Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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4. Schwerpunkt:<br />
Demokratieförderung und Extremismusprävention<br />
4.1. Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) „Extremismusprävention“<br />
Die Bekämpfung <strong>von</strong> Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ist ein<br />
ständiger Prozess, dem sich zu stellen in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung liegt.<br />
Gemäß des Beschlusses des <strong>Landtag</strong>es in seiner 55. Sitzung am 3. März 2005 für die Einrichtung<br />
eines „Netzwerkes für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“<br />
ist die Bündelung aller maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s sowie das<br />
zivilgesellschaftliche Fundament gegen Extremismus und Gewalt weiter zu entwickeln. Dabei<br />
ist das landesweite Engagement für Demokratie und Toleranz, das Zusammenführen und<br />
der Austausch <strong>von</strong> bestehenden Aktivitäten gegen Extremismus bedeutsam, um die grundlegenden<br />
Werte unserer demokratischen Gesellschaft zu stärken.<br />
Zur Erreichung dieser Ziele ist das am 17. Oktober 2006 <strong>von</strong> der Landesregierung beschlossene<br />
„Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Kernbereichen fortzuführen:<br />
1. Maßnahmen der Bildung und Erziehung,<br />
2. der Schutz der Jugend durch geeignete Angebote der Jugendsozialarbeit und des<br />
Jugendmedienschutzes,<br />
3. Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr,<br />
4. polizeiliche Präventions- und Bekämpfungsstrategien,<br />
5. der Ausbau der kommunalen Kriminalprävention,<br />
6. und die intensive Beobachtung extremistischer Aktivitäten durch den Verfassungsschutz.<br />
Hierzu ist eine Vielzahl <strong>von</strong> Maßnahmen sowohl repressiver als auch präventiver Art umzusetzen.<br />
Das betrifft sowohl Kampagnen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus der Polizeibehörden<br />
als auch die Weiterführung der unter Ziffer 7 im Abschnitt I aufgeführten Projekte im<br />
Rahmen des Bundesprogramms „kompetent.für Demokratie“ erst einmal bis zum Jahr 2010.<br />
Gemeinsame Maßnahmen <strong>von</strong> der Verfassungsschutzbehörde des Landes und der Landeszentrale<br />
für politische Bildung tragen ebenfalls zur Demokratieförderung bei.<br />
Weiterhin ist die Tätigkeit des ressortübergreifenden Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK)<br />
„Extremismusprävention“, indem die monatlich stattfindende Kabinettsbefassung zum<br />
Rechtsextremismus, Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit in unserem Land vorbereitet<br />
wird, erforderlich.<br />
4.2. Politische Bildung in der Schule<br />
Auch in den kommenden Jahren werden im Schulbereich der politischen Bildung und hier<br />
insbesondere der Förderung des Demokratieverständnisses zahlreiche Aktivitäten gestartet.<br />
Diese stehen im engen Zusammenhang zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung.<br />
Dieses betrifft Aktivitäten im Unterricht bzw. den Bereich der Lehrerfort- und -weiterbildung.<br />
Eine besondere Rolle spielen dabei die Schulprogramme als ein entscheidendes Instrument<br />
der Qualitätssicherung und -verbesserung schulischer Arbeit. Mit dem Handlungskonzept<br />
„Politische Bildung in der Schule“ wird der Rahmen für die politische Bildung an den Schulen<br />
des Landes beschrieben. Das Konzept ist auf Langfristigkeit und Kontinuität ausgerichtet.<br />
Im Mittelpunkt stehen schwerpunktmäßig folgende Handlungsfelder:<br />
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