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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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5.5 Allianz für Kinder<br />

Im Dezember 2006 hat Frau Ministerin Kuppe das Expertengremium „Allianz für Kinder“ ins<br />

Leben gerufen. In diesem Gremium treten in regelmäßigen Abständen ca. 30 Experten und<br />

Expertinnen aus den Bereichen Medizin, Forschung, Justiz, öffentliche und private Kinderund<br />

Jugendhilfe zusammen, um die Verwaltung beim Kinderschutz zu unterstützen.<br />

Herr Prof. Dr. Körholz, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin<br />

der Martin- Luther- Universität Halle/ Wittenberg, ist Vorsitzender dieser Allianz.<br />

Die Allianz arbeitet in 3 Arbeitsgruppen: AG „Früherkennungsuntersuchung“, AG „Familienhebamme“<br />

und AG „Umgang mit Verdacht auf Gewalt gegen Kinder im medizinischen Bereich“.<br />

Ein erstes Ergebnis der Arbeit der „Allianz für Kinder“ ist der Leitfaden „Gewalt gegen Kinder<br />

und Jugendliche“, den Frau Ministerin Dr. Kuppe 2007 gemeinsam mit Herrn Prof. Körholz<br />

und Herrn Hennicke <strong>von</strong> der Techniker Krankenkasse der Presse vorstellen konnte.<br />

In diesem Leitfaden werden alle wesentlichen Aspekte der Thematik „Gewalt gegen Kinder<br />

und Jugendliche“ ausführlich beschrieben. Des Weiteren werden die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für die ärztliche Praxis im Umgang mit einem Verdacht auf Gewalt gegen Kinder<br />

und Jugendliche erörtert. <strong>Der</strong> Leitfaden beschreibt die Diagnostik und Befunderhebung in der<br />

Arztpraxis und das „Fallmanagement“. Eine wichtige Grundlage für weiterführende Hilfen und<br />

für die so wichtige Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern ist die Kenntnis der<br />

Ärzteschaft über die vorhandenen spezialisierten staatlichen und privaten Hilfe- und Beratungsangebote.<br />

Auch dafür bietet der Leitfaden Unterstützung. Er liefert in einem Serviceteil eine landkreisbezogene<br />

Übersicht über Jugendämter, spezialisierte Krankenhausabteilungen, Beratungsstellen<br />

öffentlicher und freier Träger und weitere Institutionen und Einrichtungen, die sich<br />

professionell mit der Problematik „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ befassen und die<br />

als Partner sehr wichtig sind.<br />

<strong>Der</strong> Leitfaden soll vor allem den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Unterstützung hinsichtlich<br />

der Früherkennung <strong>von</strong> Gewalt gegen Kinder und Jugendliche anbieten und eine<br />

Kontaktaufnahme mit den spezialisierten Hilfeeinrichtungen erleichtern.<br />

Ein weiterer Leitfaden speziell für Lehrer und Lehrerinnen sowie Erzieher und Erzieherinnen<br />

wird zurzeit erstellt.<br />

In der Arbeitsgruppe „Früherkennungsuntersuchungen“ wurden die Möglichkeiten beleuchtet,<br />

die die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – U1 bis U 9 – bietet,<br />

um Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung frühzeitig zu erkennen. Die Überlegungen<br />

der Arbeitsgruppe sind in den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes <strong>von</strong><br />

Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung eingeflossen, der <strong>von</strong> der Landesregierung<br />

vorgelegt wurde.<br />

Die Arbeitsgruppe „Familienhebamme“ beschäftigt sich mit dem Fortgang des durch die<br />

Landesregierung geförderten Modellprojektes Familienhebamme und erarbeitet Empfehlungen<br />

zur Begleitung <strong>von</strong> Familien mit besonderem Hilfebedarf in der Zeit nach der Vollendung<br />

des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt des Kindes.<br />

5.6 Gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes <strong>von</strong> Kindern und zur<br />

Förderung der frühkindlichen Bildung<br />

Mit dem vom Kabinett am 17.06.2008 auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Verbesserung<br />

des Schutzes <strong>von</strong> Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ sollten Voraussetzungen<br />

zur Verbesserung des Kinderschutzes wie auch der frühkindlichen Bildung geschaffen<br />

werden.<br />

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde das Gesetz geteilt. Das „Gesetz zur<br />

Förderung der frühkindlichen Bildung“ wurde am 11.12.2008 vom <strong>Landtag</strong> verabschiedet und<br />

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