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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Kritisch ist für Kapitel 8 anzumerken, dass zum vorhergehenden <strong>Bericht</strong> in einigen, nicht<br />

wenigen Passagen die gleichen Aussagen und Kommentierungen aus dem Jahre 2004<br />

übernommen wurden.<br />

Grundsätzlich zu vermissen ist, dass die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen zur Erziehung nicht an<br />

Merkmalen wie dem Alter der Kinder und Jugendlichen sowie den Familienstrukturen<br />

ausgewiesen wurde. Für eine analytische Aufbereitung und Zielplanung sind dies wichtige<br />

Bestandteile, um die Lebenssituation <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen darstellen zu können.<br />

Ebenso bedauerlich ist, dass der <strong>Bericht</strong> in diesem Kapitel keine Vergleichszahlen zur<br />

bundesweiten Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen zur Erziehung und damit der Lebenssituation <strong>von</strong><br />

Kindern und Jugendlichen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ermöglicht.<br />

Während z.B. im Zeitraum <strong>von</strong> 2001 bis 2006 bundesweit, trotz zurückgegangener<br />

Bevölkerungszahlen, die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen zur Erziehung um 11% gestiegen ist<br />

(Quelle: 16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland. Ergebnisse der Kinder- und<br />

Jugendhilfestatistiken Erzieherische Hilfen 1991 bis 2006 „Von der Erziehungsberatung bis<br />

zur Heimerziehung“ Hrsg. Statistisches Bundesamt, April 2008 S. 5), kann dies für <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> mit dem vorliegenden <strong>Bericht</strong> nicht verglichen werden.<br />

Insofern kann die Leistungsvielfalt und der damit verbundene Aufwand der öffentlichen und<br />

freien Träger der Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> nicht ausreichend gewürdigt werden.<br />

Für eine zielgerichtete Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ist die Dynamik der<br />

Hilfegewährung mit der Inanspruchnahme <strong>von</strong> Leistungen in den Feldern der ambulanten,<br />

teilstationären und stationären Hilfen abzugleichen. Vielleicht sollte im kommenden<br />

<strong>Bericht</strong>szeitraum die Hypothese untersucht werden, ob die postulierte Spirale der<br />

verschärfenden Interventionsformen zutreffend ist. Oder ob im Vorfeld gewährte ambulante<br />

Hilfen, nicht zu einer Spezialisierung <strong>von</strong> stationären Hilfen beitragen.<br />

<strong>Der</strong> Bereich Hilfen zur Erziehung arbeitet traditionell mit Familien, Kindern und Jugendlichen,<br />

die in einem höheren Maß <strong>von</strong> Armut betroffen sind, deren Klienten wiederum höhere<br />

Risikostrukturen ausweisen als in anderen Arbeitsfeldern. Insofern gibt es einen unterstellten<br />

Zusammenhang zwischen soziodemographischen Eckwerten – wie Arbeitslosigkeit,<br />

Belastungsfaktoren für Familien, Alleinerziehende Familien, usw. – und der<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen zur Erziehung, wie dies im Landesverband Württemberg -<br />

Hohenzollern durch die integrierte <strong>Bericht</strong>erstattung ausgewiesen wird. Das Land sollte im<br />

Bereich der überörtlichen Planung eine feste Stelle implementieren, in der die<br />

soziodemographischen Eckdaten mit der Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfen für die Landkreise<br />

aufbereitet werden. Diese Form der Dienstleistung ist zur Unterstützung der<br />

Jugendhilfeplanung vor Ort <strong>von</strong> enormer Bedeutung und kann eine zielgerichtete<br />

Entwicklung <strong>von</strong> Konzepten und Angeboten unterstützen.<br />

<strong>Der</strong> LJHA empfiehlt den Jugendämtern der kreisfreien Städte und Landkreise <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> die Unterbringung der Kinder- und Jugendlichen in erzieherischen Hilfen nicht nach<br />

Finanzlage, sondern bedürfnisorientiert vorzunehmen.<br />

8.3 Ambulante Hilfen zur Erziehung<br />

Im Hinblick auf die Chancengleichheit behinderter Kinder und ihrer Familien besteht hier die<br />

Frage, inwieweit der <strong>Bericht</strong> auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen meint. So<br />

würde die Sozialpädagogische Familienhilfe beispielsweise auch für viele Familien mit<br />

behinderten Angehörigen einen besonderen Stellenwert einnehmen. Gleichfalls wird nicht<br />

erwähnt, inwieweit es im Rahmen des KJHG Tagesgruppen für behinderte Kinder oder<br />

pädagogische Einzelfallhilfe für diesen Personenkreis gibt.<br />

Es ergibt sich die Frage, wer mit Eltern behinderter Kinder arbeitet. Die Praxis ist immer noch<br />

die, dass Eltern mit behinderten Kindern und Jugendlichen Hilfen nach SGB XII (Sozialhilfe)<br />

erhalten könnten, also aus dem Hilfesystem des KJHG ausgegrenzt werden.<br />

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