Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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6.2.1 Kinder-Eltern-Zentren<br />
Die Weiterentwicklung <strong>von</strong> Kita’s zu Kinder-Eltern-Zentren bedarf neben einer guten<br />
Elternarbeit eines umfassenden Teamentwicklungsprozesses. Als fachlich wertvoll wird eine<br />
finanzielle Unterstützung des begleitenden Coachings angesehen.<br />
Die Förderung für die Umsetzung ist hingegen wenig bedarfsdeckend und muss mit weiterer<br />
Finanzierung durch den Träger und noch mehr zeitlichem Engagement der Mitarbeiter<br />
hinterlegt werden.<br />
Die finanzielle Unterstützung stellt für KiTa’s dennoch einen Anreiz zum Beginn eines<br />
solchen Prozesses dar und sollte wenn haushaltstechnisch möglich auch weiteren KiTa’s<br />
ermöglichet werden<br />
6.2.2 Familienzentren<br />
Das Angebot der Familienzentren umfasst in Spezifizierung zum angegeben Spektrum<br />
Leistungen zu<br />
1. Vorbereitung auf Erziehung und Elternschaft<br />
2. Erziehung und Elternschaft<br />
3. Gesundheit - Bewegung – Entspannung<br />
4. Schaffung und Unterstützung sozialer Netzwerke für und <strong>von</strong> Familien<br />
5. Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit für Familien<br />
Familienferienstätten bieten Möglichkeiten der Erholung, Bildung und Begegnung für<br />
Familien sowie für Gruppen, die häufig vernachlässigt werden:<br />
- Kinderreiche<br />
- Alleinerziehende<br />
- Einkommensschwache<br />
- Behinderte.<br />
6.2.3 Familienbegegnung und -bildung<br />
Für die Arbeit der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der<br />
familienbezogenen Maßnahmen ist das Fehlen einer angemessenen Honorarordnung<br />
hinderlich. Bei der Erarbeitung einer Honorarordnung ist darauf zu achten, dass im Bereich<br />
der Familienbildung oftmals freiberufliche und hoch qualifizierte Referent/innen tätig sind, für<br />
diese Gruppe, die im sozialen Bereich den Weg in die Selbstständigkeit gegangen sind, ist<br />
ein Stundenhonorar <strong>von</strong> 20,- Euro - wie bisher gehandhabt - nicht angemessen. Zur<br />
Orientierung für die Erarbeitung einer Honorarordnung könnte die Honorarordnung der<br />
Landeszentrale für politische Bildung dienen.<br />
6.3.1 Familienverbände<br />
In Ergänzung zu den getroffenen Aussagen umfasst das Leistungsspektrum der Familienverbände<br />
den Bereich „Familienbildung mit Qualität“ (Angebot zertifizierter Elternkurse,<br />
Familienbezogene Bildungsprojekte mit zahlreichen Kooperationspartnern zu verschiedenen<br />
Themen, Männerarbeit/ Mediation, Fortbildung <strong>von</strong> Fachkräften im Bereich der Arbeit mit<br />
Familien (Multiplikator/innen), Trägerschaft <strong>von</strong> Bildungseinrichtungen und den Bereich der<br />
„familienpolitischen Interessenvertretung“ (Interessenvertretung in verschiedenen Gremien<br />
auf Landesebene, Gespräche mit Parteien/Fraktionen/Abgeordneten und gesellschaftlichen<br />
Gruppen auf Landesebene, öffentliche Stellungnahmen, Unterstützung bei der Gründung<br />
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