau<br />
• Kreisfreie Stadt Halle<br />
• Lutherstadt Eisleben<br />
• Landeshauptstadt Magdeburg<br />
• Naumburg<br />
• Schönebeck.<br />
Weitere Bündnisse in Gommern, Coswig und Staßfurt befinden sich in der Gründungsphase.<br />
Das Land vernetzt die Lokalen Bündnisse für Familie untereinander, indem die Vertreterinnen<br />
und Vertreter der Bündnisse zu Treffen, die die Landesregierung organisiert, zusammenkommen<br />
und dort ihre Erfahrungen austauschen und auch überregional Zusammenarbeiten<br />
verabreden können. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales fördert die Bündnisse<br />
zudem mit 30.000 Euro pro Jahr auch finanziell.<br />
6.4 Familie unterstützen<br />
6.4.1 Familien- und Erziehungsberatung<br />
Unsicherheit und Überforderung bei der Kindererziehung und dem familiären Zusammenleben<br />
sind eine Herausforderung, besonders für alleinerziehende Familien und Familien, die in<br />
oder nach einer Trennung leben. Häufig können diese Familien die Probleme nicht allein lösen<br />
und brauchen Unterstützung.<br />
Viele Familien möchten besser verstehen, wie sich ihre Kinder entwickeln, wie sie sie fördern<br />
können und wie sie mit Geschwisterrivalitäten oder Entwicklungsstörungen umgehen sollen.<br />
Auch Konflikte untereinander oder Probleme mit Sorge- und Umgangsregelungen lassen die<br />
Eltern nach Hilfe und Beratung suchen. In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stehen Kindern, Jugendlichen,<br />
Heranwachsenden und ihren Eltern 34 Ehe,- Lebens,- Familien- und Erziehungsberatungsstellen<br />
zur Verfügung. Diese Beratungsstellen sind ein wichtiger Faktor für die psychosoziale<br />
Grundversorgung der Bürger und Bürgerinnen, der Kinder und Jugendlichen, denn sie leisten<br />
eine wertvolle Hilfestellung zur Stärkung der elterlichen Erziehungskraft.<br />
Das Land beteiligt sich an der Finanzierung der Beratungsstellen im Rahmen freiwilliger<br />
Leistungen in Form <strong>von</strong> Personalkostenzuschüssen in Höhe <strong>von</strong> 10.000 Euro pro Beratungsfachkraft.<br />
<strong>Der</strong> Landesetat sieht dafür jährlich Mittel in Höhe <strong>von</strong> 650.000 Euro vor.<br />
Die Anzahl der Beratungsfälle ist leicht rückläufig. Im Vergleich dazu hat sich jedoch die Anzahl<br />
der Beratungskontakte pro Fall erhöht. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Problemlagen<br />
der Ratsuchenden komplexer und vielschichtiger geworden sind. Die Inanspruchnahme<br />
der Beratungsangebote stellt sich wie folgt dar:<br />
Jahr Fälle* Erstberatungen Kontakteinheiten**<br />
2004 10.177 7.649 (75,12%) 52.113<br />
2005 9.991 7.354 (73, 61%) 52.008<br />
2006 9.695 7.493 (77,29%) 56.253<br />
Quelle: Statistik Landesjugendamt * Ein Fall ist problemspezifisch definiert; kann Einzelperson, Paar oder Familie sein<br />
** Eine Kontakteinheit umfasst 60 Minuten Klientenkontakt zzgl. 30 Minuten Vor- und<br />
Nachbereitungszeit<br />
<strong>Der</strong> überwiegende Anteil der Beratungsgespräche wurde im Bereich der Erziehungsberatung<br />
nach § 28 KJHG durchgeführt. Auffallend ist darüber hinaus ein Anstieg des Beratungsbedarfs<br />
insbesondere bei der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge<br />
nach § 18 KJHG, siehe nachfolgende Tabelle zu den Beratungsinhalten:<br />
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