Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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cher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. drohender Behinderung, die ihre Behinderung<br />
oder deren Folgen nicht selbst überwinden können, zu helfen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
zu entfalten und einen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Dazu gehört vor allem<br />
die Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
Folgende Formen der Rehabilitation werden unterschieden:<br />
• medizinische Rehabilitation<br />
• schulische Rehabilitation<br />
• soziale Rehabilitation<br />
• berufliche Rehabilitation.<br />
Ansprechpartner sind die Sozialämter der Kommunen (Landkreise und kreisfreien Städte)<br />
und die Sozialagentur in Halle (Neustädter Passage 15, 06122 Halle).<br />
4.4.1 Leistungen der sozialen Rehabilitation<br />
Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Dies<br />
können z.B. Wohnungshilfen oder Haushaltshilfen sein. Gesetzliche Grundlagen für diese<br />
Rehabilitation sind insbesondere SGB IX und SGB XII (Sozialhilfe). Das Land richtet sich in<br />
der sozialen Rehabilitation strikt nach dem Grundsatz ambulant vor stationär.<br />
In den vergangenen Jahren wurden neben den klassischen stationären auch niederschwellige<br />
Angebote für die verschiedenen Behinderungsarten kontinuierlich aufgebaut und erweitert.<br />
Es handelt sich dabei um das Trainingswohnen, die Außenwohngruppe und das Intensiv<br />
Betreute Wohnen sowie das Betreute Wohnen und das Ambulant Betreute Wohnen.<br />
Das Betreute Wohnen und das Intensiv Betreute Wohnen sind für Menschen mit Behinderungen<br />
geeignet, die keine umfassenden Leistungen mehr benötigen. <strong>Der</strong> Kostenträger ist<br />
das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, soweit es sich um Leistungen der Sozialhilfe handelt.<br />
Hier lebende Menschen bereiten z.B. überwiegend ihre Mahlzeiten teilweise oder mit Anleitung<br />
selbstständig zu. Sie sind jedoch noch nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen und<br />
haben zuverlässige Hilfe an ihrer Seite. Auf Grund des „rund um die Uhr“ vorhandenen Leistungsbedarfs<br />
liegen die Wohneinheiten in erreichbarer Nähe der Wohnheime. Erforderliche<br />
arbeitstherapeutische Maßnahmen erfolgen an den Wohnheimen.<br />
Das Ambulant Betreute Wohnen ist geeignet für Menschen mit Behinderungen, die noch<br />
nicht vollständig allein wohnen können sowie noch Unterstützung benötigen, jedoch über<br />
keinen stationären oder teilstationären Leistungsbedarf mehr verfügen.<br />
4.4.2 Berufliche Rehabilitation<br />
Die berufliche Rehabilitation folgt dem Grundprinzip „Rehabilitation vor Rente“ und versucht,<br />
durch Rehabilitationsmaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren.<br />
Arbeit und Beschäftigung sind mit allen Facetten ein wesentlicher Bestandteil der<br />
Eingliederungshilfe.<br />
Zum Leistungsbereich zählen alle Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. als<br />
Ziel der Eingliederungshilfe eine <strong>von</strong> der individuellen Leistungsfähigkeit abhängige fördernde<br />
Beschäftigung. Notwendig sind Maßnahmen zur Ausbildung, beruflichen Fortbildung am<br />
Arbeits- oder Beschäftigungsplatz oder zu einer sonstigen angemessenen Tätigkeit und zur<br />
Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit.<br />
Im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gehen derzeit fast 7.000 Menschen mit geistiger und seelischer<br />
Behinderung einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen nach.<br />
Das Netz der Werkstätten wurde flächendeckend mit 50 Werkstätten an 45 Standorten ausgebaut.<br />
Hier beschäftigte Menschen leben nicht nur in den zugehörigen 64 Wohnheimen oder bei<br />
den Eltern, sondern werden auf ein selbstbestimmtes Leben mit dem Trainingswohnen in<br />
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