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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Jugendverbandsarbeit ist nach § 12 SGB VIII (KJHG) ein elementarer Bestandteil der Jugendarbeit.<br />

Aus § 11 Abs. 2 SGB VIII folgt, dass „Jugendarbeit <strong>von</strong> Verbänden, Gruppen und<br />

Initiativen der Jugend“ angeboten wird. Mit ihren Aktivitäten verfolgen auch die Jugendverbände<br />

ein Bildungskonzept, das sich nicht an einem rein kognitiven Bildungsverständnis orientiert,<br />

sondern Aspekte des sozialen, kulturellen und ästhetischen Lernens einschließt.<br />

Als zentrale Strukturmaximen gelten:<br />

Freiwilligkeit<br />

Kooperation und Partizipation<br />

Ergebnis- und Prozessoffenheit<br />

Lebenswelt- und Alltagsorientierung.<br />

Anknüpfend an die Interessen der Kinder- und Jugendlichen soll in den Bildungsprozessen<br />

der Kinder- und Jugendarbeit das Hauptaugenmerk auf dem Erlangen <strong>von</strong> Selbstbewusstsein<br />

und Selbstbestimmung gelegt werden.<br />

Die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit sind auf mehreren<br />

Ebenen zu ziehen:<br />

2.1. Fachkräfte<br />

Die Fachkräfte müssen in der Lage sein bzw. in diese versetzt werden, dem Bildungsauftrag<br />

in geeigneter Weise nachzukommen. Neben der notwendigen Fachausbildung ist zur Optimierung<br />

der angestrebten Ergebnisse auf eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu achten.<br />

Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass das Fachkräftegebot gem. § 72 SGB VIII<br />

einzuhalten ist.<br />

2.2. Struktur/Finanzierung<br />

Vielfältige Bildungsgelegenheiten und auf die Zielgruppen ausdifferenzierte und optimierte<br />

Bildungsangebote lassen sich nur in Kooperation mit anderen Trägern, Institutionen und<br />

Verbänden schaffen und erhalten. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Kinder- und Jugendarbeit<br />

in die kommunale oder regionale Bildungslandschaft zu integrieren. Dies setzt<br />

nicht nur die Bereitschaft der handelnden Akteurinnen und Akteure und der verschiedenen<br />

Professionen zur Kooperation voraus, sondern verlangt auch eine angemessene, langfristige<br />

und verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit.<br />

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung und der zu erwartenden<br />

Entwicklung der öffentlichen Haushalte zeichnen sich als künftige Handlungsschwerpunkte<br />

ab:<br />

• Konzeptionelle Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit dem demographischen<br />

Wandel bei der Optimierung der Angebote der Jugendarbeit in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im<br />

städtischen und ländlichen, insbesondere im bevölkerungsschwachen Raum unter<br />

Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen<br />

• Sicherung und Optimierung der Förderung <strong>von</strong> pädagogischen Fachkräften durch<br />

Fachkräfteprogramm sowie der Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten<br />

• Optimierung der Infrastruktur und der originären (Kern-) Aufgaben der Verbände<br />

• Auf- und Ausbau <strong>von</strong> Angeboten zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher<br />

sowie <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />

• Ausbau <strong>von</strong> Präventionsmaßnahmen z.B. zum Abbau <strong>von</strong> Gewalt und gewaltförmigem<br />

Verhaltens<br />

• Ausbau <strong>von</strong> Maßnahmen zur Förderung <strong>von</strong> Partizipation und gesellschaftlicher Beteiligung<br />

<strong>von</strong> Kindern- und Jugendlichen<br />

• Optimierung der Kooperation <strong>von</strong> Jugendhilfe und Schule.<br />

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