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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Kinder sind Personen unter 14 Jahren. Sie können nicht bestraft (gem. § 19 StGB), wohl aber<br />

den durch das Vormundschaftsgericht angeordneten Erziehungsmaßnahmen unterworfen<br />

werden.<br />

Jugendliche sind Personen <strong>von</strong> 14 bis unter 18 Jahren. Sie sind bedingt strafmündig und unterliegen<br />

dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).<br />

Heranwachsende sind Personen <strong>von</strong> 18 bis unter 21 Jahren. Sie sind prinzipiell strafmündig.<br />

Auf die individuelle Entwicklung der Persönlichkeit wird Rücksicht genommen. Sie können<br />

also wie Erwachsene bestraft werden, aber auch nach dem JGG.<br />

Tatverdächtige(r) (TV) ist eine Person, wenn tatsächliche <strong>Anhalt</strong>spunkte vorliegen, die nach<br />

kriminalistischer Erfahrung die Beteiligung der oder des Betroffenen an einer verfolgbaren<br />

Straftat als möglich erscheinen lassen.<br />

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) errechnet sich nach folgender Formel:<br />

TVBZ = Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000<br />

Wohnbevölkerung ab 8 Jahre<br />

Die Beschränkung der Auswertung der TVBZ auf Kinder ab acht Jahre ist bundeseinheitlich<br />

festgelegt.<br />

Jungtatverdächtige (JTV) sind Tatverdächtige unter 21 Jahren.<br />

Nichtdeutsche TV sind Tatverdächtige, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.<br />

TV Mehrfachtäter sind sog. „Wiederholungstäter“ mit mehr als zwei Straftaten im Kalenderjahr.<br />

TV Intensivtäter sind sog. „Mehrfachtäter“ mit mehr als neun Straftaten im Kalenderjahr.<br />

10.2.2 Lagebericht zur Jugenddelinquenz<br />

Im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wurden für das Jahr 2007 2.441.787 Einwohnerinnen und Einwohner<br />

registriert. Gegenüber 2004 bedeutet das einen Rückgang um 81.154 Personen. Im gleichen<br />

Zeitraum ging die Anzahl der unter 21-jährigen um 60.639 Personen zurück (2007 =<br />

424.608; 2004 = 485.247).<br />

2007 wurden 21.383 und 2004 28.323 als JTV registriert (- 6.940 JTV). Im Jahr 2007 sind<br />

<strong>von</strong> allen Personen unter 21 Jahren 5,0 Prozent (2004 = 5,8 %) als TV in Erscheinung getreten.<br />

<strong>Der</strong> Anteil der JTV an allen ermittelten TV beträgt 26,0 Prozent und ist damit gegenüber<br />

2004 (31,5 %) rückläufig. Es handelt sich um 16.324 männliche und 5.059 weibliche JTV<br />

(2004 = 21.882 / 6.441).<br />

Die Gesamtzahl der JTV unterteilt sich in 20.435 deutsche (2004 = 26.754) und 948 nichtdeutsche<br />

(2004 = 1.569) JTV.<br />

Zur Bestimmung der TVBZ wurden über das Jahr 2007 insgesamt 21.202 JTV (2004 =<br />

28.063) berücksichtigt. Die TVBZ liegt bei 7.395 und ist damit gegenüber dem Jahr 2004<br />

(8.055) rückläufig.<br />

Obwohl die Anzahl der JTV generell rückläufig ist, sind Diebstahlshandlungen, Sachbeschädigungen<br />

und Körperverletzungen weiterhin Schwerpunkte der Jugenddelinquenz. Hinsichtlich<br />

des Diebstahls wurden beim Diebstahl in/aus Warenhäusern 4.160 JTV (2004 = 6.344)<br />

und da<strong>von</strong> innerhalb des Ladendiebstahls 3.837 JTV (2004 = 5.949) registriert. Sachbeschädigungen<br />

begingen 4.654 JTV (2004 = 5.951). 1.820 JTV (2004 = 1.542) vor allem auf Straßen,<br />

Wegen oder Plätzen und 912 JTV (2004= 1.107) an Kraftfahrzeugen. Bei vorsätzlichen<br />

leichten Körperverletzungen wurden 2.787 JTV (2004 = 2.943) und bei gefährlichen und<br />

schweren Körperverletzungen 2.705 JTV (2004= 2.829) ermittelt.<br />

Für die Tätergruppen ergibt sich folgendes:<br />

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