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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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4. Schwerpunkt:<br />

Demokratieförderung und Extremismusprävention<br />

4.1. Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) „Extremismusprävention“<br />

Die Bekämpfung <strong>von</strong> Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ist ein<br />

ständiger Prozess, dem sich zu stellen in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung liegt.<br />

Gemäß des Beschlusses des <strong>Landtag</strong>es in seiner 55. Sitzung am 3. März 2005 für die Einrichtung<br />

eines „Netzwerkes für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“<br />

ist die Bündelung aller maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s sowie das<br />

zivilgesellschaftliche Fundament gegen Extremismus und Gewalt weiter zu entwickeln. Dabei<br />

ist das landesweite Engagement für Demokratie und Toleranz, das Zusammenführen und<br />

der Austausch <strong>von</strong> bestehenden Aktivitäten gegen Extremismus bedeutsam, um die grundlegenden<br />

Werte unserer demokratischen Gesellschaft zu stärken.<br />

Zur Erreichung dieser Ziele ist das am 17. Oktober 2006 <strong>von</strong> der Landesregierung beschlossene<br />

„Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Kernbereichen fortzuführen:<br />

1. Maßnahmen der Bildung und Erziehung,<br />

2. der Schutz der Jugend durch geeignete Angebote der Jugendsozialarbeit und des<br />

Jugendmedienschutzes,<br />

3. Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr,<br />

4. polizeiliche Präventions- und Bekämpfungsstrategien,<br />

5. der Ausbau der kommunalen Kriminalprävention,<br />

6. und die intensive Beobachtung extremistischer Aktivitäten durch den Verfassungsschutz.<br />

Hierzu ist eine Vielzahl <strong>von</strong> Maßnahmen sowohl repressiver als auch präventiver Art umzusetzen.<br />

Das betrifft sowohl Kampagnen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus der Polizeibehörden<br />

als auch die Weiterführung der unter Ziffer 7 im Abschnitt I aufgeführten Projekte im<br />

Rahmen des Bundesprogramms „kompetent.für Demokratie“ erst einmal bis zum Jahr 2010.<br />

Gemeinsame Maßnahmen <strong>von</strong> der Verfassungsschutzbehörde des Landes und der Landeszentrale<br />

für politische Bildung tragen ebenfalls zur Demokratieförderung bei.<br />

Weiterhin ist die Tätigkeit des ressortübergreifenden Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK)<br />

„Extremismusprävention“, indem die monatlich stattfindende Kabinettsbefassung zum<br />

Rechtsextremismus, Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit in unserem Land vorbereitet<br />

wird, erforderlich.<br />

4.2. Politische Bildung in der Schule<br />

Auch in den kommenden Jahren werden im Schulbereich der politischen Bildung und hier<br />

insbesondere der Förderung des Demokratieverständnisses zahlreiche Aktivitäten gestartet.<br />

Diese stehen im engen Zusammenhang zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung.<br />

Dieses betrifft Aktivitäten im Unterricht bzw. den Bereich der Lehrerfort- und -weiterbildung.<br />

Eine besondere Rolle spielen dabei die Schulprogramme als ein entscheidendes Instrument<br />

der Qualitätssicherung und -verbesserung schulischer Arbeit. Mit dem Handlungskonzept<br />

„Politische Bildung in der Schule“ wird der Rahmen für die politische Bildung an den Schulen<br />

des Landes beschrieben. Das Konzept ist auf Langfristigkeit und Kontinuität ausgerichtet.<br />

Im Mittelpunkt stehen schwerpunktmäßig folgende Handlungsfelder:<br />

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