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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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6.2.1 Kinder-Eltern-Zentren<br />

Die Weiterentwicklung <strong>von</strong> Kita’s zu Kinder-Eltern-Zentren bedarf neben einer guten<br />

Elternarbeit eines umfassenden Teamentwicklungsprozesses. Als fachlich wertvoll wird eine<br />

finanzielle Unterstützung des begleitenden Coachings angesehen.<br />

Die Förderung für die Umsetzung ist hingegen wenig bedarfsdeckend und muss mit weiterer<br />

Finanzierung durch den Träger und noch mehr zeitlichem Engagement der Mitarbeiter<br />

hinterlegt werden.<br />

Die finanzielle Unterstützung stellt für KiTa’s dennoch einen Anreiz zum Beginn eines<br />

solchen Prozesses dar und sollte wenn haushaltstechnisch möglich auch weiteren KiTa’s<br />

ermöglichet werden<br />

6.2.2 Familienzentren<br />

Das Angebot der Familienzentren umfasst in Spezifizierung zum angegeben Spektrum<br />

Leistungen zu<br />

1. Vorbereitung auf Erziehung und Elternschaft<br />

2. Erziehung und Elternschaft<br />

3. Gesundheit - Bewegung – Entspannung<br />

4. Schaffung und Unterstützung sozialer Netzwerke für und <strong>von</strong> Familien<br />

5. Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit für Familien<br />

Familienferienstätten bieten Möglichkeiten der Erholung, Bildung und Begegnung für<br />

Familien sowie für Gruppen, die häufig vernachlässigt werden:<br />

- Kinderreiche<br />

- Alleinerziehende<br />

- Einkommensschwache<br />

- Behinderte.<br />

6.2.3 Familienbegegnung und -bildung<br />

Für die Arbeit der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der<br />

familienbezogenen Maßnahmen ist das Fehlen einer angemessenen Honorarordnung<br />

hinderlich. Bei der Erarbeitung einer Honorarordnung ist darauf zu achten, dass im Bereich<br />

der Familienbildung oftmals freiberufliche und hoch qualifizierte Referent/innen tätig sind, für<br />

diese Gruppe, die im sozialen Bereich den Weg in die Selbstständigkeit gegangen sind, ist<br />

ein Stundenhonorar <strong>von</strong> 20,- Euro - wie bisher gehandhabt - nicht angemessen. Zur<br />

Orientierung für die Erarbeitung einer Honorarordnung könnte die Honorarordnung der<br />

Landeszentrale für politische Bildung dienen.<br />

6.3.1 Familienverbände<br />

In Ergänzung zu den getroffenen Aussagen umfasst das Leistungsspektrum der Familienverbände<br />

den Bereich „Familienbildung mit Qualität“ (Angebot zertifizierter Elternkurse,<br />

Familienbezogene Bildungsprojekte mit zahlreichen Kooperationspartnern zu verschiedenen<br />

Themen, Männerarbeit/ Mediation, Fortbildung <strong>von</strong> Fachkräften im Bereich der Arbeit mit<br />

Familien (Multiplikator/innen), Trägerschaft <strong>von</strong> Bildungseinrichtungen und den Bereich der<br />

„familienpolitischen Interessenvertretung“ (Interessenvertretung in verschiedenen Gremien<br />

auf Landesebene, Gespräche mit Parteien/Fraktionen/Abgeordneten und gesellschaftlichen<br />

Gruppen auf Landesebene, öffentliche Stellungnahmen, Unterstützung bei der Gründung<br />

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