Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Jugendhilfe vor Ort ist abhängig <strong>von</strong> der Prioritätensetzung der Kommunalpolitik. Kinder- und<br />
Jugendhilfe in Städten und Gemeinden kann bürgernah und offensiv nur gelingen, wenn Mittel<br />
und Möglichkeiten bereitgestellt werden, die die Jugendämter befähigen, über ihre gesetzlich<br />
bestimmten Aufgaben hinaus ein Arbeitsprofil zu entwickeln, das geprägt ist <strong>von</strong><br />
Kreativität bei der Lösung der anstehenden Aufgaben.<br />
Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist ein innovatives Verfahren der fachlichen Entwicklung<br />
der Jugendhilfe. Die weitere Verwaltungsmodernisierung verpflichtet auch die Jugendhilfeplanung<br />
auf das Ziel der Verbesserung <strong>von</strong> Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit, bis hin zu<br />
immer genauer beschriebenen Qualitätsanforderungen für die angebotenen Leistungen und<br />
einer kleinteiligen Konkretisierung der angestrebten Ergebnisse (siehe Merchel 1998 zur Entwicklung<br />
und 2001 zur Verwaltungsmodernisierung/Neue Steuerung i.R. des SGB VIII vgl.<br />
Münder u.a. 2003, S.69 Rz 23 ff).<br />
Zentral bleibt dabei das organisatorische Problem der engen Verknüpfung <strong>von</strong> Planerstellung<br />
und Planumsetzung, die in einem prozessualen Verfahren der Aushandlung und Koordination<br />
realisiert werden soll. Als wesentliche Dimensionen eines solchen „prozessorientierten<br />
Koordinierungs- und Steuerungskonzeptes“ seien genannt:<br />
• kontinuierliche Zielüberprüfung<br />
• kontinuierliche Informationssammlung<br />
• kontinuierliches Monitoring des projektierten Verlaufs<br />
• kontinuierliche Intervention in den Verlaufsprozess<br />
• kontinuierliche Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern<br />
• wiederholte Zielerreichungsprüfung<br />
• Untersuchung auf nicht beabsichtigte Folgen<br />
• Schaffung <strong>von</strong> Kommunikationsplattformen, <strong>von</strong> Koordinierungs-, Verhandlungsund<br />
Vernetzungsmustern<br />
Seit Inkrafttreten des SGB VIII hat die Jugendhilfeplanung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine bemerkenswerte<br />
Entwicklung genommen. Gaben laut einer Befragung des Landes 1993/1994 noch<br />
12% der Stadt-/ Kreisjugendämter an, nur teilweise oder noch gar nicht zu planen, wird inzwischen<br />
in allen Gebietskörperschaften Jugendhilfe geplant, wenngleich eingeschätzt werden<br />
muss, dass dies noch nicht immer in allen Feldern der Jugendhilfe mit der notwendigen<br />
Kontinuität und Qualität geschieht.<br />
Über die längerfristigen berufsbegleitenden Angebote des Landesjugendamtes <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong>s zur Fort- und Weiterbildung im Bereich der Jugendhilfeplanung wurde in einigen<br />
Stadt-/Kreisjugendämtern eine moderne Jugendhilfeplanung implementiert. Zurzeit gibt es 14<br />
Jugendhilfeplanerinnen/Jugendhilfeplaner in den Stadt-/Kreisjugendämtern. Gegenwärtig<br />
geht die Entwicklung dahin, andere Aufgabengebiete (z.B. Sozialplanung und Schulentwicklungsplanung)<br />
an die Jugendhilfeplanung anzugliedern bzw. das Aufgabengebiet dahingehend<br />
zu erweitern. Das kann durchaus <strong>von</strong> Vorteil sein, wenn dadurch besser gesichert werden<br />
kann, dass die örtliche Jugend-, Sozial- und Schulplanung abgestimmt und in gegenseitiger<br />
Ergänzung erfolgen.<br />
Jugendhilfeplanung ist anspruchsvoller geworden, sie ist fachlich sowie rechtlich gebunden<br />
und bestimmten Vorgehensweisen verpflichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, stets aufs<br />
Neue zu überprüfen, ob die gegenwärtigen Angebote, Dienste und Veranstaltungen der Kinder-<br />
und Jugendhilfe im Planungsbereich zur Zielerreichung weiterhin angemessen gestaltet<br />
sind oder fortgeschrieben, verändert oder sogar aufgegeben werden müssen. Jugendhilfeplanung<br />
leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Ressourcen - Optimierung und damit<br />
auch zur Kostensenkung im Einzelfall. Notwendige „Investitionen“ in die Fachpersonal-<br />
Ausstattung sind unter diesem Aspekt zu bewerten.<br />
Auch der Ausblick auf die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung lässt Planungsprozessen<br />
eine größere Bedeutung zukommen. Die zu erwartende Verringerung der Anzahl der Jugendhilfeadressaten<br />
insgesamt und die Veränderungen in der Verteilung der Altersbereiche<br />
sowie die damit verbundene Verschiebung <strong>von</strong> Bedarfslagen erfordern eine zeitnahe, qualifizierte<br />
Jugendhilfeplanung.<br />
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