Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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<strong>Der</strong> per Gesetz verpflichtende Aufbau so genannter „lokaler Netzwerke Kinder- und<br />
Jugendschutz“ ist eine entscheidende Maßnahme zur Prävention <strong>von</strong> Risiken für Kinder<br />
sowie für ein abgestimmtes Handeln vor Ort.<br />
Es werden aus diesem Gesetz Unterstützungen für Kindertageseinrichtungen (zusätzliche<br />
Stundenkontingente, Ausgleich <strong>von</strong> Personalaufwand für Sprachstandserhebung und -<br />
förderung) in Aussicht gestellt. Hier bleibt die praktische Umsetzbarkeit bei dem bereits<br />
bekannten angespannten Personalbestand abzuwarten.<br />
An dieser Stelle u. a. wäre eine kritische Auseinandersetzung mit der Ist-Situation und<br />
möglichen Problemen anhand <strong>von</strong> Zahlen und bekannten Fakten wünschenswert gewesen,<br />
da die Realisierung oben genannter Vorhaben sicher flächendeckend so kurzfristig nicht<br />
machbar ist.<br />
Zusammenfassend ist aus der Darstellung zum Kinder- und Jugendschutz in diesem Kinder-<br />
und Jugendbericht 2008 eine positive Haltung und ein wirksames Handeln der<br />
Landesregierung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> festzustellen.<br />
6. Förderung der Familie<br />
6.1.1 Schwangerschaftsberatungsstellen<br />
Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Frauen, Männern, Paaren, und Jugendlichen<br />
Informationen, Aufklärung und Beratung in allen Fragen rund um das Thema<br />
Schwangerschaft an. Sie bieten Hilfe in Lebenskrisen und Konflikten, die mit den eigenen<br />
persönlichen Ressourcen allein häufig nicht mehr bewältigt werden können. Sie bieten<br />
bereits während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt des Kindes Unterstützung<br />
an. Sie sind daher eine zentrale Anlaufstelle für Familien und die, die es werden. Sie<br />
erreichen somit sehr frühzeitig Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Durch die<br />
Möglichkeit der Beantragung finanzieller Unterstützung der Bundesstiftung „Mutter und Kind<br />
– Schutz des ungeborenen Lebens“ können schwangere Frauen rechtzeitig Informationen<br />
und zu Frühen Hilfen durch die Beratungsstellen erhalten.<br />
Die Stiftung “netzwerk leben“ gewährt ebenfalls auf Antrag schwangeren Frauen und<br />
Familien in Not finanzielle Unterstützung und praktische Hilfen und Begleitung durch ihre<br />
Ehrenamtsgruppen. Schwangerschaftsberatungsstellen haben somit eine besondere<br />
Verbindungsfunktion zu Angeboten des Gesundheitswesens und der Kinder- und<br />
Jugendhilfe. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Sexualpädagogische Gruppenarbeit.<br />
Dass diese auf hohem Niveau und angepasst an die Belange und Fragen der Kinder- und<br />
Jugendlichen stattfindet bedarf ständiger Fortbildung. Aktuelle <strong>Bericht</strong>e zeigen verstärkt wie<br />
wichtig eine Auseinandersetzung mit dem Thema Beziehung und emotionale Bindung ist.<br />
Die Aufklärung der Jugendlichen ist häufig <strong>von</strong> unreflektierten Informationen<br />
unterschiedlichster Medien abhängig. Für diese Arbeit benötigen die Beraterinnen und<br />
Berater eine hohe Qualifizierung und neben ausgereiften beraterischen Kompetenzen, auch<br />
fundierte Kenntnisse zu aktuellen gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema<br />
Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatungsstellen haben darüber hinaus eine hohe<br />
Netzwerkkenntnis und arbeiten über viele Jahre mit einem breiten Fach- und<br />
trägerübergreifenden Netzwerk verschiedenster Professionen zusammen. <strong>Der</strong> präventive<br />
Aspekt und die Schnittstellenfunktion der Schwangerschaftsberatungsstellen sind im Entwurf<br />
zum 5. Kinder- und Jugendbericht benannt. Diese als solche zu erhalten und die in allen<br />
Beratungsstellen bereits vorhandene Schnittstellenfunktion zu fördern, erfordert ggf. auch<br />
eine Förderung über den gesetzlichen Mindestschlüssel hinaus. Eine solche Zielstellung<br />
könnte in den 5. Kinder- und Jugendbericht einfließen.<br />
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