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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Die Einrichtungen der Jugendhilfe betreuen und begleiten die Jugendlichen bis zur Hauptverhandlung,<br />

bereiten mit ihnen diesen Termin vor, klären gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe<br />

mögliche Perspektiven und stellen dem Gericht einen <strong>Bericht</strong> zur Entwicklung der<br />

Jugendlichen bzw. des Jugendlichen während der Zeit der U-Haftvermeidung zur Verfügung.<br />

<strong>Der</strong> Justiz wird jährlich eine aktualisierte Übersicht dieser Einrichtungen mit Ansprechpartnerinnen<br />

und Ansprechpartnern und inhaltlicher Kurzbeschreibung als Auswahlhilfe durch das<br />

Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt zur Verfügung gestellt.<br />

10.6 Jugendstrafe/Jugendarrest<br />

10.6.1 Jugendstrafvollzug<br />

Die Jugendanstalt des Landes <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> befindet sich im Landkreis Merseburg- Querfurt,<br />

nördlich der Gemeinde Raßnitz. Sie wurde im Oktober 2002 in Betrieb genommen. In<br />

der Jugendanstalt Raßnitz werden die männlichen, zu einer Jugendstrafe verurteilten jugendlichen<br />

und heranwachsenden Gefangenen untergebracht.<br />

Seit dem 01.01.2008 wird auch Untersuchungshaft an jungen männlichen Gefangenen in der<br />

Jugendanstalt Raßnitz vollzogen. Die Jugendanstalt Raßnitz verfügt über eine Belegungsfähigkeit<br />

<strong>von</strong> 398 Haftplätzen, da<strong>von</strong> 20 Haftplätze für den offenen Vollzug. Am 30. April 2008<br />

war die Anstalt mit 365 Gefangenen belegt, da<strong>von</strong> waren 6 Gefangene im offenen Vollzug<br />

untergebracht.<br />

Jugendstrafvollzug 2004 2005 2006 2007<br />

Durchschnittliche Belegung im<br />

Jugendstrafvollzug und<br />

Jugendarrest gesamt<br />

513,58 451,42 394,92 355,75<br />

da<strong>von</strong> männlich 496,42 434,67 382,42 343,92<br />

da<strong>von</strong> Ausländer 13,75 11,83 10,50 14,25<br />

weiblich 17,17 16,75 12,50 11,83<br />

da<strong>von</strong> Ausländer 1,00 0,50 0,58 0,17<br />

Übersicht über die durchschnittliche Belegung im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest 2004-2007<br />

Die Unterbringung der Gefangenen erfolgt überwiegend im Wohngruppenvollzug, der ein<br />

behandlungsfreundliches Klima begünstigt. Die Gruppenstärke beträgt in den verschiedenen<br />

Abteilungen zwischen 10 und 20 Haftplätzen. Überdies sind für die jungen Gefangenen<br />

durch eine Vielzahl <strong>von</strong> Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch persönlichkeitsbezogene<br />

Betreuungsangebote gute Voraussetzungen gegeben, um Defizite der<br />

Entwicklung aufzuarbeiten und ihnen somit den Weg für ein straffreies Leben zu ebnen. In<br />

der Jugendanstalt Raßnitz werden schulische und berufliche Aus- und Fortbildungsangebote<br />

sowie Freizeit-, Sport- und Betreuungsmaßnahmen vorgehalten.<br />

Das Jugendstrafvollzugsgesetz LSA vom 07.12.2007 (GVBl. LSA S. 368) und die hierzu ergangenen<br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vom 07.12.2007 (JMBl. LSA S. 338) entsprechen<br />

den einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien internationaler Organisationen<br />

zum Vollzug der Jugendstrafe. Die gesetzlichen Anforderungen werden in der Jugendanstalt<br />

Raßnitz vollständig umgesetzt.<br />

Als Beispiele können genannt werden:<br />

• Die gesetzliche Forderung der Einzelunterbringung (§ 25 JStVollzG LSA) kann in der<br />

Jugendanstalt Raßnitz ohne weiteres gewährleistet werden.<br />

• Die umfangreichen Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen werden den gesetzlichen<br />

Anforderungen des JStVollzG LSA gerecht.<br />

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