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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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4. Jugendsozialarbeit<br />

Um den Ansprüchen an die Jugendsozialarbeit gerecht zu werden, steht die Jugendhilfe vor<br />

einer riesigen Herausforderung.<br />

Das Ziel besteht darin, sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten jungen<br />

Menschen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft<br />

allgemein Hilfestellung zu geben.<br />

Hier ist selbstverständlich nicht nur das Land und in engerem Sinne die Jugendhilfe in der<br />

Pflicht. Die Situationsanalyse zur Jugendberufshilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> spricht in diesem<br />

Zusammenhang richtigerweise <strong>von</strong> vielen Leistungsträgern.<br />

Dennoch kommt der Jugendhilfe eine ganz besondere Verantwortung zu.<br />

Vor dem Hintergrund der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung beschloss die<br />

Jugendministerkonferenz am 12./ 13. Mai 2005 unter anderem:<br />

„Die Jugendministerkonferenz hält eine stärkere Profilierung der arbeitsweltbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit für erforderlich. Dies wird auch eine teilweise Neukonzipierung bisheriger<br />

Angebote nach sich ziehen. Die Jugendministerkonferenz spricht sich dafür aus, dass die<br />

überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe diesen Prozess anregen und fachlich<br />

begleiten“.<br />

Weiter heißt es:<br />

„Die Jugendministerkonferenz weist darauf hin, dass gerade junge Menschen mit erhöhtem<br />

Betreuungsbedarf oft erst dazu befähigt werden müssen, ihre Interessen im Rahmen der<br />

Integrationsplanung/ Eingliederungsvereinbarung zu vertreten und ihren<br />

Unterstützungsbedarf zu formulieren. (…) Die Jugendministerkonferenz sieht hier eine neue<br />

Herausforderung für die Jugendhilfe, sowohl in Bezug auf ihren Bildungsauftrag als auch auf<br />

ihre beratende und begleitende Funktion“.<br />

Im Gegensatz zu allen anderen Leistungsverpflichteten ist Jugendhilfe Interessenvertreter<br />

junger Menschen. Leistungen der Jugendhilfe insbesondere für benachteiligte Kinder und<br />

Jugendliche setzen da an, wo andere längst nicht mehr zuständig sind oder sich nicht mehr<br />

zuständig fühlen.<br />

An diesem Anspruch muss sich der Bereich Jugendsozialarbeit des Kinder- und<br />

Jugendberichtes 2008 messen lassen.<br />

Zunächst ist festzustellen, dass die Landesregierung im Rahmen der Jugendsozialarbeit die<br />

richtigen Schwerpunkte setzt.<br />

Sie unterstützt<br />

- die mobile Jugendarbeit<br />

- die Schulsozialarbeit sowie<br />

- Projekte zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung <strong>von</strong><br />

Jugendlichen mit besonders gravierenden sozialen Problemen.<br />

Ebenfalls richtig ist die Feststellung, dass sich der überörtliche Träger vor dem Hintergrund<br />

der kommunalen Zuständigkeit auf die Förderung überregionaler Angebote sowie die<br />

Erprobung neuer Handlungsansätze konzentrieren muss.<br />

Das eingesetzte Haushaltsvolumen ist hingegen wenig aussagekräftig, da es nicht ins<br />

Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Jugendhilfe oder zu anderen Bereichen der<br />

Jugendhilfe gesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage berechtigt, ob<br />

insbesondere der mobilen Jugendarbeit mehr Bedeutung beizumessen ist.<br />

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