Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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II. Kinder- und Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
A Bestandsaufnahme, Analyse und Weiterentwicklung der Arbeitsfelder der<br />
Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Während in der Überschrift <strong>von</strong> der Jugendhilfe die Rede ist (fehlend sei hier auch der<br />
Zusatz „Kinder-“ und erwähnt), erscheint sie im Text nicht mehr. Stattdessen wird auf den<br />
demografischen Wandel und vor allem auf die Entwicklung der Schulen eingegangen. Hier<br />
muss eine Analyse zur Kinder- und Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erfolgen, da dies – wie<br />
schon in vorhergehenden Abschnitten – die Grundlage für die weitere Planung bildet.<br />
In den Abschnitten über Bestandsaufnahme, Analyse und Weiterentwicklung der<br />
Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, in denen auf die Bevölkerungsprognosen und den<br />
schulischen Bereich eingegangen wird, wird vom Rückgang der Anzahl an Kindern und<br />
Jugendlichen im Alter <strong>von</strong> 0-3, 3-6 und 13-19 eingegangen. Das Unterschlagen der<br />
steigenden Zahl der Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist hier als dramatisch anzusehen.<br />
Hier könnte die Vermutung entstehen, die erwähnten Zahlen für die Argumentation der<br />
weiteren Finanzierung der Jugendhilfe zu verwenden. Außerdem wird nicht auf die Zahl der<br />
Jugendlichen über 20 Jahren eingegangen. Hier fordert der LJHA die richtige Verwendung<br />
der für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Zahlen und den Verzicht auf Analysen der<br />
Schullandschaft, was sehr wichtig, jedoch in einem anderen Bereich des <strong>Bericht</strong>es<br />
vorgesehen ist.<br />
1.1 Überörtlicher Träger der Jugendhilfe<br />
Hier ist wiederum nur die Theorie beschrieben bzw. die Aufgaben, die der LJHA hat.<br />
Interessant wären hier jedoch unter dem Aspekt der Bestandsaufnahme und Analyse Daten<br />
zum LJHA LSA aufzuzeigen bzw. die Beschlüsse der letzten Jahre und deren Umsetzung<br />
darzustellen.<br />
1.2 Jugendhilfestrukturen und Jugendhilfeplanung in den Kreisen und kreisfreien<br />
Städten<br />
Zu dem tatsächlichen Stand der Jugendhilfeplanung in den kreisfreien Städten und<br />
Landkreisen wird leider in diesem Abschnitt keinerlei Aussage getroffen. Die gemachten<br />
Ausführungen sind lediglich systematischer und theoretischer Natur. Aus dem Teilbericht der<br />
Jugendhilfeplanung des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zum Thema Jugendberufshilfe geht jedoch<br />
z.B. hervor, dass eine aktuelle Jugendhilfeplanung in dem Bereich der Jugendsozialarbeit<br />
bzw. der Jugendberufshilfe nicht überall vorliegt. Neben der fehlenden Analyse des Ist-<br />
Standes, fehlen demnach Strategien, wie das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hier seine<br />
Steuerungsfunktion wahrnehmen kann, ohne die Selbstverwaltung der Kommunen zu<br />
untergraben.<br />
Die Angliederung anderer Aufgabengebiete (z.B. Sozialplanung und<br />
Schulentwicklungsplanung) an die Jugendhilfeplanung in den Stadt-/ Kreisjugendämtern ist<br />
vom Ansatz und der Zielsetzung begrüßenswert, birgt jedoch die Gefahr der Vermischung<br />
unterschiedlicher Aufgaben und damit die Gefahr, dass der Jugendhilfeplanung nicht mehr<br />
die im § 80 KJHG gesetzlich festgelegte Bedeutung zukommt, sondern im Verlauf der<br />
Verwaltungskostensenkung Personal eingespart werden soll. Eine enge Kooperation mit<br />
anderen Planungsbereichen erachten wir als sehr sinnvoll, eine Angliederung jedoch<br />
aufgrund o.g. Gefahr als nicht erstrebenswert.<br />
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