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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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<strong>Der</strong> per Gesetz verpflichtende Aufbau so genannter „lokaler Netzwerke Kinder- und<br />

Jugendschutz“ ist eine entscheidende Maßnahme zur Prävention <strong>von</strong> Risiken für Kinder<br />

sowie für ein abgestimmtes Handeln vor Ort.<br />

Es werden aus diesem Gesetz Unterstützungen für Kindertageseinrichtungen (zusätzliche<br />

Stundenkontingente, Ausgleich <strong>von</strong> Personalaufwand für Sprachstandserhebung und -<br />

förderung) in Aussicht gestellt. Hier bleibt die praktische Umsetzbarkeit bei dem bereits<br />

bekannten angespannten Personalbestand abzuwarten.<br />

An dieser Stelle u. a. wäre eine kritische Auseinandersetzung mit der Ist-Situation und<br />

möglichen Problemen anhand <strong>von</strong> Zahlen und bekannten Fakten wünschenswert gewesen,<br />

da die Realisierung oben genannter Vorhaben sicher flächendeckend so kurzfristig nicht<br />

machbar ist.<br />

Zusammenfassend ist aus der Darstellung zum Kinder- und Jugendschutz in diesem Kinder-<br />

und Jugendbericht 2008 eine positive Haltung und ein wirksames Handeln der<br />

Landesregierung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> festzustellen.<br />

6. Förderung der Familie<br />

6.1.1 Schwangerschaftsberatungsstellen<br />

Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Frauen, Männern, Paaren, und Jugendlichen<br />

Informationen, Aufklärung und Beratung in allen Fragen rund um das Thema<br />

Schwangerschaft an. Sie bieten Hilfe in Lebenskrisen und Konflikten, die mit den eigenen<br />

persönlichen Ressourcen allein häufig nicht mehr bewältigt werden können. Sie bieten<br />

bereits während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt des Kindes Unterstützung<br />

an. Sie sind daher eine zentrale Anlaufstelle für Familien und die, die es werden. Sie<br />

erreichen somit sehr frühzeitig Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Durch die<br />

Möglichkeit der Beantragung finanzieller Unterstützung der Bundesstiftung „Mutter und Kind<br />

– Schutz des ungeborenen Lebens“ können schwangere Frauen rechtzeitig Informationen<br />

und zu Frühen Hilfen durch die Beratungsstellen erhalten.<br />

Die Stiftung “netzwerk leben“ gewährt ebenfalls auf Antrag schwangeren Frauen und<br />

Familien in Not finanzielle Unterstützung und praktische Hilfen und Begleitung durch ihre<br />

Ehrenamtsgruppen. Schwangerschaftsberatungsstellen haben somit eine besondere<br />

Verbindungsfunktion zu Angeboten des Gesundheitswesens und der Kinder- und<br />

Jugendhilfe. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Sexualpädagogische Gruppenarbeit.<br />

Dass diese auf hohem Niveau und angepasst an die Belange und Fragen der Kinder- und<br />

Jugendlichen stattfindet bedarf ständiger Fortbildung. Aktuelle <strong>Bericht</strong>e zeigen verstärkt wie<br />

wichtig eine Auseinandersetzung mit dem Thema Beziehung und emotionale Bindung ist.<br />

Die Aufklärung der Jugendlichen ist häufig <strong>von</strong> unreflektierten Informationen<br />

unterschiedlichster Medien abhängig. Für diese Arbeit benötigen die Beraterinnen und<br />

Berater eine hohe Qualifizierung und neben ausgereiften beraterischen Kompetenzen, auch<br />

fundierte Kenntnisse zu aktuellen gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema<br />

Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatungsstellen haben darüber hinaus eine hohe<br />

Netzwerkkenntnis und arbeiten über viele Jahre mit einem breiten Fach- und<br />

trägerübergreifenden Netzwerk verschiedenster Professionen zusammen. <strong>Der</strong> präventive<br />

Aspekt und die Schnittstellenfunktion der Schwangerschaftsberatungsstellen sind im Entwurf<br />

zum 5. Kinder- und Jugendbericht benannt. Diese als solche zu erhalten und die in allen<br />

Beratungsstellen bereits vorhandene Schnittstellenfunktion zu fördern, erfordert ggf. auch<br />

eine Förderung über den gesetzlichen Mindestschlüssel hinaus. Eine solche Zielstellung<br />

könnte in den 5. Kinder- und Jugendbericht einfließen.<br />

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