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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Suchtproblemen, Eltern mit psychischen Problemen, Eltern mit Migrationshintergrund, Eltern<br />

mit eingeschränkten Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung sowie Familien in Armut sein.<br />

Eine Chance dieser Maßnahme liegt darin, dass der Begriff der Hebamme in der Bevölkerung<br />

sehr positiv besetzt ist, die Inanspruchnahme einer Hebamme kein Versagen bei den<br />

betreffenden Personen signalisiert, sie nicht stigmatisiert und somit ist ein niedrigschwelliger<br />

Zugang zu einer Klientel gefunden wird, die jede andere Hilfe ablehnen.<br />

Zusätzlich zur Klientelbetreuung haben die Familienhebammen die Aufgabe, vor Ort mit Jugendämtern,<br />

Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Gynäkologinnen und<br />

Gynäkologen, Kinderärztinnen und Kinderärzten etc. Kontakt aufzunehmen, zu halten und<br />

Netzwerke zu gründen.<br />

Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienhebamme ist eine Zusatzqualifikation. Vom Bund<br />

Deutscher Hebammen ist daher eine entsprechende Fortbildung zertifiziert worden. Diese<br />

Fortbildung umfasst acht jeweils dreitägige Module, wobei das 8. Modul die schriftliche und<br />

mündliche Prüfung beinhaltet. Inhaltlich reicht die Fortbildung vom Adoptionsrecht bis zur<br />

Zahngesundheit.<br />

Ziel der Landesregierung <strong>von</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> war es, in allen Landkreisen sowie in den<br />

kreisfreien Städten jeweils mindestens 2 Familienhebammen zum Einsatz zu bringen. Dies<br />

ist bis auf die Landkreise Wittenberg, <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld sowie die kreisfreie Stadt Dessau-<br />

Roßlau – hier ist jeweils nur eine Familienhebamme tätig – bereits gelungen.<br />

Seit Mai 2008 sind 32 Familienhebammen im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> tätig.<br />

Über einen Evaluationszeitraum vom Mai 2007 bis 31.10.2007 wurden insgesamt 316 Familien<br />

durch 20 Familienhebammen betreut. Vornehmlich wurden Mütter und deren Kinder betreut,<br />

in zwei Fällen Väter. Die betreuten Frauen waren zwischen 14 und 44 Jahre alt. Knapp<br />

ein Drittel der Frauen (30%) war unter 20 Jahre alt. Weitere 73% lagen im Alter zwischen 20<br />

und 24 Jahren; 18% der Frauen waren zwischen 25 und 29 Jahre alt und jeweils 7% der<br />

Frauen zwischen 30 und 34 Jahre bzw. 35 und 39 Jahre alt. Insgesamt 3 Frauen (1%) waren<br />

älter als 40 Jahre. Über ein Drittel der Frauen hatte zum Zeitpunkt der Schwangerschaft bzw.<br />

der Geburt keinen oder noch keinen Schulabschluss. 32% verfügten über einen Hilfs- oder<br />

Hauptschulabschluss. Die mittlere Reife besaßen 23% der Frauen und 1% der Frauen eine<br />

Fach- bzw. Hochschulreife oder einen Hochschulabschluss.<br />

Anfang Mai 2008 begannen die Hebammen des 3. Schulungskurses mit Ihrer Tätigkeit als<br />

Familienhebamme. Da zu Beginn der Tätigkeit als Familienhebamme der Aufbau <strong>von</strong> Netzwerken<br />

sowie die Akquise <strong>von</strong> Familien mit Betreuungsbedarf im Mittelpunkt steht, hat sich<br />

die Anzahl der zu betreuenden Familien im Vergleich zum 31.10.2007 noch nicht erhöht.<br />

<strong>Der</strong>zeit werden 304 Familien <strong>von</strong> 32 Familienhebammen betreut (Stand: 31.05.2008).<br />

Die Finanzierung hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt:<br />

2006 2007 2008<br />

Anzahl Familienhebammen<br />

geförderte Honorarkosten<br />

geförderte Weiterbildungskosten<br />

Quelle: Statistik des Landesjugendamtes<br />

10 20 32<br />

25.882,20 € 179.095, 00 € 101.319,00 € (bis 30.06.08)<br />

9.602,00 € 9.010, 00 € 6.400,00 € (bis 30.05.2008)<br />

Auf Grund des erhöhten Anforderungsprofils an alle Hebammen wird derzeit darüber nachgedacht,<br />

die Erstausbildung <strong>von</strong> Hebammen entsprechend weiterzuentwickeln und sie auf<br />

besondere Familiensituationen schon in der Ausbildung gezielt vorzubereiten.<br />

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