Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Die Jugendhilfe übt dabei ihre Wächterfunktion zum Wohle <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen<br />
durch präventive und konfliktlösende Angebote in diesem Bereich aus. Die Ausübung der<br />
Wächterfunktion hat zu folgenden Verfahren geführt:<br />
Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen<br />
Sorge<br />
Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug<br />
der elterlichen Sorge<br />
Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das<br />
Jugendamt<br />
Für das Jahr 2007 liegen noch keine statistischen Angaben vor.<br />
88<br />
2004 2005 2006<br />
196 253 297<br />
164 179 295<br />
143 131 187<br />
So wurden im Jahr 2003 der Interventionsstelle in Halle allein für die Stadt Halle und den<br />
Saalkreis 82 polizeiliche Einsätze bei Fällen häuslicher Gewalt übermittelt, bei denen 187<br />
Kinder unmittelbar beteiligt waren. Insgesamt wurden 44 wohnungsbezogene Platzverweise<br />
bzw. Betretungsverbote nach § 36 Abs. 3 Satz 1 und 2 SOG <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ausgesprochen.<br />
Seit Oktober 2003 nehmen zwei weitere Interventionsstellen in Magdeburg und Dessau<br />
pro-aktiven Kontakt zu Opfern häuslicher Gewalt auf. Im Zeitraum 1.1. bis 31.5.04 waren<br />
bei 133 den drei Interventionsstellen gemeldeten polizeilichen Einsätzen 194 Kinder beteiligt.<br />
In diesem Zeitraum erfolgten insgesamt 78 wohnungsbezogene Platzverweise bzw. Betretungsverbote.<br />
9.2 Einheitliches Recht für eheliche und nicht eheliche Kinder<br />
Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder kann auf rechtlichem Gebiet als nahezu<br />
vollständig erreicht angesehen werden. Nach wie vor sind die vor dem 1.7.1949 nichtehelich<br />
geborenen Personen dann in der gesetzlichen Erbfolge benachteiligt, wenn der<br />
erblassende Vater am 2.10.1990 seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht im Beitrittsgebiet hatte.<br />
Diese Ungleichheit dürfte die Einwohner <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s allerdings nur in unterdurchschnittlichem<br />
Umfang treffen.<br />
9.3 Gemeinsames elterliches Sorgerecht<br />
Die gerichtliche Praxis in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bei Entscheidungen zum Sorgerecht, insbesondere<br />
zum gemeinsamen Sorgerecht, ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen:<br />
Familiensachen<br />
Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auf-<br />
2004 2005 2006 2007<br />
lösung der Ehe vom Gericht übertragen worden ist<br />
oder mangels eines Antrages nach § 1671 Abs. 1 2.876<br />
BGB beiden Eltern gemeinsam zusteht<br />
darunter<br />
Gemeinsames Sorgerecht der geschiedenen Eltern,<br />
2.300 2.045 2.154<br />
da ein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB nicht gestellt 2.476<br />
wurde<br />
Sorgerecht wurde vom Gericht auf beide Elternteile<br />
2.035 1.815 1.602<br />
gemeinsam übertragen<br />
Verfahren betreffend Übertragung/Entziehung der el-<br />
27 25 39 54<br />
terlichen Sorge in abgetrennten Folgesachen 3 1 12 11<br />
Entscheidungen betreffend Übertragung/Entziehung<br />
der elterlichen Sorge in abgetrennten Folgesachen<br />
Darunter<br />
Übertragung auf Mutter und Vater gemeinsam<br />
1<br />
1<br />
0<br />
0<br />
7<br />
1<br />
3<br />
0