Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Dies beinhaltet die Unterstützung und Begleitung der Eigeninitiative <strong>von</strong> Jugendlichen bei<br />
der Organisation <strong>von</strong> Konzerten, Jugendwettbewerben und lokalen Jugendkulturevents,<br />
deren Charakter geeignet ist, die Verankerung und soziokulturelle Attraktivität<br />
demokratischer Jugendkulturen im lokalen und regionalen Kontext zu stärken, und somit zur<br />
Zurückdrängung der Repräsentanz rechtsextremer Inhalte in der Öffentlichkeit beitragen.<br />
10. Jugenddelinquenz<br />
10.1 Delinquenz junger Menschen<br />
Punkt 10.1 - Delinquenz junger Menschen – ist unsystematisch gegliedert. Er beginnt mit<br />
Aussagen zur Entwicklung der Jugendkriminalität, der einem Lagebericht der Justiz<br />
entspricht. Als Quelle werden die Jahresberichte der Generalstaatsanwaltschaft benannt.<br />
Notwendige Begriffserläuterungen werden erst in Punkt 10.1.1 getroffen. Im Punkt 10.1.2<br />
folgen nochmals Aussagen zur Entwicklung der Jugendkriminalität, die den Jahresberichten<br />
„Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Land <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong>“ des Landeskriminalamtes<br />
entnommen sind. Obwohl beide Aussagen ähnliche Tendenzen ausweisen, basieren<br />
sie auf unterschiedlichen Statistiken, die nicht miteinander verglichen werden können. Punkt<br />
10.1 beinhaltet Aussagen über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.<br />
Zum Thema „Delinquenz junger Menschen„ wird weder auf diesbezügliche<br />
wissenschaftliche Erkenntnisse noch auf konkrete Ursachen eingegangen.<br />
Punkt 10.1.2 beinhaltet Aussagen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und zeichnet ein<br />
präzises Bild der erfassten polizeilichen Daten.<br />
Ein Rückgang der Verfahren ist festzustellen. Im Bereich der Verfahren gegen Erwachsene<br />
gibt es rückläufige Zahlen.<br />
Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kürzung der Mittel für die Ermittlungsarbeiten vor Ort.<br />
Die Reform der Polizeistruktur in Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat zu erheblichen Problemen bei der<br />
Verfolgung und Aufklärung <strong>von</strong> Straftaten geführt<br />
So waren z. B. im PR Zerbst 2 Ermittler für Rauschgiftstraftaten abgestellt; heute gar keiner<br />
mehr, so dass ermittelte Straftaten in diesem Bereich „Zufallsfunde“ sind. So geht natürlich<br />
die Anzahl der Betäubungsmittel-Straftaten auch zurück.<br />
<strong>Der</strong> LJHA schlägt vor, unter Punkt 10.1 Konkretisierungen der Begrifflichkeiten vorzunehmen<br />
und zu erläutern.<br />
.<br />
10.2 Präventionsprojekte gegen Kinder- und Jugenddelinquenz<br />
Da die folgenden Projekte ab Punkt 10.2.1 namentlich benannt werden, sollte die Gliederung<br />
überarbeitet werden und dies auch für das erstbenannte, die Schülergremien, gelten.<br />
Erfreulich ist, dass sehr viele Projekte vorgestellt werden, die allerdings, bis auf die<br />
Schülergremien, ganz überwiegend <strong>von</strong> der Polizei initiiert und durchgeführt worden sind.<br />
Dies vermittelt den Eindruck, die Polizei sei originär für die Kriminalprävention zuständig,<br />
was nicht der Fall ist. Sie kann nur Denkanstöße für notwendige präventive Netzwerke<br />
setzen. Vordergründig sind polizeiexterne Partner für die Umsetzung konkreter Maßnahmen<br />
und Projekte der Kriminalprävention verantwortlich. Diese Aussagen und weitere Projekte<br />
„Externer“ werden im <strong>Bericht</strong>sentwurf vermisst.<br />
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