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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit verdient Wertschätzung und<br />

Unterstützung. Beispiele für die Anerkennung sind die mit der JugendLeiterCard verbundenen<br />

Vorteile (Ermäßigungen beim Kinobesuch etc.) und das „Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich<br />

in der Jugendarbeit tätiger Personen“ vom 23. Januar 1996 (GVBl. LSA 1996, S. 50),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 540),<br />

wonach ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet<br />

haben, Freistellung <strong>von</strong> der Arbeit beispielsweise für die Tätigkeit in Zeltlagern, bei Jugendwanderungen<br />

und Jugendbegegnungen, aber auch zum Besuch <strong>von</strong> Aus- und Fortbildungslehrgängen<br />

oder Schulungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe<br />

und zur Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen zu gewähren ist.<br />

Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> fördert die Arbeit der Jugendleiterinnen und Jugendleiter durch<br />

Zuschüsse zur spezifischen Weiterbildung, über die sie bis zu 30 € für die Teilnahme an einer<br />

entsprechenden Bildungsmaßnahme erhalten können. Mit der JugendLeiterCard können<br />

zudem örtliche Vergünstigungen wie Preisnachlässe in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei<br />

Sport- oder bei Kulturveranstaltungen verbunden sein. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden ca. 1.200<br />

JugendLeiterCards ausgestellt.<br />

Nach dem Freistellungsgesetz können die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen,<br />

sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, für ihren Einsatz in einer Ferienfreizeit<br />

bis zu 12 Tage <strong>von</strong> der Arbeit frei gestellt werden; den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern<br />

wird der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet. Die Freistellung liegt auch im<br />

Interesse der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, denn die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiterin<br />

oder Jugendleiter fördert wie jedes bürgerschaftliche Engagement die Ausbildung <strong>von</strong><br />

Eigenschaften, die für eine Berufstätigkeit nützlich sind, nämlich Einsatzfreude, Leistung,<br />

Hilfsbereitschaft oder andere soziale Fähigkeiten.<br />

Über den Wettbewerb „Freistil – Jugend engagiert in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ verschiedener Träger<br />

werden interessante Projekte angeregt und vorgestellt, in denen sich junge Menschen ehrenamtlich<br />

einsetzen. Die Siegerteams werden mit einem Preis belohnt und bekommen für<br />

die Weiterentwicklung ihres Angebotes die Unterstützung <strong>von</strong> Profis; sie werden <strong>von</strong> Unternehmensberater/Innen<br />

„gecoacht“.<br />

Die vorhandene Struktur der Jugendhilfe will das Land auch zukünftig durch finanzielle Förderung<br />

absichern. Es trägt zudem den Willen der Jugendministerkonferenz mit, ein Zertifikat<br />

zur Anerkennung geleisteter ehrenamtlicher Tätigkeit einzuführen. <strong>Der</strong> Nachweis bestätigt<br />

das bürgerschaftliche Engagement. Die dadurch erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und<br />

Kenntnisse können einen Pluspunkt bei der Suche um eine Lehrstelle, einen Studienplatz<br />

oder eine Arbeitsstelle bringen. Die Strategien haben sich bewährt und werden weitergeführt.<br />

3.3 Bestand an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sind wichtige Stätten des sozialen<br />

Lebens, der Erholung und aktiven Freizeitgestaltung. In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden sich<br />

in allen Regionen entsprechende Einrichtungen. Sie bieten unterschiedliche Möglichkeiten<br />

für Freizeit, Spiel, Sport und kreatives Gestalten. Einen Überblick über entsprechende Einrichtungen<br />

bietet die Broschüre „Kinder-, Jugend- und Familienreisen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.“<br />

(www.sachsen-anhalt.de).<br />

3.4 Investive Förderung <strong>von</strong> Einrichtungen der Jugendarbeit<br />

Das Land fördert im investiven Bereich den Erhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung <strong>von</strong><br />

überregional ausgerichteten Einrichtungen der Jugendarbeit. Investitionen werden schwerpunktmäßig<br />

für bestehende Jugendbildung- und Begegnungsstätten sowie für Jugendfreizeitstätten<br />

gewährt, die <strong>von</strong> überregionaler Bedeutung sind und den Anforderungen an einen<br />

attraktiven, interessegerechten Jugendtourismus gerecht werden. Gefördert werden Investitionen,<br />

die der Sanierung, der Ausstattung und der Verbesserung der Funktionalität der Einrichtungen<br />

dienen.<br />

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