Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jugendverbandsarbeit ist nach § 12 SGB VIII (KJHG) ein elementarer Bestandteil der Jugendarbeit.<br />
Aus § 11 Abs. 2 SGB VIII folgt, dass „Jugendarbeit <strong>von</strong> Verbänden, Gruppen und<br />
Initiativen der Jugend“ angeboten wird. Mit ihren Aktivitäten verfolgen auch die Jugendverbände<br />
ein Bildungskonzept, das sich nicht an einem rein kognitiven Bildungsverständnis orientiert,<br />
sondern Aspekte des sozialen, kulturellen und ästhetischen Lernens einschließt.<br />
Als zentrale Strukturmaximen gelten:<br />
Freiwilligkeit<br />
Kooperation und Partizipation<br />
Ergebnis- und Prozessoffenheit<br />
Lebenswelt- und Alltagsorientierung.<br />
Anknüpfend an die Interessen der Kinder- und Jugendlichen soll in den Bildungsprozessen<br />
der Kinder- und Jugendarbeit das Hauptaugenmerk auf dem Erlangen <strong>von</strong> Selbstbewusstsein<br />
und Selbstbestimmung gelegt werden.<br />
Die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit sind auf mehreren<br />
Ebenen zu ziehen:<br />
2.1. Fachkräfte<br />
Die Fachkräfte müssen in der Lage sein bzw. in diese versetzt werden, dem Bildungsauftrag<br />
in geeigneter Weise nachzukommen. Neben der notwendigen Fachausbildung ist zur Optimierung<br />
der angestrebten Ergebnisse auf eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu achten.<br />
Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass das Fachkräftegebot gem. § 72 SGB VIII<br />
einzuhalten ist.<br />
2.2. Struktur/Finanzierung<br />
Vielfältige Bildungsgelegenheiten und auf die Zielgruppen ausdifferenzierte und optimierte<br />
Bildungsangebote lassen sich nur in Kooperation mit anderen Trägern, Institutionen und<br />
Verbänden schaffen und erhalten. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Kinder- und Jugendarbeit<br />
in die kommunale oder regionale Bildungslandschaft zu integrieren. Dies setzt<br />
nicht nur die Bereitschaft der handelnden Akteurinnen und Akteure und der verschiedenen<br />
Professionen zur Kooperation voraus, sondern verlangt auch eine angemessene, langfristige<br />
und verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit.<br />
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung und der zu erwartenden<br />
Entwicklung der öffentlichen Haushalte zeichnen sich als künftige Handlungsschwerpunkte<br />
ab:<br />
• Konzeptionelle Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit dem demographischen<br />
Wandel bei der Optimierung der Angebote der Jugendarbeit in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im<br />
städtischen und ländlichen, insbesondere im bevölkerungsschwachen Raum unter<br />
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen<br />
• Sicherung und Optimierung der Förderung <strong>von</strong> pädagogischen Fachkräften durch<br />
Fachkräfteprogramm sowie der Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten<br />
• Optimierung der Infrastruktur und der originären (Kern-) Aufgaben der Verbände<br />
• Auf- und Ausbau <strong>von</strong> Angeboten zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher<br />
sowie <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />
• Ausbau <strong>von</strong> Präventionsmaßnahmen z.B. zum Abbau <strong>von</strong> Gewalt und gewaltförmigem<br />
Verhaltens<br />
• Ausbau <strong>von</strong> Maßnahmen zur Förderung <strong>von</strong> Partizipation und gesellschaftlicher Beteiligung<br />
<strong>von</strong> Kindern- und Jugendlichen<br />
• Optimierung der Kooperation <strong>von</strong> Jugendhilfe und Schule.<br />
161