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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Jugendhilfe vor Ort ist abhängig <strong>von</strong> der Prioritätensetzung der Kommunalpolitik. Kinder- und<br />

Jugendhilfe in Städten und Gemeinden kann bürgernah und offensiv nur gelingen, wenn Mittel<br />

und Möglichkeiten bereitgestellt werden, die die Jugendämter befähigen, über ihre gesetzlich<br />

bestimmten Aufgaben hinaus ein Arbeitsprofil zu entwickeln, das geprägt ist <strong>von</strong><br />

Kreativität bei der Lösung der anstehenden Aufgaben.<br />

Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist ein innovatives Verfahren der fachlichen Entwicklung<br />

der Jugendhilfe. Die weitere Verwaltungsmodernisierung verpflichtet auch die Jugendhilfeplanung<br />

auf das Ziel der Verbesserung <strong>von</strong> Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit, bis hin zu<br />

immer genauer beschriebenen Qualitätsanforderungen für die angebotenen Leistungen und<br />

einer kleinteiligen Konkretisierung der angestrebten Ergebnisse (siehe Merchel 1998 zur Entwicklung<br />

und 2001 zur Verwaltungsmodernisierung/Neue Steuerung i.R. des SGB VIII vgl.<br />

Münder u.a. 2003, S.69 Rz 23 ff).<br />

Zentral bleibt dabei das organisatorische Problem der engen Verknüpfung <strong>von</strong> Planerstellung<br />

und Planumsetzung, die in einem prozessualen Verfahren der Aushandlung und Koordination<br />

realisiert werden soll. Als wesentliche Dimensionen eines solchen „prozessorientierten<br />

Koordinierungs- und Steuerungskonzeptes“ seien genannt:<br />

• kontinuierliche Zielüberprüfung<br />

• kontinuierliche Informationssammlung<br />

• kontinuierliches Monitoring des projektierten Verlaufs<br />

• kontinuierliche Intervention in den Verlaufsprozess<br />

• kontinuierliche Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern<br />

• wiederholte Zielerreichungsprüfung<br />

• Untersuchung auf nicht beabsichtigte Folgen<br />

• Schaffung <strong>von</strong> Kommunikationsplattformen, <strong>von</strong> Koordinierungs-, Verhandlungsund<br />

Vernetzungsmustern<br />

Seit Inkrafttreten des SGB VIII hat die Jugendhilfeplanung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine bemerkenswerte<br />

Entwicklung genommen. Gaben laut einer Befragung des Landes 1993/1994 noch<br />

12% der Stadt-/ Kreisjugendämter an, nur teilweise oder noch gar nicht zu planen, wird inzwischen<br />

in allen Gebietskörperschaften Jugendhilfe geplant, wenngleich eingeschätzt werden<br />

muss, dass dies noch nicht immer in allen Feldern der Jugendhilfe mit der notwendigen<br />

Kontinuität und Qualität geschieht.<br />

Über die längerfristigen berufsbegleitenden Angebote des Landesjugendamtes <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong>s zur Fort- und Weiterbildung im Bereich der Jugendhilfeplanung wurde in einigen<br />

Stadt-/Kreisjugendämtern eine moderne Jugendhilfeplanung implementiert. Zurzeit gibt es 14<br />

Jugendhilfeplanerinnen/Jugendhilfeplaner in den Stadt-/Kreisjugendämtern. Gegenwärtig<br />

geht die Entwicklung dahin, andere Aufgabengebiete (z.B. Sozialplanung und Schulentwicklungsplanung)<br />

an die Jugendhilfeplanung anzugliedern bzw. das Aufgabengebiet dahingehend<br />

zu erweitern. Das kann durchaus <strong>von</strong> Vorteil sein, wenn dadurch besser gesichert werden<br />

kann, dass die örtliche Jugend-, Sozial- und Schulplanung abgestimmt und in gegenseitiger<br />

Ergänzung erfolgen.<br />

Jugendhilfeplanung ist anspruchsvoller geworden, sie ist fachlich sowie rechtlich gebunden<br />

und bestimmten Vorgehensweisen verpflichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, stets aufs<br />

Neue zu überprüfen, ob die gegenwärtigen Angebote, Dienste und Veranstaltungen der Kinder-<br />

und Jugendhilfe im Planungsbereich zur Zielerreichung weiterhin angemessen gestaltet<br />

sind oder fortgeschrieben, verändert oder sogar aufgegeben werden müssen. Jugendhilfeplanung<br />

leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Ressourcen - Optimierung und damit<br />

auch zur Kostensenkung im Einzelfall. Notwendige „Investitionen“ in die Fachpersonal-<br />

Ausstattung sind unter diesem Aspekt zu bewerten.<br />

Auch der Ausblick auf die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung lässt Planungsprozessen<br />

eine größere Bedeutung zukommen. Die zu erwartende Verringerung der Anzahl der Jugendhilfeadressaten<br />

insgesamt und die Veränderungen in der Verteilung der Altersbereiche<br />

sowie die damit verbundene Verschiebung <strong>von</strong> Bedarfslagen erfordern eine zeitnahe, qualifizierte<br />

Jugendhilfeplanung.<br />

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