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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Diese Kosten der Eingliederungshilfe in teilstationären Einrichtungen werden vom überörtlichen<br />

Träger der Sozialhilfe im Rahmen <strong>von</strong> Vereinbarungen nach § 75 SGB XII finanziert.<br />

Dazu ist es jedoch auch erforderlich, dass die entsprechenden Hilfebedarfe der Kinder bekannt<br />

sind, um eine angemessene Hilfeleistung finanziell sicher stellen zu können, da die<br />

Kinder einen Rechtsanspruch auf bedarfsdeckende Leistungen der Eingliederungshilfe haben.<br />

Zur Umsetzung der Regelungen in § 8 Abs. 2 KiFöG ist es jedoch zunächst erforderlich,<br />

dass die individuellen Hilfebedarfe der behinderten Kinder in integrativen Tagesstätten ermittelt<br />

und entsprechende Leistungstypen nach dem Rahmenvertrag gemäß § 79 SGB XII gebildet<br />

werden. Da bereits mit In-Kraft-Treten des KiFöG absehbar war, dass dies einen gewissen<br />

Zeitraum in Anspruch nehmen wird, wurde seitens des Landes eine „Übergangsregelung“<br />

zur Finanzierung der Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder in integrativen<br />

Kindertagesstätten geschaffen.<br />

7.4 Nutzung der Kindertagesstätten und Entwicklung des Personals<br />

In den insgesamt 1.917 Kindertageseinrichtungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> werden 26.311 Krippenkinder<br />

und 56.230 Kindergartenkinder sowie 39.601 Hortkinder, darunter insgesamt<br />

2.068 Kinder mit Behinderungen <strong>von</strong> 11.133 ausgebildeten Fachkräften (da<strong>von</strong> 79 Männer),<br />

1.695 Leitungskräften (da<strong>von</strong> 9 Männer) sowie 178 Hilfskräften (da<strong>von</strong> 24 Männer) betreut.<br />

Im Vergleich der Jahre 2004 bis 2007 zeigen sich folgende Entwicklungen (Stichtag jeweils<br />

der 1.1.):<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

insgesamt<br />

1.937 1.915 1.921 1.917<br />

da<strong>von</strong><br />

Regeleinrichtungen:<br />

1.813 1.780 1.781 1.772<br />

da<strong>von</strong> integrative Tageseinrichtungen: 124 135 140 145<br />

Anzahl der Kinderkrippen 31 28 27 27<br />

Anzahl der Kindergärten 14 15 13 11<br />

Anzahl der Kindertageseinrichtungen 1.269 1.255 1.250 1.240<br />

Horte 222 232 250 269<br />

Anzahl der betreuten Kinder insgesamt<br />

da<strong>von</strong> Anzahl der behinderten und<br />

110.529 115.068 118.634 122.142<br />

benachteiligten Kinder:<br />

Anzahl des pädagogischen Personals<br />

in Kindertageseinrichtungen<br />

1.943 2.025 1.983 2.068<br />

einschl. Leitungskräften (in Personen): 12.516 12.736 12.727 13.006<br />

da<strong>von</strong> zusätzliches Hilfspersonal:<br />

119 119 171 178<br />

X<br />

) Quelle: damaliges Landesamt für Versorgung und Soziales, Landesjugendamt<br />

Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen ist gegenüber 2004 im Jahr 2007 um insgesamt 20<br />

Einrichtungen zurückgegangen. Es gab 2007 4 Kinderkrippen, 3 Kindergärten und 29 Kindertagesstätten<br />

(mit altersgemischten Gruppen) weniger als 2004. Die Anzahl der Horte ist um<br />

47, die Anzahl der integrativen Einrichtung um 21 Einrichtungen gegenüber 2004 gestiegen.<br />

78

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