Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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4. Jugendsozialarbeit<br />
Um den Ansprüchen an die Jugendsozialarbeit gerecht zu werden, steht die Jugendhilfe vor<br />
einer riesigen Herausforderung.<br />
Das Ziel besteht darin, sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten jungen<br />
Menschen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft<br />
allgemein Hilfestellung zu geben.<br />
Hier ist selbstverständlich nicht nur das Land und in engerem Sinne die Jugendhilfe in der<br />
Pflicht. Die Situationsanalyse zur Jugendberufshilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> spricht in diesem<br />
Zusammenhang richtigerweise <strong>von</strong> vielen Leistungsträgern.<br />
Dennoch kommt der Jugendhilfe eine ganz besondere Verantwortung zu.<br />
Vor dem Hintergrund der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung beschloss die<br />
Jugendministerkonferenz am 12./ 13. Mai 2005 unter anderem:<br />
„Die Jugendministerkonferenz hält eine stärkere Profilierung der arbeitsweltbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit für erforderlich. Dies wird auch eine teilweise Neukonzipierung bisheriger<br />
Angebote nach sich ziehen. Die Jugendministerkonferenz spricht sich dafür aus, dass die<br />
überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe diesen Prozess anregen und fachlich<br />
begleiten“.<br />
Weiter heißt es:<br />
„Die Jugendministerkonferenz weist darauf hin, dass gerade junge Menschen mit erhöhtem<br />
Betreuungsbedarf oft erst dazu befähigt werden müssen, ihre Interessen im Rahmen der<br />
Integrationsplanung/ Eingliederungsvereinbarung zu vertreten und ihren<br />
Unterstützungsbedarf zu formulieren. (…) Die Jugendministerkonferenz sieht hier eine neue<br />
Herausforderung für die Jugendhilfe, sowohl in Bezug auf ihren Bildungsauftrag als auch auf<br />
ihre beratende und begleitende Funktion“.<br />
Im Gegensatz zu allen anderen Leistungsverpflichteten ist Jugendhilfe Interessenvertreter<br />
junger Menschen. Leistungen der Jugendhilfe insbesondere für benachteiligte Kinder und<br />
Jugendliche setzen da an, wo andere längst nicht mehr zuständig sind oder sich nicht mehr<br />
zuständig fühlen.<br />
An diesem Anspruch muss sich der Bereich Jugendsozialarbeit des Kinder- und<br />
Jugendberichtes 2008 messen lassen.<br />
Zunächst ist festzustellen, dass die Landesregierung im Rahmen der Jugendsozialarbeit die<br />
richtigen Schwerpunkte setzt.<br />
Sie unterstützt<br />
- die mobile Jugendarbeit<br />
- die Schulsozialarbeit sowie<br />
- Projekte zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung <strong>von</strong><br />
Jugendlichen mit besonders gravierenden sozialen Problemen.<br />
Ebenfalls richtig ist die Feststellung, dass sich der überörtliche Träger vor dem Hintergrund<br />
der kommunalen Zuständigkeit auf die Förderung überregionaler Angebote sowie die<br />
Erprobung neuer Handlungsansätze konzentrieren muss.<br />
Das eingesetzte Haushaltsvolumen ist hingegen wenig aussagekräftig, da es nicht ins<br />
Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Jugendhilfe oder zu anderen Bereichen der<br />
Jugendhilfe gesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage berechtigt, ob<br />
insbesondere der mobilen Jugendarbeit mehr Bedeutung beizumessen ist.<br />
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