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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Die Jugendhilfe übt dabei ihre Wächterfunktion zum Wohle <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen<br />

durch präventive und konfliktlösende Angebote in diesem Bereich aus. Die Ausübung der<br />

Wächterfunktion hat zu folgenden Verfahren geführt:<br />

Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen<br />

Sorge<br />

Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug<br />

der elterlichen Sorge<br />

Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das<br />

Jugendamt<br />

Für das Jahr 2007 liegen noch keine statistischen Angaben vor.<br />

88<br />

2004 2005 2006<br />

196 253 297<br />

164 179 295<br />

143 131 187<br />

So wurden im Jahr 2003 der Interventionsstelle in Halle allein für die Stadt Halle und den<br />

Saalkreis 82 polizeiliche Einsätze bei Fällen häuslicher Gewalt übermittelt, bei denen 187<br />

Kinder unmittelbar beteiligt waren. Insgesamt wurden 44 wohnungsbezogene Platzverweise<br />

bzw. Betretungsverbote nach § 36 Abs. 3 Satz 1 und 2 SOG <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ausgesprochen.<br />

Seit Oktober 2003 nehmen zwei weitere Interventionsstellen in Magdeburg und Dessau<br />

pro-aktiven Kontakt zu Opfern häuslicher Gewalt auf. Im Zeitraum 1.1. bis 31.5.04 waren<br />

bei 133 den drei Interventionsstellen gemeldeten polizeilichen Einsätzen 194 Kinder beteiligt.<br />

In diesem Zeitraum erfolgten insgesamt 78 wohnungsbezogene Platzverweise bzw. Betretungsverbote.<br />

9.2 Einheitliches Recht für eheliche und nicht eheliche Kinder<br />

Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder kann auf rechtlichem Gebiet als nahezu<br />

vollständig erreicht angesehen werden. Nach wie vor sind die vor dem 1.7.1949 nichtehelich<br />

geborenen Personen dann in der gesetzlichen Erbfolge benachteiligt, wenn der<br />

erblassende Vater am 2.10.1990 seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht im Beitrittsgebiet hatte.<br />

Diese Ungleichheit dürfte die Einwohner <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s allerdings nur in unterdurchschnittlichem<br />

Umfang treffen.<br />

9.3 Gemeinsames elterliches Sorgerecht<br />

Die gerichtliche Praxis in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bei Entscheidungen zum Sorgerecht, insbesondere<br />

zum gemeinsamen Sorgerecht, ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen:<br />

Familiensachen<br />

Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auf-<br />

2004 2005 2006 2007<br />

lösung der Ehe vom Gericht übertragen worden ist<br />

oder mangels eines Antrages nach § 1671 Abs. 1 2.876<br />

BGB beiden Eltern gemeinsam zusteht<br />

darunter<br />

Gemeinsames Sorgerecht der geschiedenen Eltern,<br />

2.300 2.045 2.154<br />

da ein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB nicht gestellt 2.476<br />

wurde<br />

Sorgerecht wurde vom Gericht auf beide Elternteile<br />

2.035 1.815 1.602<br />

gemeinsam übertragen<br />

Verfahren betreffend Übertragung/Entziehung der el-<br />

27 25 39 54<br />

terlichen Sorge in abgetrennten Folgesachen 3 1 12 11<br />

Entscheidungen betreffend Übertragung/Entziehung<br />

der elterlichen Sorge in abgetrennten Folgesachen<br />

Darunter<br />

Übertragung auf Mutter und Vater gemeinsam<br />

1<br />

1<br />

0<br />

0<br />

7<br />

1<br />

3<br />

0

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