Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit verdient Wertschätzung und<br />
Unterstützung. Beispiele für die Anerkennung sind die mit der JugendLeiterCard verbundenen<br />
Vorteile (Ermäßigungen beim Kinobesuch etc.) und das „Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich<br />
in der Jugendarbeit tätiger Personen“ vom 23. Januar 1996 (GVBl. LSA 1996, S. 50),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 540),<br />
wonach ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet<br />
haben, Freistellung <strong>von</strong> der Arbeit beispielsweise für die Tätigkeit in Zeltlagern, bei Jugendwanderungen<br />
und Jugendbegegnungen, aber auch zum Besuch <strong>von</strong> Aus- und Fortbildungslehrgängen<br />
oder Schulungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe<br />
und zur Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen zu gewähren ist.<br />
Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> fördert die Arbeit der Jugendleiterinnen und Jugendleiter durch<br />
Zuschüsse zur spezifischen Weiterbildung, über die sie bis zu 30 € für die Teilnahme an einer<br />
entsprechenden Bildungsmaßnahme erhalten können. Mit der JugendLeiterCard können<br />
zudem örtliche Vergünstigungen wie Preisnachlässe in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei<br />
Sport- oder bei Kulturveranstaltungen verbunden sein. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden ca. 1.200<br />
JugendLeiterCards ausgestellt.<br />
Nach dem Freistellungsgesetz können die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen,<br />
sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, für ihren Einsatz in einer Ferienfreizeit<br />
bis zu 12 Tage <strong>von</strong> der Arbeit frei gestellt werden; den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern<br />
wird der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet. Die Freistellung liegt auch im<br />
Interesse der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, denn die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiterin<br />
oder Jugendleiter fördert wie jedes bürgerschaftliche Engagement die Ausbildung <strong>von</strong><br />
Eigenschaften, die für eine Berufstätigkeit nützlich sind, nämlich Einsatzfreude, Leistung,<br />
Hilfsbereitschaft oder andere soziale Fähigkeiten.<br />
Über den Wettbewerb „Freistil – Jugend engagiert in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ verschiedener Träger<br />
werden interessante Projekte angeregt und vorgestellt, in denen sich junge Menschen ehrenamtlich<br />
einsetzen. Die Siegerteams werden mit einem Preis belohnt und bekommen für<br />
die Weiterentwicklung ihres Angebotes die Unterstützung <strong>von</strong> Profis; sie werden <strong>von</strong> Unternehmensberater/Innen<br />
„gecoacht“.<br />
Die vorhandene Struktur der Jugendhilfe will das Land auch zukünftig durch finanzielle Förderung<br />
absichern. Es trägt zudem den Willen der Jugendministerkonferenz mit, ein Zertifikat<br />
zur Anerkennung geleisteter ehrenamtlicher Tätigkeit einzuführen. <strong>Der</strong> Nachweis bestätigt<br />
das bürgerschaftliche Engagement. Die dadurch erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und<br />
Kenntnisse können einen Pluspunkt bei der Suche um eine Lehrstelle, einen Studienplatz<br />
oder eine Arbeitsstelle bringen. Die Strategien haben sich bewährt und werden weitergeführt.<br />
3.3 Bestand an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sind wichtige Stätten des sozialen<br />
Lebens, der Erholung und aktiven Freizeitgestaltung. In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden sich<br />
in allen Regionen entsprechende Einrichtungen. Sie bieten unterschiedliche Möglichkeiten<br />
für Freizeit, Spiel, Sport und kreatives Gestalten. Einen Überblick über entsprechende Einrichtungen<br />
bietet die Broschüre „Kinder-, Jugend- und Familienreisen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.“<br />
(www.sachsen-anhalt.de).<br />
3.4 Investive Förderung <strong>von</strong> Einrichtungen der Jugendarbeit<br />
Das Land fördert im investiven Bereich den Erhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung <strong>von</strong><br />
überregional ausgerichteten Einrichtungen der Jugendarbeit. Investitionen werden schwerpunktmäßig<br />
für bestehende Jugendbildung- und Begegnungsstätten sowie für Jugendfreizeitstätten<br />
gewährt, die <strong>von</strong> überregionaler Bedeutung sind und den Anforderungen an einen<br />
attraktiven, interessegerechten Jugendtourismus gerecht werden. Gefördert werden Investitionen,<br />
die der Sanierung, der Ausstattung und der Verbesserung der Funktionalität der Einrichtungen<br />
dienen.<br />
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