Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Die Einrichtungen der Jugendhilfe betreuen und begleiten die Jugendlichen bis zur Hauptverhandlung,<br />
bereiten mit ihnen diesen Termin vor, klären gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe<br />
mögliche Perspektiven und stellen dem Gericht einen <strong>Bericht</strong> zur Entwicklung der<br />
Jugendlichen bzw. des Jugendlichen während der Zeit der U-Haftvermeidung zur Verfügung.<br />
<strong>Der</strong> Justiz wird jährlich eine aktualisierte Übersicht dieser Einrichtungen mit Ansprechpartnerinnen<br />
und Ansprechpartnern und inhaltlicher Kurzbeschreibung als Auswahlhilfe durch das<br />
Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt zur Verfügung gestellt.<br />
10.6 Jugendstrafe/Jugendarrest<br />
10.6.1 Jugendstrafvollzug<br />
Die Jugendanstalt des Landes <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> befindet sich im Landkreis Merseburg- Querfurt,<br />
nördlich der Gemeinde Raßnitz. Sie wurde im Oktober 2002 in Betrieb genommen. In<br />
der Jugendanstalt Raßnitz werden die männlichen, zu einer Jugendstrafe verurteilten jugendlichen<br />
und heranwachsenden Gefangenen untergebracht.<br />
Seit dem 01.01.2008 wird auch Untersuchungshaft an jungen männlichen Gefangenen in der<br />
Jugendanstalt Raßnitz vollzogen. Die Jugendanstalt Raßnitz verfügt über eine Belegungsfähigkeit<br />
<strong>von</strong> 398 Haftplätzen, da<strong>von</strong> 20 Haftplätze für den offenen Vollzug. Am 30. April 2008<br />
war die Anstalt mit 365 Gefangenen belegt, da<strong>von</strong> waren 6 Gefangene im offenen Vollzug<br />
untergebracht.<br />
Jugendstrafvollzug 2004 2005 2006 2007<br />
Durchschnittliche Belegung im<br />
Jugendstrafvollzug und<br />
Jugendarrest gesamt<br />
513,58 451,42 394,92 355,75<br />
da<strong>von</strong> männlich 496,42 434,67 382,42 343,92<br />
da<strong>von</strong> Ausländer 13,75 11,83 10,50 14,25<br />
weiblich 17,17 16,75 12,50 11,83<br />
da<strong>von</strong> Ausländer 1,00 0,50 0,58 0,17<br />
Übersicht über die durchschnittliche Belegung im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest 2004-2007<br />
Die Unterbringung der Gefangenen erfolgt überwiegend im Wohngruppenvollzug, der ein<br />
behandlungsfreundliches Klima begünstigt. Die Gruppenstärke beträgt in den verschiedenen<br />
Abteilungen zwischen 10 und 20 Haftplätzen. Überdies sind für die jungen Gefangenen<br />
durch eine Vielzahl <strong>von</strong> Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch persönlichkeitsbezogene<br />
Betreuungsangebote gute Voraussetzungen gegeben, um Defizite der<br />
Entwicklung aufzuarbeiten und ihnen somit den Weg für ein straffreies Leben zu ebnen. In<br />
der Jugendanstalt Raßnitz werden schulische und berufliche Aus- und Fortbildungsangebote<br />
sowie Freizeit-, Sport- und Betreuungsmaßnahmen vorgehalten.<br />
Das Jugendstrafvollzugsgesetz LSA vom 07.12.2007 (GVBl. LSA S. 368) und die hierzu ergangenen<br />
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vom 07.12.2007 (JMBl. LSA S. 338) entsprechen<br />
den einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien internationaler Organisationen<br />
zum Vollzug der Jugendstrafe. Die gesetzlichen Anforderungen werden in der Jugendanstalt<br />
Raßnitz vollständig umgesetzt.<br />
Als Beispiele können genannt werden:<br />
• Die gesetzliche Forderung der Einzelunterbringung (§ 25 JStVollzG LSA) kann in der<br />
Jugendanstalt Raßnitz ohne weiteres gewährleistet werden.<br />
• Die umfangreichen Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen werden den gesetzlichen<br />
Anforderungen des JStVollzG LSA gerecht.<br />
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