Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Die übergeordnete Bedeutung der frühkindlichen Bildung spiegelt sich auch in der Förderpolitik<br />
der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes wider. Dem Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> werden<br />
für investive Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Kindertageseinrichtungen in<br />
den Jahren 2008 bis 2013 <strong>von</strong> der Europäischen Gemeinschaft Mittel in Höhe <strong>von</strong> 41,6 Mio.<br />
€ (dav. 20,38 Mio. € EFRE-Mittel und 21,2 Mio. € ELER- Mittel, wobei letztere einen Landesanteil<br />
in Höhe <strong>von</strong> 5,3 Mio. € beinhalten) und vom Bund aus dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz<br />
in Höhe <strong>von</strong> ca. 52 Mio. € zur Verfügung stehen. Die EU-Programme EFRE und<br />
ELER gelten für alle Arten der Kindertageseinrichtungen; die Bundesmittel zum Krippenausbau<br />
sind grundsätzlich für Plätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) einzusetzen.<br />
Zum ersten Mal wird als Auswahlkriterium ein Demografiecheck durchgeführt, nach dem die<br />
eingereichten Anträge bewertet werden.<br />
8. Hilfen zur Erziehung<br />
Nach § 27 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – sind Personensorgeberechtigte (Eltern<br />
und/oder andere Personen, die die Personensorge inne haben) berechtigt, Hilfe bei der Erziehung<br />
eines Kindes oder Jugendlichen in Anspruch zu nehmen, wenn eine dem Wohl des<br />
Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für<br />
seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.<br />
Die Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> entwickelte ein nach dem SGB VIII strukturiertes und inhaltlich<br />
sich ergänzendes System an Hilfen zur Erziehung. Ziel ist es, den Betroffenen die im<br />
Einzelfall geeignete und notwendige Hilfe im entsprechenden Umfang zur Verfügung zu stellen<br />
und damit bedarfsgerecht Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Eine gute, den Einzelfall beschreibende<br />
Diagnostik zur Ermittlung der geeigneten Hilfeform, eine fachlich fundierte Beratung<br />
der Betroffenen und die vernetzte Hilfeleistung stellen schwerpunktmäßige Anforderungen<br />
an die Jugendhilfe dar. Neben der Verbesserung der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII<br />
und der Vernetzung der einzelnen Hilfen innerhalb der Jugendhilfe selbst ist daher der Gestaltung<br />
<strong>von</strong> verlässlichen Kooperationen zu anderen Fachbereichen – insbesondere der Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie -, die ebenfalls mit den jungen Menschen und ihren Familien arbeiten,<br />
vermehrt Aufmerksamkeit zu widmen.<br />
Im Anhang befinden sich ausgewählte Übersichten zur Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen zur Erziehung<br />
im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sowie eine ländervergleichende Übersicht.<br />
8.1. Hilfen zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb der Familie<br />
8.1.1 Vollzeitpflege<br />
Mit Inkrafttreten der Pflegegeldverordnung veränderten sich seit dem 8. August 2007 erneut<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung <strong>von</strong> Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien<br />
(GVBl. LSA Nr. 20/2007, S. 309, ausgegeben am 20.08.2007).<br />
Die Zahl der Pflegefamilien in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat sich in den letzten 4 Jahren wie in der<br />
vorherigen <strong>Bericht</strong>speriode weiter verringert. Die Zahl der Kinder in Pflegefamilien schwankte,<br />
tendenziell wurden jedoch weniger Kinder in Vollzeitpflege untergebracht.<br />
Entwicklung der Zahl der Pflegefamilien sowie der in Pflegefamilien betreuten Pflegekinder<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Pflegefamilien 1.301 1.231 1.271 1.270<br />
Pflegekinder 2.048 1.977 2.010 1.993<br />
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