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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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II. Kinder- und Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

A Bestandsaufnahme, Analyse und Weiterentwicklung der Arbeitsfelder der<br />

Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Während in der Überschrift <strong>von</strong> der Jugendhilfe die Rede ist (fehlend sei hier auch der<br />

Zusatz „Kinder-“ und erwähnt), erscheint sie im Text nicht mehr. Stattdessen wird auf den<br />

demografischen Wandel und vor allem auf die Entwicklung der Schulen eingegangen. Hier<br />

muss eine Analyse zur Kinder- und Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erfolgen, da dies – wie<br />

schon in vorhergehenden Abschnitten – die Grundlage für die weitere Planung bildet.<br />

In den Abschnitten über Bestandsaufnahme, Analyse und Weiterentwicklung der<br />

Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, in denen auf die Bevölkerungsprognosen und den<br />

schulischen Bereich eingegangen wird, wird vom Rückgang der Anzahl an Kindern und<br />

Jugendlichen im Alter <strong>von</strong> 0-3, 3-6 und 13-19 eingegangen. Das Unterschlagen der<br />

steigenden Zahl der Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist hier als dramatisch anzusehen.<br />

Hier könnte die Vermutung entstehen, die erwähnten Zahlen für die Argumentation der<br />

weiteren Finanzierung der Jugendhilfe zu verwenden. Außerdem wird nicht auf die Zahl der<br />

Jugendlichen über 20 Jahren eingegangen. Hier fordert der LJHA die richtige Verwendung<br />

der für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Zahlen und den Verzicht auf Analysen der<br />

Schullandschaft, was sehr wichtig, jedoch in einem anderen Bereich des <strong>Bericht</strong>es<br />

vorgesehen ist.<br />

1.1 Überörtlicher Träger der Jugendhilfe<br />

Hier ist wiederum nur die Theorie beschrieben bzw. die Aufgaben, die der LJHA hat.<br />

Interessant wären hier jedoch unter dem Aspekt der Bestandsaufnahme und Analyse Daten<br />

zum LJHA LSA aufzuzeigen bzw. die Beschlüsse der letzten Jahre und deren Umsetzung<br />

darzustellen.<br />

1.2 Jugendhilfestrukturen und Jugendhilfeplanung in den Kreisen und kreisfreien<br />

Städten<br />

Zu dem tatsächlichen Stand der Jugendhilfeplanung in den kreisfreien Städten und<br />

Landkreisen wird leider in diesem Abschnitt keinerlei Aussage getroffen. Die gemachten<br />

Ausführungen sind lediglich systematischer und theoretischer Natur. Aus dem Teilbericht der<br />

Jugendhilfeplanung des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zum Thema Jugendberufshilfe geht jedoch<br />

z.B. hervor, dass eine aktuelle Jugendhilfeplanung in dem Bereich der Jugendsozialarbeit<br />

bzw. der Jugendberufshilfe nicht überall vorliegt. Neben der fehlenden Analyse des Ist-<br />

Standes, fehlen demnach Strategien, wie das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hier seine<br />

Steuerungsfunktion wahrnehmen kann, ohne die Selbstverwaltung der Kommunen zu<br />

untergraben.<br />

Die Angliederung anderer Aufgabengebiete (z.B. Sozialplanung und<br />

Schulentwicklungsplanung) an die Jugendhilfeplanung in den Stadt-/ Kreisjugendämtern ist<br />

vom Ansatz und der Zielsetzung begrüßenswert, birgt jedoch die Gefahr der Vermischung<br />

unterschiedlicher Aufgaben und damit die Gefahr, dass der Jugendhilfeplanung nicht mehr<br />

die im § 80 KJHG gesetzlich festgelegte Bedeutung zukommt, sondern im Verlauf der<br />

Verwaltungskostensenkung Personal eingespart werden soll. Eine enge Kooperation mit<br />

anderen Planungsbereichen erachten wir als sehr sinnvoll, eine Angliederung jedoch<br />

aufgrund o.g. Gefahr als nicht erstrebenswert.<br />

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